Patienten am Lebensende begleiten - Palliativversorgung / Palliativmedizin
Nun aber zum Thema ...
Patienten am Lebensende brauchen Unterstützung, nicht nur medizinisch und pflegerisch. Palliativpatienten brauchen Unterstützung, nicht nur medizinische. Oft werden Ärzt*Innen und Pflegepersonen am Lebensende zum Vertrauten und Berater des Patienten und seiner Angehörigen.
An zwei Dingen kommt niemand vorbei: an der Geburt und am Tod. Darum sollten wir auch das Sterben Teil unseres Lebens sein lassen (Das Sterben ... wie eine Geburt in die andere Richtung) und es als Teil einer jeglichen Existenz begreifen und verstehen.
Um Patienten optimal zu beraten und begleiten, muss man die Aufgabe und die Strukturen wie auch die rechtlichen Fragen der Palliativmedizin verstehen - und darum möchte ich mich bemühen.
Was bedeutet Palliativmedizin?
Palliativmedizin dient der Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und ihren Familien, die mit Problemen konfrontiert sind, welche mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen. Dies geschieht durch Vorbeugung und Linderung von Leiden durch frühzeitige Erkennung, sorgfältige Einschätzung und Behandlung von Schmerzen sowie anderen Problemen körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art. Im Kern steht ...
- Verbesserung der Lebensqualität bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung (oft auch durch Personal und anderen Rahmenbedingungen ist dies on Top auch durch eine zeitlich definierbares natürliches Ende eingeschränkt - begrenzte Lebenserwartung - bzw die Aufnahme in eine Palliativversorgung)
- Linderung von Schmerzen und anderen belastenden Symptomen
- Bietet psychologische Betreuung
- Integriert religiöse und spirituelle Aspekte (nach Wunsch und Ausrichtung der Einrichtung oder ambulanten Betreung)
- bejaht das Leben - und sieht den natürlichen Tod als Zielsetzung
- fördert und forziert NICHT das Sterben
- beabsichtigt weder die Beschleunigung aber auch nicht die Verzögerung des Todes
- den letzten Lebensabschnitt so aktiv wie möglich bis zum Tod zu gestalten
- für Angehörigen während der Erkrankung des Patienten, Sterbephase und in der Trauerzeit
Ich empfehle Ärzt*Innen wie Patienten und Angehörigen sich mit den aktuellen Informationen zu ...
- Allgemeine Ambulante Palliativversorgung (Regelversorgung, sogenannte AAPV)
- Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Die SAPV kommt bei etwa zehn Prozent der Sterbenden zum Einsatz. Sie wird ärztlich verordnet und in der Regel von Palliative-Care-Teams erbracht.
Privatversicherte Patienten*Innen haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Übernahme der SAPV-Behandlungskosten. Ein solcher Kostenübernahmeanspruch besteht nur für die im Basis- oder Standardtarif Versicherten, da dieser Tarif gemäß § 12 Versicherungsaufsichtsgesetz dem gesetzlichen Leistungskatalog des SGB V angeglichen ist. Eine Kostenerstattung privater Krankenversicherer findet daher bisweilen nur auf Kulanzbasis statt.
Kostenübernahme und Problematik bei Off-Label Fällen
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem sogenannten Nikolaus-Beschluss (06.12.2005) weitere Ausnahmen entwickelt. Hier wird vorausgesetzt, dass eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt, keine anderen Therapien zur Verfügung stehen und aufgrund der Datenlage die begründete Aussicht besteht, dass mit dem betreffenden Präparat ein Behandlungserfolg erzielt werden kann.
Weitere Fragestellungen
Ärzt*Innen die Patient*Innen am Lebensende begleiten, müssen sich immer wieder mit juristischen Fragestellungen auseinandersetzen. Etwa dann, wenn Patienten oder deren Angehörige von „Sterbehilfe“ sprechen.Formen der Sterbehilfe die in Deutschland erlaubt sind:
- Beihilfe zur Selbsttötung - Die Beihilfe zur Selbsttötung, auch assistierte Selbsttötung betitelt, oder auch Suizidbeihilfe und assistierter Suizid genannt, ist das Beschaffen und/oder Bereitstellen der Mittel für einen Sterbewilligen.
- Indirekte Sterbehilfe - Die indirekte Sterbehilfe wiederum bezeichnet einen Fall, in dem Medikamente verabreicht werden, die zur Linderung von Leiden führen sollen wie Schmerzen oder Angst, aber gleichzeitig einen vorzeitigen Tod bewirken können. Ein Beispiel für diese Form ist die Verabreichung von Opium, welche in früheren Jahrhunderten durchgeführt wurde.
- Passive Sterbehilfe - Die passive Sterbehilfe ist das Unterlassen oder Einstellen lebenserhaltender Maßnahmen im Falle einer Krankheit oder nach einem Unfall.
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