Weg zur Freiverantwortlichkeit - Teil 2 - Bescheinigung oder Gutachten? Was ist der Unterschied – und wann ist was sinnvoll?
Braucht es am Ende immer ein psychiatrisches Gutachten – oder kann auch eine ärztliche Bescheinigung ausreichen?
Diese Frage beschäftigt viele Betroffene ebenso wie Ärztinnen und Ärzte. Die Antwort ist jedoch weniger einfach, als häufig angenommen wird. Das Ziel ist bei beiden identisch
Ob Gutachten oder Bescheinigung – beide verfolgen letztlich denselben Zweck:
Sie sollen nachvollziehbar dokumentieren, dass eine Person ihre Entscheidung frei, ernsthaft, informiert und eigenverantwortlich getroffen hat.
Geprüft werden dabei dieselben wesentlichen Kriterien:
- Einsichts- und Urteilsfähigkeit,
- Freiheit von äußerem Druck,
- Dauerhaftigkeit und Stabilität des Sterbewunsches,
- informierte Entscheidung nach umfassender Aufklärung.
Der Unterschied liegt deshalb nicht in den Kriterien selbst, sondern in der Art und Tiefe ihrer Dokumentation.
Was ist eine ärztliche Bescheinigung?
Eine Bescheinigung ist eine ärztliche Stellungnahme, in der die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt dokumentiert, dass nach ihrer oder seiner fachlichen Einschätzung die Voraussetzungen der Freiverantwortlichkeit vorliegen.
Sie ist in der Regel deutlich kürzer als ein Gutachten und fasst das Ergebnis der ärztlichen Beurteilung zusammen. Dabei handelt es sich nicht um ein amtliches Formular. Nach meinem Kenntnisstand existiert in Deutschland bislang kein gesetzlich vorgeschriebenes Muster. Ärztliche Bescheinigungen werden vielmehr individuell formuliert und orientieren sich an den Maßstäben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie an den ärztlichen Sorgfaltspflichten.
Gerade wenn eine Patientin oder ein Patient bereits über einen längeren Zeitraum ärztlich begleitet wurde und die Entscheidungsentwicklung gut dokumentiert ist, kann eine solche Bescheinigung eine nachvollziehbare Zusammenfassung dieses Begleitprozesses darstellen.
Was ist ein Gutachten?
Ein Gutachten geht deutlich weiter. Hier beschränkt sich der Arzt nicht auf eine zusammenfassende Feststellung, sondern legt ausführlich dar, ...
- welche Unterlagen ausgewertet wurden,
- welche Gespräche geführt wurden,
- welche Untersuchungen erfolgt sind,
- welche Überlegungen angestellt wurden,
- weshalb die Freiverantwortlichkeit bejaht oder gegebenenfalls verneint wird.
Ein Gutachten ist daher umfangreicher, detaillierter und stärker begründet. Es soll seine Schlussfolgerungen für Dritte nachvollziehbar machen und wird insbesondere dann von Bedeutung sein, wenn komplexe medizinische Fragestellungen im Raum stehen. Und ist erst recht dann von Bedeutung wenn psychiatrische Fragestellungen, durch eine psychische Erkrankung oder eine andere Beeinträchtigung die freie Willensbildung bedingt sein könnte, zu beurteilen sind.
Mein persönlicher Einschätzung und Erfahrung
Eine allgemeingültige Antwort gibt es darauf nicht. Auf die Frage: "Wann kann eine Bescheinigung ausreichend sein?" und "Wann ist ein Gutachten notwendig?" Kommt die Frage wie ist die eigene Situation und wie die eigene Vorbereitung? Gutachten und Bescheinigung sind keine Gegensätze – aber klar ist im Zweifelfall ist es immer das Gutachten welches benötigt wird. Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall.
Aus meiner Sicht spricht jedoch vieles dafür, dass eine sorgfältig dokumentierte ärztliche Langzeitbegleitung erheblich zur Beurteilung der Freiverantwortlichkeit beitragen kann. Wer seinen Sterbewunsch frühzeitig mit seinem Hausarzt oder den behandelnden Fachärztinnen und Fachärzten bespricht, schafft die Möglichkeit, dass die Entwicklung des Willens über Monate oder sogar Jahre nachvollziehbar dokumentiert wird und wurde. Gerade diese Längsschnittbetrachtung ermöglicht Aussagen, die ein einmaliger Begutachtungstermin häufig nur eingeschränkt treffen kann. Eine ärztliche Bescheinigung kann dann den Abschluss eines bereits umfassend dokumentierten Entscheidungsprozesses bilden.
Es gibt selbstverständlich Situationen, in denen ein ausführliches Gutachten sinnvoll oder sogar dringend angezeigt sein kann. Dazu gehören beispielsweise:
- wenn Zweifel an der Einsichts- oder Urteilsfähigkeit bestehen,
- wenn psychische Erkrankungen abgeklärt werden müssen,
- wenn neurologische Erkrankungen die Entscheidungsfähigkeit beeinflussen könnten,
- wenn widersprüchliche Angaben vorliegen,
- oder wenn die beteiligten Ärztinnen und Ärzte eine zusätzliche unabhängige fachliche Einschätzung wünschen.
In solchen Fällen bietet ein ausführlich begründetes Gutachten Sicherheit – sowohl für die betroffene Person als auch für die beteiligten Ärztinnen und Ärzte – und erleichterter auch dem Kriminaldauerdienst der nun einmal nach jedem Freitod ermitteln muss deren Arbeit – und bietet somit allen Helfenden Schutz.
In der Diskussion entsteht manchmal der Eindruck, als müssten sich Betroffene zwischen einer Bescheinigung und einem Gutachten entscheiden. Und es nicht die Entscheidung des Sterbewilligen welches der beide Dokumente tatsächlich die Notwendigkeit erfüllen.
Eine Bescheinigung fasst eine ärztliche Einschätzung zusammen. Ein Gutachten begründet diese Einschätzung ausführlich. Entscheidend ist jedoch nicht die Überschrift des Dokuments, sondern die Qualität der ärztlichen Prüfung.
Wenn Hausärzte, behandelnde Fachärzte und – sofern erforderlich – Psychiater über einen längeren Zeitraum die Entwicklung eines Sterbewunsches begleiten, entsteht häufig eine wesentlich tragfähigere Grundlage für die Beurteilung der Freiverantwortlichkeit als durch einen einzelnen Untersuchungstermin.
Und um es nochmals auf den Punkt und in einen Satz zu formulieren – es ist weniger die Frage "Bescheinigung oder Gutachten?" es geht um frühzeitige, ehrliche Kommunikation und Sprechen, wie auch eine gute, verantwortungsvolle und frühzeitig beginnende Dokumentation der Freiverantwortlichkeit aussehen kann.
Im nächsten Beitrag stelle ich deshalb eine praxisorientierte Checkliste vor, die zeigt, welche Punkte Ärztinnen und Ärzte bei der Prüfung der Freiverantwortlichkeit typischerweise berücksichtigen. Außerdem erläutere ich den Ablauf einer Begutachtung und zeige Beispiele für mögliche ärztliche Bescheinigungen.
Zum Dritten Teil der Serie zur Freiverantwortlichkeit

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