Weg zur Freiverantwortlichkeit - Teil 2 - Bescheinigung oder Gutachten? Was ist der Unterschied – und wann ist was sinnvoll?
Nachdem ich im ersten Beitrag erläutert habe, warum Freiverantwortlichkeit nicht erst am Tag einer Begutachtung entsteht, sondern idealerweise über einen längeren Zeitraum ärztlich begleitet und dokumentiert wird, stellt sich zwangsläufig die nächste Frage: Braucht es am Ende immer ein psychiatrisches Gutachten – oder kann auch eine ärztliche Bescheinigung ausreichen? Diese Frage beschäftigt viele Betroffene ebenso wie Ärztinnen und Ärzte. Die Antwort ist jedoch weniger einfach, als häufig angenommen wird. Das Ziel ist bei beiden identisch Ob Gutachten oder Bescheinigung – beide verfolgen letztlich denselben Zweck: Sie sollen nachvollziehbar dokumentieren, dass eine Person ihre Entscheidung frei, ernsthaft, informiert und eigenverantwortlich getroffen hat. Geprüft werden dabei dieselben wesentlichen Kriterien: Einsichts- und Urteilsfähigkeit, Freiheit von äußerem Druck, Dauerhaftigkeit und Stabilität des Sterbewunsches, informierte Entscheidung nach umfassender Aufklärung. Der Untersc...