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Showing posts with the label Urteilsfähigkeit

4 Begriffe die mir wichtig sind. Suizidalität, Absprachefähigkeit, Einwilligungsfähigkeit, Freiverantwortlichkeit

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Vier Begriffe, über die wir sprechen sollten. Über diese vier Begriffe, in der Headline, stolpere ich in Gesprächen immer wieder – auch im Austausch mit Ärztinnen, Psychologinnen und anderen Expert*innen. Oft werden sie ähnlich verwendet oder miteinander vermischt. Dabei beschreiben sie unterschiedliche Fragen und unterschiedliche Ebenen. Deshalb möchte ich sie hier einmal in einfachen Worten aus meiner Sicht gegenüberstellen. Als Versuch, etwas mehr Klarheit in eine Diskussion zu bringen, die gerade beim Wunsch nach Sterbehilfe oder bei Gesprächen zum Suizid schnell sehr komplex wird. Denn hinter einem Satz wie „Ich möchte sterben“ können sehr unterschiedliche Situationen stehen. Auch deshalb möchte ich zunächst die vier Begriffe auf vier einfache Fragen herunterbrechen: Suizidalität   –  Was erlebt die Person? Wie stark und wie akut ist der Wunsch bzw. die Gefahr des Sterbegedanken? Absprachefähigkeit   –  Wie sicher ist die aktuelle Situation? Kann die Person ak...

Weg zur Freiverantwortlichkeit - Teil 2 - Bescheinigung oder Gutachten? Was ist der Unterschied – und wann ist was sinnvoll?

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Nachdem ich im ersten Beitrag erläutert habe, warum Freiverantwortlichkeit nicht erst am Tag einer Begutachtung entsteht, sondern idealerweise über einen längeren Zeitraum ärztlich begleitet und dokumentiert wird, stellt sich zwangsläufig die nächste Frage: Braucht es am Ende immer ein psychiatrisches Gutachten – oder kann auch eine ärztliche Bescheinigung ausreichen? Diese Frage beschäftigt viele Betroffene ebenso wie Ärztinnen und Ärzte. Die Antwort ist jedoch weniger einfach, als häufig angenommen wird. Das Ziel ist bei beiden identisch Ob Gutachten oder Bescheinigung – beide verfolgen letztlich denselben Zweck: Sie sollen nachvollziehbar dokumentieren, dass eine Person ihre Entscheidung frei, ernsthaft, informiert und eigenverantwortlich getroffen hat. Geprüft werden dabei dieselben wesentlichen Kriterien: Einsichts- und Urteilsfähigkeit, Freiheit von äußerem Druck, Dauerhaftigkeit und Stabilität des Sterbewunsches, informierte Entscheidung nach umfassender Aufklärung. Der Untersc...

Weg zur Freiverantwortlichkeit - Teil 1 - Freiverantwortlichkeit beginnt nicht erst mit einem Gutachten

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Freiverantwortlichkeit beginnt nicht erst mit einem Gutachten Wenn darüber diskutiert wird, ob für eine Freitodbegleitung zwingend ein psychiatrisches Gutachten erforderlich ist. Dabei wird häufig die falsche Frage gestellt. Die entscheidende Frage lautet nicht, ob am Ende ein Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. Entscheidend ist vielmehr, ob die Freiverantwortlichkeit eines Menschen sorgfältig, nachvollziehbar und über einen angemessenen Zeitraum dokumentiert werden konnte oder kann. Freiverantwortlichkeit entsteht nicht an dem Tag, an dem ein Gutachter den Patienten zum ersten Mal sieht. Sie zeigt sich häufig bereits lange zuvor – in vielen Gesprächen mit Hausärzten, behandelnden Fachärzten, Psychologen oder anderen Personen bei denen man in Behandlung ist. Wer frühzeitig offen über Gedanken und Wünsche spricht, über was einen selbst Leben lebenswert macht, und dann in diesem Zug und Zusammenhang ausspricht, diskutiert was dies alles nicht ist, und was die eigene Wer...

Zwischen Schutz und Selbstbestimmung: Die Rolle psychiatrischer Gutachten – Warum Urteilsfähigkeit so zentral ist

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Bevor ich mich den konkreten Fragen zu Gutachten und Urteilsfähigkeit zuwenden, lohnt es sich, einen Moment innezuhalten. Entscheidungen über das eigene Leben – sei es in Fragen der Gesundheit, des Sterbewunsches oder der Patientenverfügung – sind weitreichend. Sie fordern nicht nur Mut, sondern auch Klarheit: tragfähige Gedanken, die gründlich durchdacht, reflektiert und innerlich nachvollzogen sind, bilden die Grundlage dafür, dass Entscheidungen wirklich selbstbestimmt und verantwortungsvoll getroffen werden können. Ohne diese innere Stabilität drohen Entscheidungen, egal wie gut gemeint, leicht unter äußeren Umständen oder emotionalen Drucklagen zu leiden. Seit annähernd fünf Jahren schreibe ich auf diesem Blog über Themen rund um Sterbehilfe, Freitodbegleitung und das Recht auf ein selbstbestimmtes Lebensende. Der Anlass dafür war der Freitod meiner Frau, ein Tag der sich in 4 Wochen zum fünften Mal jährt, ein Einschnitt, der vieles verändert hat oder eher erweitert hat: meinen Bl...

