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Thiopental in der Freitodbegleitung: Off-Label-Use und rechtlicher Rahmen

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Die Begleitung eines freiwilligen Todesentschlusses stellt Ärztinnen und Ärzte vor ethische, medizinische und rechtliche Herausforderungen. In Deutschland kommt dabei  der Wirkstoff Thiopental zum Einsatz – allerdings im sogenannten Off-Label-Use, also außerhalb der offiziell zugelassenen Indikationen. Diese Anwendung ist rechtlich möglich, setzt jedoch eine besonders sorgfältige ärztliche Aufklärung sowie die freiwillige und informierte Einwilligung des Patienten voraus. Während der Off-Label-Use in der Medizin durchaus etabliert ist – etwa in der Onkologie oder Pädiatrie –, ist sein Einsatz im Rahmen der Freitodbegleitung besonders sensibel, da er mit irreversiblen Folgen verbunden ist. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, ärztlichen Pflichten und die praktische Anwendung von Thiopental in diesem Kontext geben. und ist ein Update zu meinem Artikel von 2022 Off-Label-Use in der Sterbehilfe Thiopental erfolgt im sogenannten Off-Label-Use...

Medikament - Freitod

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Zur Medikation für den Freitod werden Arzneimittel aus verschiedenen Gruppen eingesetzt. Zu den wichtigsten Wirkstoffen gehören Barbiturate wie Pentobarbital-Natrium und Thiopental sowie neuromuskuläre Blocker wie Rocuroniumbromid.  Die Medikament werden peroral (über den Mund mit anschließendem Herunterschlucken) eingenommen oder parenteral (direkte Injektion oder Infusion in den Blutkreislauf ) verabreicht. Da eine Injektion zu den aktive Sterbehilfe**** gehört ist in den meisten Ländern nur die Infusion die Option. Wobei der Sterbewillige die Infusion selbstständig starten / öffnen muss. Recht auf selbstbestimmtes Sterben in Deutschland Für die ärztlich assistierte Sterbehilfe werden zugelassene Arzneimittel aber auch Magistralrezepturen eingesetzt. Magistralrezepturen sind Arzneimittel, die in Apotheken für die Patienten individuell auf ärztliche Verordnung hergestellt werden. Off-Label-Use Bei den zugelassenen Arzneimittel handelt es sich dann beim Freitod um einen sogenannten...