Medikament - Freitod
Die Medikament werden peroral (über den Mund mit anschließendem Herunterschlucken) eingenommen oder parenteral (direkte Injektion oder Infusion in den Blutkreislauf ) verabreicht.
Da eine Injektion zu den aktive Sterbehilfe**** gehört ist in den meisten Ländern nur die Infusion die Option. Wobei der Sterbewillige die Infusion selbstständig starten / öffnen muss. Recht auf selbstbestimmtes Sterben in Deutschland
Für die ärztlich assistierte Suizidbeihilfe werden zugelassene Arzneimittel aber auch Magistralrezepturen eingesetzt. Magistralrezepturen sind Arzneimittel, die in Apotheken für die Patienten individuell auf ärztliche Verordnung hergestellt werden.
Off-Label-Use
Bei den zugelassenen Arzneimittel handelt es sich dann beim Freitod um einen sogenannten Off-Label-Use. So ein Off-Label-Use stellt keine größere Hürde da - Der sogenannte „Off-Label-Use“ ist in der Medizin und in der Pharmazie sehr häufig und gehört in Medizinfelder wie der wie beispielsweise der Dermatologie, der Onkologie, oder der Pädiatrie zum Alltag.
Die Anwendung als Off-Label-Use bedeutet das eine Anwendung stattfindet bei der keine offizielle Zulassung existiert. Als Off-Label-Gebrauch werden Abweichungen von den behördlich genehmigten Vorgaben in der Arzneimittel-Fachinformation von zugelassenen und verwendungsfertigen Medikamenten bezeichnet. Ein Off-Label-Use darf nur nach der Zustimmung und einer ausreichenden Information der Patienten durchgeführt werden. Und der Arzt hat wegen der rechtlichen Verantwortung dies zu dokumentieren – wofür der Arzt nicht nur wegen der Freiverantwortlichkeit des Freitod auch für die Ausstellung des Rezepts diese Dinge und Gespräche aufzuzeichnen und zu dokumentieren hat. Grundsätzlich ist Ärztinnen und Ärzten eine zulassungsüberschreitende Anwendung von Arzneimitteln erlaubt.
Ergänzende Information für Ärzte siehe am Ende des Artikels.
Wirkweisen
Die Wirkstoffe haben in der Regel beruhigende, schlaffördernde, anästhetische, muskelrelaxierende (lähmende) und zentral depressive Eigenschaften – das heißt der Tod wird ausgelöst in den meisten Fällen durch einen Atem- gefolgt durch Herzstillstand. Es werden auch Wirkstoffe miteinander kombiniert, zum Beispiel Thiopental und neuromuskuläre Blocker. Der Tod tritt erst ein, nachdem der Patient oder die Patientin das Bewusstsein verloren hat.
Bei der peroralen Einnahme / Einnahme über den Mund und Schlucken wird zuvor ein Antiemetikum (Medikament zur Vorbeugung und Behandlung von Übelkeit und Erbrechen), zum Beispiel Metoclopramid, oral oder rektal verabreicht. Dies mit dem Ziel, das Erbrechen nach der Einnahme zu verhindern, da die Wirkstoffe sehr übel bis widerlich schmecken.
Barbiturate werden in einer hohen Dosis von über 10 g eingenommen. Für Pentobarital-Natrium beträgt die übliche Dosis 15 g. Bei Thiopental waren 8g in einer Infusion zielführend.
Wirkstoffe
Barbiturate führen zu einem Bewusstseinsverlust, einer zentralen Depression sowie zu einem Herz- und Atemstillstand. Sie werden peroral und parenteral verabreicht:
- Pentobarbital-Natrium* / Natrium-Pentobarbital*
- Phenobarbital-Natrium **
- Secobarbital-Natrium
- Thiopental-Natrium ***
Neuromuskuläre Blocker (Muskelrelaxanzien) führen zu einer Lähmung der Muskulatur, was auch die Atemmuskeln betrifft. Sie dürfen NICHT alleine verwendet werden, weil nach der Verabreichung das Bewusstsein und das Schmerzempfinden erhalten bleibt:
- Atracuriumbesilat (Wirkung tritt bereits nach 3-4 Minuten ein und hält bis zu 45 Minuten an)
- Cisatracuriumbesilat (Wirkungseintritt nach 3 bis 4 Minuten und hält bis zu 60 Minuten an)
- Rocuroniumbromid (Wirkungseintritt 1-3 Minuten / Wirkdauer 40 bis maximal 90 Minuten)
Wirkstoffe zur Vorsorge und Parallel Medikation
Antiemetika gegen Übelkeit und Erbrechen bei einer oralen Verabreichung:
- MCP Metoclopramid
- Domperidon
Lokalanästhetika gegen Schmerzen nach der Injektion:
- Lidocain
Benzodiazepine als Prämedikation mit angstlösenden Eigenschaften (nicht für die Suizidbeihilfe):
- Midazolam
Anästhetika zur Induktion des Komas:
- Propofol
NICHT Empfehlenswert
Nicht empfohlen werden die folgenden Substanzen. Dies aufgrund von Nebenwirkungen und einer unzuverlässigen Wirksamkeit:
- Benzodiazepine, für die Suizidbeihilfe sind sie in der Regel nicht ausreichend wirksam. Sie werden für die Prämedikation eingesetzt.
- Opioide, aufgrund einer möglichen Toleranz.
- Insuline sind unzuverlässig und haben einen variablen Effekt.
- Kaliumchlorid kann nach der Injektion sehr starke Schmerzen verursachen.
