4 Begriffe die mir wichtig sind. Suizidalität, Absprachefähigkeit, Einwilligungsfähigkeit, Freiverantwortlichkeit
Vier Begriffe, über die wir sprechen sollten. Über diese vier Begriffe, in der Headline, stolpere ich in Gesprächen immer wieder – auch im Austausch mit Ärztinnen, Psychologinnen und anderen Expert*innen.
Oft werden sie ähnlich verwendet oder miteinander vermischt. Dabei beschreiben sie unterschiedliche Fragen und unterschiedliche Ebenen.
Deshalb möchte ich sie hier einmal in einfachen Worten aus meiner Sicht gegenüberstellen. Als Versuch, etwas mehr Klarheit in eine Diskussion zu bringen, die gerade beim Wunsch nach Sterbehilfe oder bei Gesprächen zum Suizid schnell sehr komplex wird. Denn hinter einem Satz wie „Ich möchte sterben“ können sehr unterschiedliche Situationen stehen. Auch deshalb möchte ich zunächst die vier Begriffe auf vier einfache Fragen herunterbrechen:
Suizidalität – Was erlebt die Person?
Wie stark und wie akut ist der Wunsch bzw. die Gefahr des Sterbegedanken?
Absprachefähigkeit – Wie sicher ist die aktuelle Situation?
Kann die Person aktuell Vereinbarungen zur eigenen Sicherheit treffen und einhalten?
Diese Frage ist zentral in der psychosozialen Unterstützung (MHFA/PSNV), bei Sterbehilfe-Gesprächen und in Trauersituationen an persönlichen Grenzen.
Einwilligungsfähigkeit – Kann die Person diese konkrete Entscheidung treffen?
Kann die Person einer konkreten medizinischen Entscheidung wirksam zustimmen oder sie ablehnen?
Freiverantwortlichkeit – Ist dieser Wille selbstbestimmt?
Ist der geäußerte Wille tatsächlich selbstbestimmt und frei gebildet?
Damit wird auch verständlich, so denke ich, warum ein Satz wie „Ich möchte sterben“ nicht automatisch bedeutet, dass eine akute Suizidalität vorliegt – und warum umgekehrt ein Wunsch nach Sterbehilfe nicht automatisch bedeutet, dass die Person freiverantwortlich entschieden hat.
Nachfolgend möchte ich die vier Begriffe klar voneinander trennen,
in meinen Worten aufschreiben,
und mein Verständnis, weil sie häufig vermischt werden.
1. Suizidalität – „Will ich sterben oder mich töten?“
Suizidalität beschreibt das Erleben und Verhalten rund um den eigenen Tod oder die eigene Selbsttötung getrieben, beeinflusst durch akute psychische Krisen, schwere depressive Symptomatiken, einer Psychose, äußerem Druck oder eine andere erhebliche Beeinträchtigung der Willensbildung.
Dazu können gehören:
- Gedanken wie „Ich möchte nicht mehr leben.“
- konkrete Suizidgedanken
- Suizidabsichten oder -pläne
- Impulse, sich das Leben zu nehmen
- frühere Suizidversuche
Die zentrale Frage lautet: Wie akut ist die Gefahr, dass die Person sich selbst das Leben nimmt
Suizidalität kann akut auftreten, schwanken oder über längere Zeit bestehen.
2. Absprachefähigkeit – „Kann ich mich aktuell auf dich verlassen?“
Absprachefähigkeit beschreibt vor allem die aktuelle Fähigkeit, sich auf eine Vereinbarung einzulassen und diese einzuhalten. Dies ist mir bei allen Gesprächen der wichtigste Faktor.
Zum Beispiel: „Wenn die Suizidgedanken stärker werden, wenden Sie sich an Ihre Therapeutin oder rufen den Krisendienst an.“
Die Frage ist für mich: Kann die Person aktuell glaubhaft zusagen, eine solche Vereinbarung einzuhalten und sich bei einer Verschlechterung Hilfe zu holen?
Absprachefähigkeit ist deshalb vor allem für die Einschätzung einer akuten Suizidgefahr relevant.
Wichtig: Absprachefähigkeit ist kein Beweis für Freiverantwortlichkeit - hängt zusammen aber spielt auf einem anderen Feld.
3. Einwilligungsfähigkeit – „Kann ich einer Sache oder auch einer Behandlung wirksam zustimmen oder sie ablehnen?“
Einwilligungsfähigkeit bezieht sich auf eine konkrete Sache wie zum Beispiel einer medizinische Entscheidung. Die Person muss insbesondere in der Lage sein,
- die Informationen zu verstehen,
- die Bedeutung und Folgen der Entscheidung zu erfassen,
- verschiedene Möglichkeiten abzuwägen
- und eine Entscheidung entsprechend ihrem eigenen Willen zu treffen.
Die Frage lautet: Kann diese Person zu einer Sache, der Planung eines Vorgehens und einer medizinischen oder pflegerischen Option und Alternative eine konkrete Entscheidung selbstbestimmt treffen?
Dabei ist wichtig: Einwilligungsfähigkeit ist entscheidungs- und situationsbezogen. Eine psychische Erkrankung bedeutet nicht automatisch, dass jemand nicht einwilligungsfähig ist.
4. Freiverantwortlichkeit – „Ist dieser Wille wirklich selbstbestimmt?“
Freiverantwortlichkeit geht bei der Frage nach einem Sterbewunsch noch einen Schritt tiefer. Hier geht es darum, ob der Wunsch bzw. die Entscheidung aus einem freien, selbstbestimmten Willen heraus entstanden ist – und nicht beispielsweise wesentlich durch eine akute psychische Krise, eine schwere depressive Symptomatik, eine Psychose, äußeren Druck oder eine andere erhebliche Beeinträchtigung der Willensbildung bestimmt wird.
Die zentrale Frage ist: Ist dies tatsächlich der selbstbestimmte Wille dieser Person – und kann sie die Bedeutung und Tragweite ihrer Entscheidung überblicken?
Gerade bei einem Wunsch nach Sterbehilfe ist diese Frage besonders elementar und wie es das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 26. Februar 2020 zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben formuliert hat – selten, dass ich Texte von Richtern schön finde. 😜.
Das Gericht stellte fest, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht umfasst ist. Dazu gehört auch die Freiheit, sich das Leben zu nehmen und dafür freiwillige Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. ( Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) Aktenzeichen 2 BvR 2347/15 u. a.)
Da das Thema Freiverantwortlich hoch komplex ist hier meine Serie zur Freiverantwortlichkeit die aus vier Artikeln besteht. Da der Begriff im Zusammenhang mit assistiertem Sterben rechtlich und ethisch anspruchsvoller ist als die anderen drei Begriffe.
Schlussgedanke
„Warum vier und nicht fünf Begriffe? Was ist mit der Urteilsfähigkeit?"
Urteilsfähigkeit – die Fähigkeit, realitätsgerecht zu denken – habe ich bewusst nicht als eigenständigen Begriff aufgenommen. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung für Freiverantwortlichkeit: Wer die Tragweite seiner Entscheidung überblickt und realitätsgerecht urteilt, erfüllt diese Anforderung bereits.
Artikel in diesem Kontext:
Zwischen Schutz und Selbstbestimmung: Die Rolle psychiatrischer Gutachten – Warum Urteilsfähigkeit so zentral istArtikel zum Psychiatrischen Gutachten
Q&A – Freiverantwortlichkeit trotz psychischer Erkrankung?
Begrifflichkeit Suizid und Freitod – Sprache, Bilder und die Wirkung einzelner Begriffe

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