Q&A - Wo findet man Sterbehilfe in Deutschland?

Bevor ich in diesen Blogbeitrag einsteige,
kurz eine Erläuterung zur Sterbehilfe und den vier Sterbehilfeformen (Detaillierter hier):

1. Assistierte Sterbehilfe:
Bereitstellung der Mittel zur Selbsttötung. Nicht strafbar, solange der Sterbewillige die letzte Handlung selbstständig ausführt.

2. Indirekte Sterbehilfe:
Verabreichung von Medikamenten zur Schmerzlinderung, die auch den Tod beschleunigen können. Nebenfolge ist unbeabsichtigt und unvermeidbar. Rechtfertigbar nach § 34 StGB (Notstand).

3. Passive Sterbehilfe:
Unterlassen oder Einstellen lebenserhaltender Maßnahmen. Kann als Totschlag durch Unterlassen nach § 212 StGB strafbar sein. Eine klare Patientenverfügung kann dies verhindern.

4. Aktive Sterbehilfe oder direkte Sterbehilfe:
Tötung eines Menschen auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin. Verboten und strafbar nach § 212 (Totschlag) und § 216 (Tötung auf Verlangen) StGB.



Hilfe findet man in Deutschland entweder ...

beim eigenen Arzt,
dies ist auch meine Empfehlung, da es im Vertrauten Umfeld, mit vertrauten Menschen, mit vertrauten Helfern und dem vertrauten Arzt geht den man und der einen seit langer oder sehr langer Zeit kennt. Meine Fälle die bis auf ganz wenige Fälle durch Sterbehilfevereinen parallel betreut wurden, waren es zu 90-95% deren Hausärzt*innen oder Neurolog*innen oder Onkolog*in. Für viele werden Kosten eine Hürde sein, die liegen erwartungsgemäß bei dem direkten Arztkontakt deutlich niedriger als bei den beiden anderen Wegen meist unter oder deutlich unter 1.000 € oder mit allen Gutachten leicht darüber - basierend auf meine eigenen Erfahrungen. (Mehr Details hier)


In Deutschland sind aktuell drei Vereine tätig

Ich hatte viel mit Dignitas zu tun, wenig mit der DGHS und nur einmal mit dem Verein Sterbehilfe Deutschland -  (Wie arbeiten Sterbehilfevereine?)

Sterbehilfeverein berechnen für die Sterbehilfe / FTB Freitodbegleitung:
1.500,- bis 5.000,- oder auch mal 7.000,- in Deutschland
(7.500,- bis 12.000,- in der Schweiz)
Das mögen Summen sein die für Außenstehenden und Sterbewilligen hoch klingen - bei Nachvollziehen der Risiken der Vereine, Abdeckung von zuvor geschehen unentgeltlichen Leistungen und Beratungen und den Risiken (Gerichtskosten, Beratungskosten der Helfer etc.) jedoch leicht verständlich, wie diese Summen entstehen. 
In Deutschland sind aktuell 3 Vereine tätig:

DIGNITAS - Deutschland e.V.

DGHS - Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e V

Verein Sterbehilfe


1. DIGNITAS – Deutschland e.V.

  • Gegründet: 26. September 2005 in Hannover. 

  • Schwerpunkte der Arbeit: Der Verein unterstützt seine Mitglieder bei der Durchsetzung ihres Rechts auf Selbstbestimmung am Lebensende – insbesondere bei Patientenverfügungen und der rechtlichen Beratung gegenüber Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Ärzten. Er ist Ableger der schweizerischen DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Schweiz), die auch Freitodbegleitungen anbietet. 

  • Mitgliederzahl: Konkrete aktuelle Zahl für den deutschen Verein konnte ich nicht verlässlich finden. Ca. 11 024 Mitglieder (Stand 2021) mit steigender Tendenz. 

  • Besonderes: Der Verein versteht sich als Teil einer Bürgerrechts- und Selbstbestimmungsbewegung im Bereich Sterben. Er bietet keine eigene Sterbehilfe direkt in Deutschland an, sondern vermittelt bzw. berät – insbesondere bei ausländischen Freitodbegleitungen. 


2. Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e.V. (DGHS)

  • Gegründet: 1980  Siehe hier zum 45 Jubiläum

  • Schwerpunkte der Arbeit: Die DGHS versteht sich als älteste und größte Bürgerrechts- und Patientenschutz­organisation in Deutschland, die sich für das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende einsetzt – u. a. durch Beratung (z. B. Patientenverfügungen), Vermittlung ärztlich begleiteter Sterbehilfe (Freitodbegleitung), politische Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit. 

  • Mitgliederzahl: Stand 30.09.2025: etwa 50 000 Mitglieder

  • Besonderes: Neben der Beratungs- und Vorsorgearbeit vermittelt die DGHS seit 2020 auch ärztliche Freitodbegleitung für ihre Mitglieder. 


3. Verein Sterbehilfe

  • Schwerpunkte der Arbeit: Der Verein setzt sich dafür ein, dass Menschen ihr Leben nach eigenen Vorstellungen und in Würde beenden können, inklusive FTB Freitodbegleitung für Mitglieder, Beratung bei Vorsorge (z. B. Patientenverfügung) und Suizidprävention. 

  • Mitgliederzahl: Laut Jahresrückblick 2024: 5 312 Mitglieder zum Jahresende 2024. 

  • Besonderes: Der Verein verlangt eine Mitgliedschaft (lebenslang oder jährlich) und eine zusätzliche Kostenbeteiligung im Fall einer Sterbehilfe, abhängig von der Dauer der Mitgliedschaft.


Weitere Optionen der Ärztlich begleitete Lebensendhilfe und Einzelfallbegleitung

Neben dem eigenen Arzt, Sterbehilfe-Vereinen, -Initiativen und nachfolgenden kommerziellen Anbietern gibt es in Deutschland auch einzelne Ärztinnen und Ärzte, die eine strukturierte und eigenverantwortliche Begleitung am Lebensende anbieten. Diese Form der Unterstützung bewegt sich häufig im Spannungsfeld zwischen individueller ärztlicher Verantwortung, rechtlichen Rahmenbedingungen und ethischer Abwägung – und ist meist nicht in feste Organisationsstrukturen eingebunden.

Ein Beispiel hierfür ist Dr. med. Matthias Thöns, der im Kontext von „Leidfrei-sterben“ tätig ist und neben palliativmedizinischer Expertise auch in der öffentlichen und fachlichen Debatte präsent ist.
Leidfrei-sterben ist ein in Deutschland tätiges Angebot, das Menschen mit einem ernsthaften Wunsch nach einem selbstbestimmten Lebensende begleitet und in einer oft emotional belastenden Situation Orientierung bietet. Es handelt sich dabei weniger um ein klassisches Unternehmen als um ein von Einzelpersonen getragenes Beratungs- und Vermittlungsangebot mit ärztlicher Anbindung. Hinter der Initiative stehen unter anderem die Sterbe- und Trauerbegleiterin Siham Maksoud sowie der Palliativmediziner Dr. med. Matthias Thöns, die beide Erfahrung in der Begleitung schwerkranker Menschen einbringen. Unterstützt wird insbesondere bei der Klärung der rechtlichen Voraussetzungen – etwa der sogenannten Freiverantwortlichkeit – sowie durch die Vermittlung von Kontakten zu Ärztinnen und Ärzten im Rahmen einer möglichen Suizidassistenz. Einheitliche Pauschalkosten werden nicht ausgewiesen; stattdessen setzen sich die Gebühren aus Beratungsleistungen sowie separat berechneten ärztlichen Gutachten und Begleitungen zusammen. In meinem Blog habe ich Dr. Thöns bereits mehrfach erwähnt, unter anderem im Zusammenhang mit dem Buch „Assistierter Suizid: Rechtliche Debatte und klinische Praxis aus interdisziplinärer Sicht“.

