Zwischen Würde und Freiverantwortlichkeit – Gedanken zum BGH-Urteil im Fall Turowski
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den Arzt Christoph Turowski bestätigt. Drei Jahre Haft wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft . Die FAZ beschreibt den Fall nüchtern und klar: Eine junge Frau, schwer depressiv, ein Arzt, der sich nach einem Gespräch zur Sterbehilfe bereit erklärt, eine tödliche Infusion – und am Ende die Feststellung der Gerichte, dass hier nicht von selbstbestimmtem Sterben gesprochen werden kann. Die FAZ zeigt sehr deutlich, worum es den Richtern ging: Nicht um eine Grundsatzabrechnung mit dem Recht auf Sterbehilfe – dieses Recht besteht seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020. Sondern um die Frage, wer in diesem Moment tatsächlich die Kontrolle hatte . Das Gericht kamen zu dem Schluss: Dass es in diesem Fall nicht die Frau, sondern der Arzt war. Die Analyse der Rechtsdepesche bringt dafür den entscheidenden Begriff ins Spiel: Freiverantwortlichkeit . Ein Sterbewunsch ist nur dann rechtlich geschützt, wenn er dauerhaf...