Suizidprävention darf Selbstbestimmung nicht aus dem Blick verlieren
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Suizidprävention von Ende Juni 2026 verfolgt zunächst ein Ziel, das kaum jemand grundsätzlich infrage stellen dürfte: Menschen in psychischen Krisen sollen besser erreicht, Hilfsangebote ausgebaut und miteinander vernetzt und Unterstützung leichter zugänglich werden. Das ist richtig und wichtig. Trotzdem habe ich bei diesem Gesetzentwurf ein erhebliches Unbehagen. Denn Suizidprävention darf nicht bedeuten, jeden Wunsch zu sterben – unabhängig von seinen Ursachen und seiner Entstehung – grundsätzlich als zu verhindernden Suizid zu betrachten. Genau diese Differenzierung vermisse ich. Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Suizidprävention Suizid ist nicht gleich Freitod Ich verwende die Begriffe bewusst nicht synonym. Wenn ich von Suizid spreche, meine ich insbesondere eine Selbsttötung, die im Zusammenhang mit einer akuten psychischen Krise, Verzweiflung, fehlender Perspektiv...