Sterbehilfe in Deutschland - Erläutert in 3 bis 4 Minuten (Lesezeit)

Sterben in Würde – das wünschen sich viele Menschen, besonders bei schwerem Leiden oder unheilbarer Krankheit. In Deutschland ist es seit 2020 wieder erlaubt, dass jemand einem anderen beim Freitod hilft. Doch es gibt klare Regeln dafür – und auch klare Grenzen. Dieser Artikel erklärt, was heute erlaubt ist, was verboten bleibt, und warum die sogenannte „freiverantwortliche Entscheidung“ dabei so wichtig ist. Da ich mich aber sehr kurz und knapp halten wollte. in 2-3 Minuten lesbar, bitte für weitere Details meine früheren Artikel lesen,

Sterbehilfe in Deutschland ist erlaubt und möglich

In Deutschland ist es seit dem Jahr 2020 wieder erlaubt, einem Menschen beim Sterben zu helfen, wenn dieser das freiwillig will. Das nennt man Beihilfe zum Sterben oder assistierte Sterbehilfe. Vor dem Jahr 2015 war diese Hilfe über viele Jahrzehnte erlaubt. Nur von 2015 bis 2020 war sie verboten. Das Verbot wurde 2020 vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben.

Jede Person darf einer anderen beim Sterben helfen – zum Beispiel durch Gespräche, Organisation, Bereitstellung von Medikamenten oder auch durch Hilfe beim Anlegen einer Infusion. Wichtig ist: Die Entscheidung zum Sterben / zum Freitod muss aus freier Verantwortung und autonom getroffen worden sein – also ohne Druck von außen und in voller Einsicht in die Folgen. Ärztinnen und Ärzte dürfen dabei helfen, müssen es aber nicht tun.

Neben so einigem was Helfer (Personen, Gemeinnützige Vereine, kommerzielle Anbieter, ...) und Ärzt*innen wissen müssen ist die Freiverantwortlichkeit eines Sterbewunsch, dies ist nun mal bei psyschischen Erkrankungen, bei Depressionen, Demenz für die Helfer existenziell wichtig und bedürft im Zweifelsfall ein Gutachten. 

Siehe in dem obigen Kontext diese Artikel:

Unsere Gesetze, die wir in Deutschland haben, sagen aber auch klar, was verboten ist: Die Tötung auf Verlangen (§216 StGB) ist strafbar. Das bedeutet: Niemand darf einen anderen Menschen töten – auch nicht, wenn diese Person krank ist und ausdrücklich sterben will. Dafür kann man bis zu fünf Jahre ins Gefängnis kommen.
Auch aktive Sterbehilfe ist verboten. Das heißt: Es ist strafbar, jemandem zum Beispiel eine tödliche Spritze zu geben. Auch dann, wenn die Person darum bittet.


In diesem Kontext eine Auswahl meiner Question & Answer Serie:

Besonders bei psychischen Erkrankungen ist entscheidend, ob der Wunsch zu sterben wirklich freiverantwortlich getroffen wurde. Die zeigen Urteile die aktuell verhandelt wurden und werden, wie gegen Dr. Johann Spittler, ein renommierter Facharzt, der schon seit Jahrzehnten Sterbewillige begleitet hatte, er engagierte sich leidenschaftlich und mit hohem ethischen Anspruch in der Sterbehilfe. Dies will ich ganz klar und unmissverständlich herausstellen. In einem aufsehenerregenden Fall wurde er dennoch zu einer dreijährigen Haftstrafe wegen „Totschlags in mittelbarer Täterschaft“ verurteilt.

Deshalb ist Aufklärung so wichtig, da es nur kaum Graubereiche gibt, aber um so klarere Grenzen des Erlaubten – eine Aufklärung zu der ich mit meinem Blog und auch durch Beiträge wie diesen und die weiterführenden Artikel und Q&A-Serien, die du über die verlinkten Themen und den Tag Q&A findest, beitragen möchte.

Über das Tag Hilfe finden sind alle Artikel getaggt die Erläutern wie man sich selber vorbereitet, mit Familie, aber noch viel mehr mit Helfern und Ärzten und auch Sterbevereinen oder anderen Helfenden über den Wunsch zu einem Freitod sprechen kann und wie man es vermeidet, sich selber das Leben und den Weg schwer zu machen. Und ich werde nicht müde zu betonen, wie wichtig es ist, sich zuerst mit Lebensalternativen auseinanderzusetzen, Unterstützung zu suchen und den Wunsch zu sterben klar, freiwillig und wohlüberlegt zu formulieren.


Hier eine Auswahl an Informationen oder auch gewisse Leitlinien oder Guideline:
Über den Wunsch zu Sterben - Über Freitod und Suizidgedanken reden (Dezember 2023)










Kontakte - Hilfe Im Fall von psychiatrischer Krisen

Mir ist die Freiheit zu einem selbstbestimmten, wohlerwogenen Sterben ein zutiefst wichtiges Anliegen – ebenso wichtig ist mir aber auch, dass Menschen, die aus psychischen Krisen oder Erkrankungen heraus Suizidgedanken haben, Hilfe und Halt finden, anstatt allein gelassen oder in eine Entscheidung gedrängt zu werden, die keine wirkliche Wahl ist.

