Sechs Jahre nach dem Urteil zur Sterbehilfe - vom 26. Februar 2020
Sechs Jahre nach dem Urteil zur Sterbehilfe: Kein Dammbruch, sondern Gewissensentscheidungen Am 26. Februar 2020 traf das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung von historischer Tragweite: Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) wurde für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht stellte klar, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst – einschließlich der Freiheit, hierfür Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sechs Jahre später nach dem meine Frau mir am Abend sagte:" Nun kann ich doch auch daheim zu Hause sterben ", etwa fünfzehn Jahre nachdem meine Frau, diesen Wunsch anfing zu planen, und in wenigen Monaten fünf Jahre her. dass meine Frau die Infusion öffnete - ist es für mich der Tag einen nüchternen Blick auf die Entwicklung zu nehmen. Die Zahlen assistierter Freitode sind moderat gestiegen. Von einem vielfach befürchteten „ Dammbruch “ kann jedoch keine Rede sein. Weder hat sich eine gesellscha...