Freiverantwortlichkeit und Sterbewunsch bei Depressionen
Sterbehilfe bei Menschen mit psychischen Erkrankungen sind und müssen möglich sein.
Ich sehe die individuelle und persönliche Urteilsfähigkeit eines jeden Menschen als die Richtschnur gepaart mit einer autonomen, dauerhaften und wohlerwogenen Wunsch und Wünschen für ein Leben, dem Leben in schweren Zeiten bis hin zum Lebensende und wenn gewünscht auch dem Sterbewunsch. Dies sehen auch die Länder so, die wie Deutschland, die Niederlande, Belgien und viele anderen Ländern dies den Bürgern ermöglicht.
Die individuelle und persönliche Urteilsfähigkeit eines jeden Menschen sollte die Richtschnur sein – diese Urteilsfähigkeit wird auch darüber dann die Waagschalen bestimmen einen Arzt oder anderen Helfer zu finden der eine Freitodbegleitung machen und unterstützen würde.
Diese Autonomie, Dauerhaftigkeit und insbesondere die Wohlerwogenheit wird ja auch jeder anderen Person abverlangen müssen, um nicht später in Situationen und rechtlichen Konflikten wie die Drs. Spittler und Turowski zu geraten.
Nicht dass hier Begrifflichkeiten durcheinander kommen. Wir wissen Depression ist nicht Depression, abgewandelt von einer Aussage zu Autismus von Ulrike Reuter-Farruggia, sage ich in meiner Psychosozialen Arbeit immer „Kennt man einen Depressiven, kennt man einen Depressiven, nicht alle, nicht mehr.“
Zur Freiverantwortlichkeit und deren unabdingbare Voraussetzung:
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil / Urteilsbegründung betont, dass die Freiverantwortlichkeit für einen Sterbewunsch und einen Freitod eine unabdingbare Voraussetzung für die Zulässigkeit von Sterbehilfe ist. Und hat hierzu 5 Aspekte genannt.
- Die frei und unbeeinflusste Fähigkeit seinen Willen zu bilden und nach dieser Einsicht zu handeln
- Diesen Willen frei von einer akuten psychischen Störung zu bilden
- Frei von unzulässiger Einflussnahme oder Druck zu sein
- Umfänglich über entscheidungserheblichen Gesichtspunkte und Alternative zu sein und diese bei der Entscheidungsfindung für sich selber abgewogen zu haben
- Das der Entschluss eine innere Festigkeit und Dauerhaftigkeit aufweist.
Zudem sehr tragend ist bei allen und in jedem Fall bei Verdacht oder diagnostizierten Depressionen die Einwilligungsfähigkeit, Einsichts- und Urteilsfähigkeit,Einwilligungsfähigkeit, Einsichts- und Urteilsfähigkeit, und wie bereits genannt die Freiverantwortlichkeit.
Dr. Spittler, Dr. Turowski und in der Niederlande Frau Dr. Marinou Arends standen vor Gericht weil Freiverantwortlichkeit und Einsichtsfähigkeit, Urteilsfähigkeit und Entscheidungsfähigkeit im Zweifel waren - hier haben Sterbewillige zu handeln damit für Sterbewilligen und Helfer die Sterbehilfe nur mit den gewünschten Konsequenzen stattfindet.
In einigen Ländern, darunter nicht nur die Niederlande, mit der kürzlich dargelegten Freitodgewährung für Zoraya ter Beek, auch in Belgien, Deutschland, ist die Sterbehilfe auch bei psychisch Kranken erlaubt, sofern die Sorgfaltskriterien eingehalten werden, in Deutschland muss dies eigenverantwortlich geschehen, meist und bestens über den Weg eines Psychiatrisches Gutachten, der Weg in der Niederlande führt über die Euthanasiekommissionen (Regionale Toetsingscommissies Euthanasie, RTE) welche dem vorgenannten Psychiatrisches Gutachten und dessen Inhalte und Kriterien erfüllt.
Interview mit Dr. Christoph Turowski zu dem Thema Freitodbegleitung auch für psychisch Kranke
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Ich habe Depression schon aus den verschiedensten Perspektiven betrachten und in meinen Artikeln und Überlegungen einbezogen - gerade weil ich in meiner Arbeit rund um Mentaler Gesundheit nicht täglich aber wöchentlich zu tun habe und mich damit beschäftige. Artikel rund um Aspekte der Depression
Hilfe - Suizidprävention
Telefonseelsorge: Unter 0800 – 111 0 111 oder 0800 – 111 0 222 erreichen Sie rund um die Uhr Mitarbeiter, mit denen Sie Ihre Sorgen und Ängste teilen können. Auch ein Gespräch via Chat ist möglich. telefonseelsorge.de
Kinder- und Jugendtelefon: Das Angebot des Vereins „Nummer gegen Kummer“ richtet sich vor allem an Kinder und Jugendliche, die in einer schwierigen Situation stecken. Erreichbar montags bis sonnabends von 14 bis 20 Uhr unter 11 6 111 oder 0800 – 111 0 333. Am Sonnabend nehmen die jungen Berater des Teams „Jugendliche beraten Jugendliche“ die Gespräche an. nummergegenkummer.de.
Muslimisches Seelsorge-Telefon: Die Mitarbeiter von MuTeS sind 24 Stunden unter 030 - 443 509 821 zu erreichen. Ein Teil von ihnen spricht auch türkisch. mutes.de
Jüdische Bundesweite telefonische Hotline folgt asap
Hebräischsprachige Hotline "Matan": ‚Matan‘ ist ein Projekt der Beratungsstelle ‚OFEK‚ e. V. und der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST). Telefonnummer: 0800 - 000 16 42 Hotline-Zeiten: Jeden Tag der Woche 20:00-22:00 - Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit der Kirchlichen Telefonseelsorge (KTS) durchgeführt und durch die Deutsche Fernsehlotterie gefördert.
Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention: Eine Übersicht aller telefonischer, regionaler, Online- und Mail-Beratungsangebote in Deutschland gibt es unter suizidprophylaxe.de
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