Sterbehilfe in Deutschland - Erläutert in 3 bis 4 Minuten (Lesezeit)
Sterbehilfe in Deutschland ist erlaubt und möglich
In Deutschland ist es seit dem Jahr 2020 wieder erlaubt, einem Menschen beim Sterben zu helfen, wenn dieser das freiwillig will. Das nennt man Beihilfe zum Sterben oder assistierte Sterbehilfe. Vor dem Jahr 2015 war diese Hilfe über viele Jahrzehnte erlaubt. Nur von 2015 bis 2020 war sie verboten. Das Verbot wurde 2020 vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben.
Jede Person darf einer anderen beim Sterben helfen – zum Beispiel durch Gespräche, Organisation, Bereitstellung von Medikamenten oder auch durch Hilfe beim Anlegen einer Infusion. Wichtig ist: Die Entscheidung zum Sterben / zum Freitod muss aus freier Verantwortung und autonom getroffen worden sein – also ohne Druck von außen und in voller Einsicht in die Folgen. Ärztinnen und Ärzte dürfen dabei helfen, müssen es aber nicht tun.
Neben so einigem was Helfer (Personen, Gemeinnützige Vereine, kommerzielle Anbieter, ...) und Ärzt*innen wissen müssen ist die Freiverantwortlichkeit eines Sterbewunsch, dies ist nun mal bei psyschischen Erkrankungen, bei Depressionen, Demenz für die Helfer existenziell wichtig und bedürft im Zweifelsfall ein Gutachten.
Siehe in dem obigen Kontext diese Artikel:
- Freiverantwortlichkeit eines Sterbewunsch
- Freiverantwortlichkeit und Sterbewunsch bei Depressionen
- Urteil gegen Dr.Spittler - Prinzipien der Freiverantwortlichkeit in der Sterbehilfe bei psychisch erkrankten Menschen
Unsere Gesetze, die wir in Deutschland haben, sagen aber auch klar, was verboten ist: Die Tötung auf Verlangen (§216 StGB) ist strafbar. Das bedeutet: Niemand darf einen anderen Menschen töten – auch nicht, wenn diese Person krank ist und ausdrücklich sterben will. Dafür kann man bis zu fünf Jahre ins Gefängnis kommen.
Auch aktive Sterbehilfe ist verboten. Das heißt: Es ist strafbar, jemandem zum Beispiel eine tödliche Spritze zu geben. Auch dann, wenn die Person darum bittet.
In diesem Kontext eine Auswahl meiner Question & Answer Serie:
Besonders bei psychischen Erkrankungen ist entscheidend, ob der Wunsch zu sterben wirklich freiverantwortlich getroffen wurde. Die zeigen Urteile die aktuell verhandelt wurden und werden, wie gegen Dr. Johann Spittler, ein renommierter Facharzt, der schon seit Jahrzehnten Sterbewillige begleitet hatte, er engagierte sich leidenschaftlich und mit hohem ethischen Anspruch in der Sterbehilfe. Dies will ich ganz klar und unmissverständlich herausstellen. In einem aufsehenerregenden Fall wurde er dennoch zu einer dreijährigen Haftstrafe wegen „Totschlags in mittelbarer Täterschaft“ verurteilt.
Deshalb ist Aufklärung so wichtig, da es nur kaum Graubereiche gibt, aber um so klarere Grenzen des Erlaubten – eine Aufklärung zu der ich mit meinem Blog und auch durch Beiträge wie diesen und die weiterführenden Artikel und Q&A-Serien, die du über die verlinkten Themen und den Tag Q&A findest, beitragen möchte.
- Q&A: Warum Sterbehilfe und Freitod? Ein Plädoyer für Freiheit und Würde
- Q&A - Was stellen Sie sich vor, wenn es kein neues Gesetz, wie den §217 StGB geben soll?
