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Sechs Jahre nach dem Urteil zur Sterbehilfe - vom 26. Februar 2020

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Sechs Jahre nach dem Urteil zur Sterbehilfe: Kein Dammbruch, sondern Gewissensentscheidungen Am 26. Februar 2020 traf das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung von historischer Tragweite: Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) wurde für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht stellte klar, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst – einschließlich der Freiheit, hierfür Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sechs Jahre später nach dem meine Frau mir am Abend sagte:" Nun kann ich doch auch daheim zu Hause sterben ", etwa fünfzehn Jahre nachdem meine Frau, diesen Wunsch anfing zu planen, und in wenigen Monaten fünf Jahre her. dass meine Frau die Infusion öffnete - ist es für mich der Tag einen nüchternen Blick auf die Entwicklung zu nehmen. Die Zahlen assistierter Freitode sind moderat gestiegen. Von einem vielfach befürchteten „ Dammbruch “ kann jedoch keine Rede sein. Weder hat sich eine gesellscha...

Sterbehilfe – eine Frage der Menschenwürde und Freiheit - Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020

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Sterbehilfe und Freitodbegleitung sind keine rein juristischen oder medizinischen Themen. Sie betreffen zutiefst menschliche Fragen: Würde, Schutz, Nähe und Verantwortung. Es geht um Entscheidungen, die existenziell sind – Entscheidungen, die Außenstehende aus ihrer eigenen Sicht vielleicht nicht nachvollziehen können oder nicht mittragen würden. Dennoch bleiben es persönliche Entscheidungen. In diesem Artikel zum sechsten Jahr des Urteils, soll es mehr um die faktische und juristische Seite des Urteils gehen - in meinem anderen Artikel der heute online geht, geht es stärker um die emotionale und menschlichen Seiten und Ebenen - Sterbehilfe zwischen Selbstbestimmung und Verantwortung seit 6 Jahren wieder in Deutschland Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 Am 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht ein grundlegendes Urteil gefällt. Es hat damit klargestellt und wiederhergestellt, was in Deutschland lange galt und nur für fünf Jahre – von 2015 bis 2020 – durch § 2...

Sterbehilfe zwischen Selbstbestimmung und Verantwortung seit 6 Jahren wieder in Deutschland

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In 10 Tagen jährt es sich zum sechsten  Mal, dass die Begleitung eines selbstbestimmten Todes in Deutschland rechtlich wieder möglich ist. Damit wurde ein wichtiges Signal gesetzt: Das Lebensende gehört zur persönlichen Freiheit des Menschen. Doch mit dieser Freiheit sind neue Herausforderungen entstanden. In diesem Artikel soll es darum gehen, warum Freitodbegleitung Zeit, Beziehung und das Aushalten von Ambivalenz braucht. Aber auch, dass wo klare Regeln fehlen, Unsicherheit entsteht – für Betroffene, für Angehörige und für all jene, die Menschen in existenziellen Krisen begleiten. Nochmals meine Sicht es fehlt an Regeln und Leitlinien aber nicht ein neues Gesetz. Wer sich mehr, über die faktische und juristische Seite des Urteils vor 6 Jahren informieren will, ich habe heute einen zweiten Artikel dazu zusammengestellt:  Sterbehilfe – eine Frage der Menschenwürde und Freiheit - Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 Sterbehilfe und Freitodbegleitung sind keine re...

5 Jahren im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts - Sterbehilfe in Deutschland

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Es gibt keine Grauzonen, wenn es um das Thema Sterbehilfe geht. Ich diskutiere, betone und erläutere nun schon sehr lange, dass die Sterbehilfe, ein würdiger Freitod möglich ist - seit nun 5 Jahren im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts stattfinden können. Ein neues Gesetz ist nicht notwendig, da Ärzte sich an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an das Urteil vom 26. Februar 2020 halten können, das die freie Verantwortlichkeit des Freitod-Suchenden, des Sterbewilligen als Voraussetzung für die Sterbehilfe betont. Diese Entscheidung muss selbstbestimmt getroffen werden, und die Betroffenen müssen die Folgen ihrer Wahl absehen können. Ein Arzt sollte den Sterbewilligen intensiv begleiten und gegebenenfalls einen Psychiater hinzuziehen, der die Einsichtsfähigkeit des Betroffenen prüft. Leider zeigen die aktueller Gerichtsfälle in Essen und Berlin , dass nicht immer diese Anforderungen beachtet werden, was zu rechtlichen Konsequenzen führt - da viell...

Sterbehilfe - 4 Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.Februar 2020

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4 Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot des §217 StGB (dem Gesetz welches für etwa 5 Jahre Sterbehilfe de facto verboten hat), welches am 26.Februar 2020 für Verfassungswidrig erkannte, ist wichtig, denke ich, um Missverständnisse und Fragen im Zusammenhang mit den Mitte 2023 im Bundestag vorgelegten Gesetzentwürfen für ein neues Regelungsgesetz für den Freitod, die begleiteten Lebensbeendigungen zu klären. Zumal nun ein dritter Gesetzentwurf von einer weiteren Gruppe Abgeordneter angedacht wird. Da es diesbezüglich wesentliche Punkte gibt, erachte ich es als notwendig, diesen erläuternden Artikel zu schreiben: Erstens war es in Deutschland seit der Reichsgründung im Jahr 1871 stets erlaubt, begleitete Sterbehilfe durchzuführen – das ging bis Dezember 2015 - und wie wir wissen und erdulden mussten bis Februar 2020. Gegner der Sterbehilfe erreichten damals ein Verbot der Sterbehilfe (§ 217 StGB). Dieses gegen das Grundgesetz verstoßende Gesetz wurde jedoch am 2...