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Keine Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute, am 7.November 2023 erneut bestätigt, dagegen gerichteten Klagen hatten bereits in den Vorinstanzen keinen Erfolg, und entschieden, dass das Untersagen der Erlaubnis des Erwerbs des Barbiturat Natrium-Pentobarbital zur Sterbehilfe bei einem Freitod, angesichts diverser anderen Barbiturate, das eigene Leben medizinisch begleitet mit anderen Mitteln (z.B. Off-Label-Gebrauch diverser anderer Barbiturate) zu beenden, mit dem durch das Grundgesetz geschützten Recht auf selbstbestimmtes Sterben vereinbar ist. Ich bin rechtlich, wie auch von der Anwendung und auch wirkweisen-technisch kein Befürworter von NaP Natrium-Pentobarbital. Beide Kläger leiden an schweren Erkrankungen, beide Kläger könnten problemlos deren Freitod, und die Freitodbegleitung durch einen Arzt organisieren - dementsprechend könnte die Verschreibung durch einen behilflichen Arzt oder Ärztin und die Verabreichung durch eine Infusion, problemlos zu einem gewünschten Zeit...

Medikament - Freitod

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Zur Medikation für den Freitod werden Arzneimittel aus verschiedenen Gruppen eingesetzt. Zu den wichtigsten Wirkstoffen gehören Barbiturate wie Pentobarbital-Natrium und Thiopental sowie neuromuskuläre Blocker wie Rocuroniumbromid.  Die Medikament werden peroral (über den Mund mit anschließendem Herunterschlucken) eingenommen oder parenteral (direkte Injektion oder Infusion in den Blutkreislauf ) verabreicht. Da eine Injektion zu den aktive Sterbehilfe**** gehört ist in den meisten Ländern nur die Infusion die Option. Wobei der Sterbewillige die Infusion selbstständig starten / öffnen muss. Recht auf selbstbestimmtes Sterben in Deutschland Für die ärztlich assistierte Sterbehilfe werden zugelassene Arzneimittel aber auch Magistralrezepturen eingesetzt. Magistralrezepturen sind Arzneimittel, die in Apotheken für die Patienten individuell auf ärztliche Verordnung hergestellt werden. Off-Label-Use Bei den zugelassenen Arzneimittel handelt es sich dann beim Freitod um einen sogenannten...

Information zu Pentobarbital ( Nembutal (Natrium Pentobarbital) und anderen Barbituraten

Wie bereits mehrfach erläutert, wird beim assistierten Suizid in vielen Ländern der Wirkstoff Pentobarbital verwendet. In Deutschland ist Pentobarbital ( Nembutal (Natrium Pentobarbital) wie alle anderen Barbituraten verschreibungsfähiges Betäubungsmittel unter das Betäubungsmittelrecht - siehe § 1 Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)    "Die ärztliche Verschreibung ist in § 13 Abs. 1 BtMG geregelt und nur dann zulässig, wenn die Anwendung am oder im menschlichen Körper „begründet“ ist. Das therapeutische Ziel müsse nach gefestigter BGH-Rechtsprechung sein, Krankheiten zu heilen oder zu lindern, was bei einer letalen Dosis nicht der Fall ist." ( Quelle: Medikamente zur Selbsttötung - Deutscher Bundestag ) Es gibt daher auch kein zugelassenes Fertigarzneimittel. Der § 3 des BtMG  umfasst die Erlaubnis zur Herstellung, Verkehr, Verkauf von Betäubungsmitteln, wonach das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) diesem zustimmen muss. Der  § ...