- Q&A - Wieso ich gegen die Gesetzentwürfe im Juli 2023 war
Über den Wunsch zu Sterben - Über Freitod und Suizidgedanken reden (Dezember 2023)
Kontakte - Hilfe Im Fall von psychiatrischer Krisen
Notfall
Notaufnahme in der Akutpsychiatrie: In größeren psychiatrischen Kliniken existieren Notaufnahmen mit Fachärzt*innen, die ähnlich funktionieren wie die körperliche Notfallmedizin. Diese sind 24 Stunden täglich erreichbar.
Schnelle Hilfe im Notfall: 112 (Rettungsdienst)
Bei Vergiftungen:
Bei lebensbedrohlichen Symptomen wie Bewusstlosigkeit, Krampfanfällen etc. rufen Sie bitte direkt den Notarzt – in Deutschland über die Nummer 112
Giftnotruf
Kostenfreie Informationen bei Verdacht auf Vergiftungen geben rund um die Uhr folgende Giftnotrufe:
Giftnotruf der Charité: 030 19240
Giftnotruf der TU München: 089 19240
Vergiftungs-Informations-Zentrale: 0761 19240
Hilfe - Rufnummern und Websites
- Sozialpsychiatrischer Dienst
- eigenen Wohnort
Telefon: 0228 71002424
Telefonseelsorge, bundeseinheitliche Nummern
Die Telefonseelsorge bietet kostenfreie Beratung per Telefon, Mail, Chat oder vor Ort. Sie ist für jeden da, für alte und junge Menschen, Berufstätige, Nicht-Berufstätige, Auszubildende, Rentner, für Menschen jeder Glaubensgemeinschaft und natürlich auch Menschen ohne Kirchenzugehörigkeit. Die Gespräche sind anonym und die Mitarbeiter*innen rund um die Uhr erreichbar.
Telefon. 116 123
http://www.telefonseelsorge.de/
Evangelisch.: 0800 111 0 111
Katholisch: 0800 111 0 222
Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche und Eltern
Nummer gegen Kummer e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, Kindern, Jugendlichen und Eltern ein kompetenter Ansprechpartner zu sein bei kleinen und großen Sorgen, Problemen und Ängsten.
Telefon Beratung für Kinder und Jugendliche: 116 111
Elterntelefon: 0800 111 0 550
https://www.nummergegenkummer.de/
Nationale Kontakt- und Informationsstelle (NAKOS) zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen
Die NAKOS ist die zentrale bundesweite Anlaufstelle in Deutschland rund um das Thema Selbsthilfe. Als Knotenpunkt vernetzt NAKOS die relevanten Akteure. Interessierte, Betroffene und Angehörige finden hier alle notwendigen Informationen. Dabei zeigt NAKOS die Vielfalt und Möglichkeiten gemeinschaftlicher Selbsthilfe auf und fördert und vertritt sie gegenüber Politik und Gesellschaft.
Telefon: 030 - 31 01 89 60
Weitere Hilfe - Gesprächsangebote und Suizidprävention
Kinder- und Jugendtelefon: Das Angebot des Vereins „Nummer gegen Kummer“ richtet sich vor allem an Kinder und Jugendliche, die in einer schwierigen Situation stecken. Erreichbar montags bis sonnabends von 14 bis 20 Uhr unter 11 6 111 oder 0800 – 111 0 333. Am Sonnabend nehmen die jungen Berater des Teams „Jugendliche beraten Jugendliche“ die Gespräche an. nummergegenkummer.de.
Muslimisches Seelsorge-Telefon: Die Mitarbeiter von MuTeS sind 24 Stunden unter 030 - 443 509 821 zu erreichen. Ein Teil von ihnen spricht auch türkisch. mutes.de
Hebräischsprachige Hotline "Matan": ‚Matan‘ ist ein Projekt der Beratungsstelle ‚OFEK‚ e. V. und der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST). Telefonnummer: 0800 - 000 16 42 Hotline-Zeiten: Jeden Tag der Woche 20:00-22:00 - Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit der Kirchlichen Telefonseelsorge (KTS) durchgeführt und durch die Deutsche Fernsehlotterie gefördert.
Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention: Eine Übersicht aller telefonischer, regionaler, Online- und Mail-Beratungsangebote in Deutschland gibt es unter suizidprophylaxe.de
Comments
Post a Comment