- Trizyklische Antidepressiva
Bemerkungen zu den Medikamenten
Pentobarbital-Natrium* / Natrium-Pentobarbital* (NaP)
Stand August 2022 ist es so, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn nicht verpflichtet ist, schwerkranken Menschen, die den Entschluss zum Suizid gefasst haben, hierfür den Erwerb des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital zu erlauben.
In einem Artikel wird die Eignung und Problematiken (Erbrechen wegen des üblen bitteren Geschmacks und Erstickungstod ) bei Natrium-Pentobarbital (NaP) dargelegt - Experten zweifeln an Eignung des Medikaments für assistierten Suizid
Phenobarbital **
Phenobarbital findet seine Anwendung heute vor allem in der Narkosevorbereitung und in der Behandlung von Epilepsien
Thiopental ***
Thiopental-Natrium, zur Induktion des Komas kann und führt je nach Dosis zum Versterben - Wirkungsdauer beträgt etwa 6 bis 8 Minuten - Thiopental ist auch das Medikament was meine Frau binnen von wenigen Sekunden einschlafen ließ.
Siehe auch früherer Artikel
Information zu Pentobarbital ( Nembutal (Natrium Pentobarbital) und anderen Barbituraten
Ärztliche Unterstützung / Ärztliche Verordnung
Da es sich selbstredend und verständlicherweise um rezeptpflichtige Medikamente handelt, welche ohne ärztliche Verordnung nicht erhältlich sind, steht die Ärztin / der Arzt in der Verantwortung.
Berufsrechtlich bewegen sich die Ärzte, je nach Bundesland, auf wackeligem Terrain, wenn sie entsprechende Medikamente zum Zweck des Suizids verschreiben. Leider steht in den Berufsordnungen der Landessärztekammern unterschiedliches. Ärztinnen und Ärzte begehen mit einer Beihilfe zwar keine Straftat, riskieren aber theoretisch ihre Berufszulassung oder Probleme wenn sie der 'falschen Landesärztekammer' angehören da sie im 'falschen Bundesland' niedergelassen sind. Hier besteht massiver Überarbeitungsbedarf bei einigen Bundesländern. Siehe Passus zu den Berufsordnungen der Landesärztekammern in Deutschland
Medikamente außerhalb von Deutschland
In den Niederlanden und in Belgien verwenden die Ärzte dagegen Thiopental oder Propofol, gelegentlich auch Secobarbital- und Pentobarbital-Natrium. Der Arzt holt das Präparat selbst von der Apotheke ab. Für die Prämedikation werde Midazolam intravenös verwendet, so die niederländische Ärztevereinigung
In der Schweiz wird neben MCP beziehungsweise Domperidon 15 Gramm Pentobarbital-Natrium in Pulverform verwendet, das in Wasser aufgelöst wird. In Deutschland ist die Anwendung verboten. Lediglich Tierärzte dürfen das Mittel zum Einschläfern verwenden.
Schlussbemerkungen
Hinweis
Auch wenn ich selber häufig zwischen den Begriffen Sterbehilfe und Suizidbeihilfe springe und wechseln tue - Der rechtlich korrekte Begriff ist in diesem Zusammenhang nicht Sterbehilfe, sondern Suizidbeihilfe.
Aktive Sterbehilfe ****
Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland, der Schweiz und den meisten anderen Ländern verboten. Und wenn erlaubt dann nur unter weiteren Auflagen und Bedingungen beschränkt.
Ergänzende Informationen für Ärzte zur Off-Label-Use
Das sagt das Bundessozialgericht hat in vielen Jahren Rechtsprechung Grundsätze für den Off-Label-Use entwickelt und verfeinert. Nach diesen bestehe eine Erstattungspflicht der Krankenkassen, wenn:
- es sich um eine schwerwiegende (lebensbedrohliche oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigende) Erkrankung handelt. Sie muss sich durch ihre Schwere oder Seltenheit vom Durchschnitt der Erkrankungen abheben;
- keine andere Therapie verfügbar ist (Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist nach wie vor nicht verpflichtet, schwerkranken Menschen, die den Entschluss zum Freitod gefasst haben, hierfür den Erwerb des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital zu erlauben);
- aufgrund der Datenlage die begründete Aussicht besteht, dass mit dem betreffenden Präparat ein Behandlungserfolg (kurativ oder palliativ) erzielt werden kann
Off-Label-Use – Richtig dokumentieren - Die ausführliche Aufklärung des Patienten und seine Einwilligung müssen gut dokumentiert werden.
Bei einer Off-Label-Verordnung haben Ärzt*innen gegenüber dem Patienten besondere Aufklärungspflichten zu treffen. Da gerade bei einer Off-Topi-Verordnung ein/e Patient*in nur bei einer ausreichenden Aufklärung wirksam einwilligen kann - zumal es in unserem Fall um das Versterben geht. Bei geplantem Off-Label-Use muss der Patient daher besonders gründlich aufgeklärt werden und wie ich oben geschrieben habe sollte unbedingt so gut und genau diese Gespräche dokumentiert und aufgezeichnet werden. Und zwar darüber ...
- dass eine behördliche Zulassung des Medikaments fehlt,
- welche bekannten Risiken und Nebenwirkungen bestehen, sowie der Gewünschte Tod,
- dass mangels Zulassung möglicherweise unbekannte Nebenwirkungen eintreten können,
- dass ein arzneimittelrechtlicher Haftungsanspruch des Patienten gegen den Hersteller nicht besteht.
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