Was ein DNR-Tattoo wirklich bedeutet – und was nicht
Vor rund zwei Jahren habe ich mich erstmals mit dem Thema „DNR – Do Not Resuscitate“ beschäftigt und darüber geschrieben , wie wichtig es ist, seinen letzten Willen klar zu kommunizieren. Inzwischen hat sich an der rechtlichen Lage nichts geändert – aber es gibt neue Beispiele, neue Diskussionen und leider auch immer noch viele Missverständnisse. Ein aktueller Fall aus Bayern hat das Thema erneut in die Öffentlichkeit gerückt: Eine Frau ließ sich ein „DNR“-Tattoo auf die Brust tätowieren, um im Notfall nicht wiederbelebt zu werden. Doch was wie ein klares Statement aussieht, wirft rechtlich und medizinisch viele Fragen auf. 1. Kritisch - Ein Tattoo ist rechtlich keine gültige Patientenverfügung Ein „DNR“-Tattoo, oder ein Armband,Halskette etc. mag eindrucksvoll sein – aber es hat keine juristische Bindung . Es ersetzt keine schriftliche Patientenverfügung. Für Rettungskräfte und Notärzte ist es kein ausreichender Hinweis, um auf lebensrettende Maßnahmen zu verzichten. Tattoos k...