Keine Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital
Ich bin rechtlich, wie auch von der Anwendung und auch wirkweisen-technisch kein Befürworter von NaP Natrium-Pentobarbital.
Beide Kläger leiden an schweren Erkrankungen, beide Kläger könnten problemlos deren Freitod, und die Freitodbegleitung durch einen Arzt organisieren - dementsprechend könnte die Verschreibung durch einen behilflichen Arzt oder Ärztin und die Verabreichung durch eine Infusion, problemlos zu einem gewünschten Zeitpunkt und im Familienkreis erfolgen, wie bei vielen Fällen. (Zahlen zur Sterbehilfe)
Bei der oralen Anwendung von Natrium-Pentobarbital muss, bekannterweise und erfahrungsgemäß, eine größere Menge eingenommen werden, welches immer bei Sterbewillige mit Schluckbeschwerden einhergeht, oft schwierig ist und auch nicht selten das Risiko von Komplikationen erhöht oder auch den Versuch des Freitod scheitern läßt, mit Folgeschädigungen.
Oder in einem Satz, wieso man bei der oralen Einnahme von Natrium-Pentobarbital qualvolle Leidensminuten ertragen will oder auch das Risiko einer fehlgeschlagene Freitodbegleitungen hinnehmen will, statt eine Infusion zu öffnen, ist mir unerfindlich.
Die Wirkweise von Natrium-Pentobarbital ist auch problematisch, bei Natrium-Pentobarbital kommt es zum ersten zu einer Atemnot - Atemstillstand und erst anschließend zur Bewusstlosigkeit und zum Herzstillstand. Sprich der Sterbewillige erleidet wie jeder Erstickende diese Minuten oder bestenfalls diese Sekunden des Erstickens - und damit ist es in meinen Augen nicht Würdig und kein gutes Hinüberschreiten in den Tod.
Viele argumentieren, dass Natrium-Pentobarbital doch bei Tierärzten zum Einsatz kommt - auch bei Tieren kommt es erst zum Atem- und anschließend zum Herzstillstand. Diese Methode gilt als eine der schonendsten und sichersten Methoden zur Euthanasie von Groß- und Kleintieren weil auch vorher eine Sedierung durchgeführt wird. Allgemein zu beachten ist, dass Barbiturate keine schmerzstillende oder schmerzlindernde Eigenwirkung besitzen. Erst mit der Bewusstlosigkeit tritt auch eine Schmerzunempfindlichkeit ein. Wer mehr und detailliertes Wissen will kann nach den Stichworten: unerwünschten Arzneimittelwirkungen oder auch UAWs im Zusammenhang mit Natrium-Pentobarbital googlen.
Wo hier die Würde bleibt muss jeder für sich beurteilen. Ich sehe da wenig Würde und erinnere mich, dass meine Frau binnen weniger Sekunden mit einem Lächeln eingeschlafen ist - dies gönne ich jedem der im Leben schon leiden musste.
Meine Gedanken zu den Klägern
Zumal, wie im Falle eines der Kläger, die eigenständige Einnahme anzuzweifeln ist und damit die anwesenden Helfer in Konflikt mit dem Strafrecht bringen würde.
Das Anlegen einer Infusion und alle Vorbereitenden Maßnahmen gehören zu den straffreien helfenden Maßnahmen, bei einer Infusion muss der oder die Sterbewillige nur noch ein Ventil öffnen oder betätigen eines Infusionsautomaten (Lippen oder Augensteuerung) und kann in Sekunden einschlafen und ableben.
Ich kann nicht nachvollziehen weshalb die Kläger ein oral-einnehmbares Medikament, mit allen Risiken bei der Einnahme, mit Qualen bei der Einnahme, längerem Sterbeprozess erzwingen wollen.
Ist die Absicht der Kläger NaP nicht oral sondern über eine Infusion verwenden zu wollen, frage ich mich wie auch es die Gerichte taten, wieso dann keines der anderen Barbiturate die auch nur per Infusion wirken?
Unsere Gesellschaft und das Betäubungsmittelgesetz
Unsere Gesellschaft, unser Recht und das Betäubungsmittelgesetz verfolgt mit dem generellen Verbot, Betäubungsmittel zum Zweck der Selbsttötung zu erwerben, u. a. das legitime Ziel, Miss- und Fehlgebrauch von tödlich wirkenden Betäubungsmitteln zu verhindern. Oral einsetzbare Medikamente die tödlich sein können eröffnen nun einmal solch einen Miss- und Fehlgebrauch.
Es gibt nun einmal verschiedene Barbiturate, die durch einen erlaubten Off-Label-Gebrauch, für Menschen, die selbstbestimmt entschieden haben, ihr Leben beenden zu wollen, andere zumutbare Möglichkeiten zur Verwirklichung ihres Sterbewunsches zu einem Freitod ermöglichen..
Somit besteht für Sterbewillige die Möglichkeit, über einen Arzt oder eine Ärztin die Verschreibung eines anderen Barbiturats oder Arzneimitteln zu erhalten, mit denen eine Selbsttötung durchgeführt werden kann.
Das Thema ist seit Langem in der Diskussion. Schon 2017 hatte ein Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass ein Medikament über einen Off-Label-Gebrauch, zum schmerzlosen Sterben / eines Freitod in Ausnahmefällen erworben werden darf.
Früher Artikel zu Pentobarbital ( Nembutal (Natrium Pentobarbital) C11H18N2O3
Sclussgedanke
Das Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom Dienstag kann ich gut nachvollziehen, dass Sterbenswillige keinen Anspruch auf ein ganz bestimmtes tödliches Medikament, Natrium-Pentobarbital, haben - weil es alternative bewährte und sichere Möglichkeiten gibt, sich medikamentös das Leben zu nehmen, was seit dem Urteil 2020 durch das Bundesverfassungsgericht auch hundertfach geschehen ist.
Meine Ablehnung von Natrium-Pentobarbital liegt zum einen bei der Problematik und dem Aufwand unerwünschte Nebeneffekte und Nebenwirkungen zu vermeiden oder zu minimieren, deweiteren da es oral einnehmbar ist und geruchlos ist, wenn auch sehr bitter schmeckt, der Schutz vor Missbrauch hat meiner Ansicht nach einen hohen Stellenwert. Die Wirkweise bei oraler Gabe sehe ich ohnehin kritisch - per Infusion befinde ich Natrium-Pentobarbital für gut und sicher. Aber wenn es um Sterbehilfe per Infusion geht gibt es eine Reihe anderer Barbiturate die bewährt und sicher sind und darum versteh ich das Urteil und die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgericht.
Auch wenn Herr Harald Mayer, der wie meine Frau es tat, an Multipler Sklerose leidet und vom Hals abwärts gelähmt ist - und Herr Hans-Jürgen Brennecke mit Hilfe einer Chemotherapie den Lymphknotenkrebs überwunden hat - mein Mitgefühl haben. Ist für mich nicht nachvollziehbar weshalb um ein ganz bestimmtes Medikament gestritten wird und so viel Lebensenergie in diesen Kampf gesteckt wird - wenn es gute Alternativen gibt, die ich nun beginnend mit meiner Frau oftmals begleitet und mit erlebt habe.
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