Sterbehilfe in Deutschland und Österreich: Zwischen Selbstbestimmung, Misstrauen und rechtlichen Grenzen
Der Fall eines bekannten steirischen Winzers, aus Juli 2025, der nun in St. Pölten (Österreich) in Untersuchungshaft sitzt, hat das sensible Thema der Sterbehilfe in Österreich erneut in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Ihm wird vorgeworfen, einer vermögenden Witwe eine Überdosis des Schlafmittels Pentobarbital-Natrium verabreicht zu haben – die Sichtweise der Anklage ist aus Habgier. Sein Anwalt hingegen betont, dass es sich um eine gesetzlich erlaubte Sterbebegleitung gehandelt habe. (Wichtiger Unterschied: In Österreich ist Pentobarbital-Natrium das übliche und zugelassene Medikament zur Durchführung eines freiwilligen, assistierten Lebensendes. Es kann auch oral eingenommen werden. In Deutschland hingegen ist Pentobarbital nicht zugelassen. Hier wird in der Regel Thiopental-Natrium verwendet – allerdings nur als Infusion und ausschließlich als sogenannter Off-Label-Use. Das bedeutet: Es ist nicht offiziell für diese Anwendung zugelassen, wird aber unter bestimmten Umständen e...