Q&A - Aspekte (rechtlich / ethisch) für eine verantwortungsvolle Freitodbegleitung

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In den Fragen die ich bekomme geht es wieder und wieder um die elementaren Aspekte und Prinzipien der Sterbebegleitung - hier nun dazu ein weiterer Q&A. Die Begleitung eines Menschen auf dem letzten Weg ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben, denen sich helfende Personen stellen können. Damit eine solche Entscheidung im Einklang mit Selbstbestimmung und rechtlicher Klarheit erfolgen kann, werde ich in diesem Artikel auf fünf Prinzipien eingehen, die Betroffenen, Angehörigen und Fachleuten Orientierung bieten. Diese Prinzipien und Aspekte stützen sich auf die ethischen und rechtlichen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben dargelegt hat. Mein Ziel ist es, mit diesen Prinzipien einen Rahmen und Schutzraum zu schaffen – für jene, die den Weg des Freitod gehen wollen, und für jene, die sie begleiten. Es sind keine gesetzlich festgelegten Vorgaben, doch sie orientieren sich an der Rechtsprechung des Bundesverfassung...

Sterbehilfe - Der Mensch ist immer mehr als die Krankheit

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Ich habe in den letzten Monaten aus den verschiedensten Perspektiven die Sterbehilfe und die damit verbundene Freiverantwortlichkeit, Urteilsfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Einwilligungsunfähigkeit recherchiert, für mich durchdacht, beleuchtet und beschrieben. Ich habe oder musste den Artikel im Ärzteblatt lesen, sowie die Pressemitteilung des DGPPN - in beiden Publikationen vermisse in erster Linie über den Tellerrand schauende und interdisziplinäre Wissensverknüpfung - aber als Designer und Researcher habe ich lernen müssen, das viele Experten sich oft verrennen - und wie in diesen Publikationen - und damit oft vergessen für wen wir im Design und mehr noch in der Medizin arbeiten nicht für unseren Fachbereich oder das was wir gerne wollen sondern für Menschen, Menschen und deren Erwartungen, deren Nöte und deren Würde. Es ist unzweifelhaft, dass die Fähigkeit zur Einwilligung, Urteilsvermögen etc. unabdingbar ist. Und in Deutschland wie in den meisten Ländern ist es so, dass Ei...

Einwilligungsfähigkeit, Einsichts- und Urteilsfähigkeit, und Freiverantwortlichkeit

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Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Patientenwillen ist die Einsichts- und Urteilsfähigkeit, Einwilligungsfähigkeit, und Freiverantwortlichkeit der betreffenden Person zum Zeitpunkt der Entscheidung. Dazu zählt auch schon die Erstellung einer Patientenverfügung und mehr als dies im Falle des Wunsches eines Freitod. Ärztinnen und Ärzte müssen Patienten hinsichtlich der Einwilligungsfähigkeit beurteilen Die Helfer, und Ärztinnen und Ärzte müssen den Patienten hinsichtlich der Einwilligungsfähigkeit beurteilen. Daraus ergeben sich rechtliche und ethische Probleme. Dies kann sein, wenn die Patientin / der Patient fälschlicherweise als nicht einwilligungsfähig eingestuft wird. Denn dann setzen sich Ärztin, Arzt, Betreuer oder Vertreter über den Willen des Patienten hinweg. Aber auch der Gegenfall kann der Fall sein, dass der Patient fälschlicherweise für einwilligungsfähig gehalten wird, ist problematisch. Denn möglicherweise willigt er in etwas ein, das er gar nicht erfassen konnte. Be...

Psychiatrische Patientenverfügung ergänzend zur Patientenverfügung

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Im Zuge meiner Ausbildung zum Mental Health First Aider - Ersthelfer für Mentale Gesundheit - lernte ich die Bedeutung einer Psychiatrische Patientenverfügung kennen. Endlich kennen die meisten Menschen die Sinnhaftigkeit und Wichtigkeit einer Patientenverfügungen , zu der ich auch schon Artikel geteilt habe, aber Patientenverfügungen oder auch Vorsorgemappen beziehen sich meist oder in weiten Teilen auf das Lebensende und damit eignen diese sich nicht für psychische Krisen, oder anderen Situationen bei den auch keine eigene Willensäußerung möglich ist oder die Selbstbestimmungsfähigkeit, Einwilligungsfähigkeit, und Urteilsfähigkeit gänzlich unstrittig ist oder wäre. Der unten genannte Hyperlink führt zu Vorlagen einer Psychiatrische Patientenverfügung - eine Psychiatrische Patientenverfügung welche sich  speziell auf die psychiatrische Behandlung bezieht und Wünsche und Vorstellungen klar formuliert werden. Abweichen von der Patientenverfügung / Wichtigkeit einer Psychiatrische P...