Notfall

Notaufnahme in der Akutpsychiatrie: In größeren psychiatrischen Kliniken existieren Notaufnahmen mit Fachärzt*innen, die ähnlich funktionieren wie die körperliche Notfallmedizin. Diese sind 24 Stunden täglich erreichbar.
Schnelle Hilfe im Notfall: 112 (Rettungsdienst)

Bei Vergiftungen:

Bei lebensbedrohlichen Symptomen wie Bewusstlosigkeit, Krampfanfällen etc. rufen Sie bitte direkt den Notarzt – in Deutschland über die Nummer 112

Giftnotruf

Kostenfreie Informationen bei Verdacht auf Vergiftungen geben rund um die Uhr folgende Giftnotrufe:

Giftnotruf der Charité: 030 19240

Giftnotruf der TU München: 089 19240

Vergiftungs-Informations-Zentrale: 0761 19240



Hilfe - Rufnummern und Websites

Sozialpsychiatrische Dienste
Die Sozialpsychiatrischen Dienste unterstützen in der ambulanten Versorgung und Hilfe von Menschen mit chronischen psychischen Störungen. Sowohl Betroffene als auch Angehörige können sich beraten lassen. Die Psychiatrischen Dienste sind lokal organisiert und am besten durch eine Eingabe über eine Suchmaschine wie google.com mit den Suchbegriffe:
  • Sozialpsychiatrischer Dienst
  • eigenen Wohnort


SeeleFon/Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e.V. (BApK)
Bundesweite Telefon- und Mail-Beratung für Angehörige von psychisch erkrankten Menschen. Die beratenden Personen, die selber Angehörige sind, können aus eigener Erfahrung viele nützliche Hilfestellungen geben und wissen, wie wichtig es ist, verständnisvoll zuzuhören. 
Telefon: 0228 71002424


Telefonseelsorge, bundeseinheitliche Nummern
Die Telefonseelsorge bietet kostenfreie Beratung per Telefon, Mail, Chat oder vor Ort. Sie ist für jeden da, für alte und junge Menschen, Berufstätige, Nicht-Berufstätige, Auszubildende, Rentner, für Menschen jeder Glaubensgemeinschaft und natürlich auch Menschen ohne Kirchenzugehörigkeit. Die Gespräche sind anonym und die Mitarbeiter*innen rund um die Uhr erreichbar.
Telefon. 116 123

http://www.telefonseelsorge.de/

Evangelisch.: 0800  111 0 111 

Katholisch: 0800  111 0 222


Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche und Eltern
Nummer gegen Kummer e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, Kindern, Jugendlichen und Eltern ein kompetenter Ansprechpartner zu sein bei kleinen und großen Sorgen, Problemen und Ängsten. 
Telefon Beratung für Kinder und Jugendliche: 116 111
Elterntelefon: 0800 111 0 550

https://www.nummergegenkummer.de/


Nationale Kontakt- und Informationsstelle (NAKOS) zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen
Die NAKOS ist die zentrale bundesweite Anlaufstelle in Deutschland rund um das Thema Selbsthilfe. Als Knotenpunkt vernetzt NAKOS die relevanten Akteure. Interessierte, Betroffene und Angehörige finden hier alle notwendigen Informationen. Dabei zeigt NAKOS die Vielfalt und Möglichkeiten gemeinschaftlicher Selbsthilfe auf und fördert und vertritt sie gegenüber Politik und Gesellschaft.
Telefon: 
030 - 31 01 89 60

https://www.nakos.de/



Weitere Hilfe - Gesprächsangebote und Suizidprävention

Kinder- und Jugendtelefon: Das Angebot des Vereins „Nummer gegen Kummer“ richtet sich vor allem an Kinder und Jugendliche, die in einer schwierigen Situation stecken. Erreichbar montags bis sonnabends von 14 bis 20 Uhr unter 11 6 111 oder 0800 – 111 0 333. Am Sonnabend nehmen die jungen Berater des Teams „Jugendliche beraten Jugendliche“ die Gespräche an. nummergegenkummer.de.

Muslimisches Seelsorge-Telefon: Die Mitarbeiter von MuTeS sind 24 Stunden unter 030 - 443 509 821 zu erreichen. Ein Teil von ihnen spricht auch türkisch. mutes.de

Hebräischsprachige Hotline "Matan": ‚Matan‘ ist ein Projekt der Beratungsstelle ‚OFEK‚ e. V. und der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST).  Telefonnummer: 0800  - 000 16 42  Hotline-Zeiten: Jeden Tag der Woche 20:00-22:00 - Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit der Kirchlichen Telefonseelsorge (KTS) durchgeführt und durch die Deutsche Fernsehlotterie gefördert.

Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention: Eine Übersicht aller telefonischer, regionaler, Online- und Mail-Beratungsangebote in Deutschland gibt es unter suizidprophylaxe.de







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