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Information zu Pentobarbital ( Nembutal (Natrium Pentobarbital) und anderen Barbituraten

Wie bereits mehrfach erläutert, wird beim assistierten Suizid in vielen Ländern der Wirkstoff Pentobarbital verwendet. In Deutschland ist Pentobarbital ( Nembutal (Natrium Pentobarbital) wie alle anderen Barbituraten verschreibungsfähiges Betäubungsmittel unter das Betäubungsmittelrecht - siehe § 1 Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)    "Die ärztliche Verschreibung ist in § 13 Abs. 1 BtMG geregelt und nur dann zulässig, wenn die Anwendung am oder im menschlichen Körper „begründet“ ist. Das therapeutische Ziel müsse nach gefestigter BGH-Rechtsprechung sein, Krankheiten zu heilen oder zu lindern, was bei einer letalen Dosis nicht der Fall ist." ( Quelle: Medikamente zur Selbsttötung - Deutscher Bundestag ) Es gibt daher auch kein zugelassenes Fertigarzneimittel. Der § 3 des BtMG  umfasst die Erlaubnis zur Herstellung, Verkehr, Verkauf von Betäubungsmitteln, wonach das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) diesem zustimmen muss. Der  § ...