Ein weiterer Arzt ist Dr. Jack-Michael Marshall, Facharzt für Anästhesie aus Bielefeld. Er bietet eine medizinische Lebensendbegleitung für Patientinnen und Patienten an, die sich in einer schweren und dauerhaft belastenden Erkrankungssituation befinden und einen freiverantwortlichen Suizid in Erwägung ziehen oder bereits entschieden haben. Seine Tätigkeit beschränkt sich dabei nicht auf eine rein beratende Funktion, sondern umfasst die medizinische, organisatorische und begleitende Verantwortung im gesamten Prozess.
Die Begleitung erfolgt im Rahmen der geltenden verfassungsrechtlichen und strafrechtlichen Vorgaben und orientiert sich am Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben. Ziel ist ein strukturierter, überprüfbarer und verantwortungsvoll gestalteter Entscheidungsprozess, bei dem die Patientinnen und Patienten medizinisch begleitet werden. Dr. Marshall arbeitet in diesem Zusammenhang unter anderem mit VitaExit zusammen, die organisatorische und juristische Unterstützung bietet. Die rechtliche Begleitung erfolgt dabei durch die Rechtsanwaltskanzlei Christoph Nattermann aus Köln, welche die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen überwacht, Dokumentationsprozesse prüft und für juristische Fragestellungen beratend zur Verfügung steht.



Oder auch kommerzielle Anbieter, Unternehmen und Firmen

  1. Ein Unternehmen im Raum Stuttgart ist mir bekannt welches seit Mitte 2024 Sterbehilfe anbietet. Hier liegen die Kosten ähnlich wie bei den Vereinen plus verständlicherweise Risikorücklagen für das Unternehmen und Umsatzsteuer die das Unternehmen mit einzukalkulieren hat. Auf der FAQ Seite nennt das Unternehmen Kosten welche variieren von ca. zwischen 1.600 € und 7.600 € aber auch bei vollumfänglicher Hilfe bis zu 5 stelligen Kosten steigen können - das Unternehmen geht recht offen mit dem Thema um und stellt so mein Wissensstand individuelle Kostenvoranschläge. Weiteres bei Linus Sterbehilfe GmbH, Bahnhofstraße 37, 70734 Fellbach
  2. Ein anderer Anbieter ist die VOLUNTATE – Selbstbestimmtes Lebensende GmbH - Josephsplatz 8 - 90403 Nürnberg. Zu den Kosten nennt VOLUNTATE mit Stand Oktober 2025 eine zirka Summe von 7.800 bis ca. 7.900€ EUR. VOLUNTATE beschreibt deren Team als engagierten und ausgebildeten Experten, die Menschen in ihrer letzten Lebensphase mit Einfühlungsvermögen und Respekt unterstützen und beraten.
  3. Freitodbegleiter - Bestattungen Zeitlos GmbH - Leopoldshöher Str.7 - 32107 Bad Salzuflen - dieser Anbieter sagt von sich, dass er transparente und leicht verständliche Informationen zur Sterbehilfe anbietet, ohne Mitgliedsbeiträge. Deren Zielsetzung so sagt die Website (Stand 2025), Menschen auf ihrem Weg zu einem friedlichen und begleiteten Sterben zu unterstützen, egal wo sie in Deutschland leben.
  4. Finis Vitae  –  Finis Vitae ist eine Organisation, die Menschen bei Fragen rund um ein selbstbestimmtes Lebensende begleitet. Sie bietet Beratung, Information sowie die Vermittlung von Kontakten zu Ärzten im Rahmen der in Deutschland zulässigen Sterbehilfe. Im Mittelpunkt stehen Werte wie Würde, Selbstbestimmung und Transparenz sowie eine individuelle Begleitung. Nach Angaben des Unternehmens (Stand Januar 2026) kostet die Vermittlungsleistung 2.000 Euro (inkl. MwSt.), während für fachärztliches Gutachten und Begleitung weitere 5.000 Euro anfallen; insgesamt entstehen Kosten von 7.000 Euro. Der Unternehmenssitz befindet sich in Taucha bei Leipzig.




Artikel in diesem Kontext

Sterbehilfe - Organisation, Hilfe finden, Kosten


Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

5 Jahren im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts - Sterbehilfe in Deutschland

Sterbehilfe - Was ist erlaubt?



Frühere Q&As

Dies ist der fünfzehnte Teil der Q&As und ich freue mich weiterhin über positiven aber auch konstruktiven Feedbacks und weitere Fragen.





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