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Weg zur Freiverantwortlichkeit - Teil 4 - Von der Dokumentation zur Rechtssicherheit – warum frühzeitige Gespräche alle Beteiligten schützen

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Je intensiver ich mich mit dem Thema Sterbehilfe und damit immer mit der Freiverantwortlichkeit beschäftige, desto mehr wächst in mir die Überzeugung, dass wir häufig erst dann beginnen, über Sterben und Sterbehilfe zu sprechen, über die Feststellung der Freiverantwortlichkeit  nachzudenken, wenn eine Entscheidung bereits unmittelbar bevorsteht. Ich sehe dies in der Begleitung und Information rund um die Sterbehilfe die ich in Einrichtungen mache, bei meinen Blaulichtkollegen und auch bei meinen Beratungen von Arztpraxen.  Eigentlich müsste genau das Gegenteil der Fall sein. Freiverantwortlichkeit entsteht nicht an einem Tag Ein Sterbewunsch entwickelt sich in den seltensten Fällen von heute auf morgen. Weil wenn dies der Fall ist sind wir in aller Regel im Bereich der Suizidalität. Freitodwünsche entstehen über Monate oder eher meist über Jahre – bei meiner Frau waren es über 10 fast 11 Jahre. In dieser Zeit sprechen viele Betroffene mit ihrem Hausarzt, mit behandelnden ...

Q&A - Aspekte (rechtlich / ethisch) für eine verantwortungsvolle Freitodbegleitung

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In den Fragen die ich bekomme geht es wieder und wieder um die elementaren Aspekte und Prinzipien der Sterbebegleitung - hier nun dazu ein weiterer Q&A. Die Begleitung eines Menschen auf dem letzten Weg ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben, denen sich helfende Personen stellen können. Damit eine solche Entscheidung im Einklang mit Selbstbestimmung und rechtlicher Klarheit erfolgen kann, werde ich in diesem Artikel auf fünf Prinzipien eingehen, die Betroffenen, Angehörigen und Fachleuten Orientierung bieten. Diese Prinzipien und Aspekte stützen sich auf die ethischen und rechtlichen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben dargelegt hat. Mein Ziel ist es, mit diesen Prinzipien einen Rahmen und Schutzraum zu schaffen – für jene, die den Weg des Freitod gehen wollen, und für jene, die sie begleiten. Es sind keine gesetzlich festgelegten Vorgaben, doch sie orientieren sich an der Rechtsprechung des Bundesverfassung...

Ein neuer Anlauf für ein Gesetz – Hoffnung oder Gefahr für die Selbstbestimmung?

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Nach über fünf Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe aufhob und das Recht auf selbstbestimmtes Sterben als Grundrecht festschrieb hat, ringt der Bundestag erneut um eine gesetzliche Regelung. 2023 scheiterten zwei konkurrierende Gesetzentwürfe – ein restriktiver Vorschlag aus der Gruppe um Lars Castellucci (SPD) und ein liberaler von Abgeordneten wie Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne). Nun will eine neue, parteiübergreifende Initiative – unter anderem mit Lukas Benner (Grüne) und Matthias Mieves (SPD) – einen dritten Versuch unternehmen: Ein einzelner, mehrheitsfähiger Gesetzentwurf soll es diesmal richten. Doch was steht auf dem Spiel – und was haben wir aus dem Scheitern der Vergangenheit gelernt? Zwischen Freiheit und Schutz: Das Spannungsfeld Das Bundesverfassungsgericht hat klar formuliert: Der Staat darf die assistierten Sterbehilfe regulieren, muss es aber nicht. Er darf Verfahren zur ...

Q&A - Wo findet man Sterbehilfe in Deutschland?

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Bevor ich in diesen Blogbeitrag einsteige, kurz eine Erläuterung zur Sterbehilfe und den vier Sterbehilfeformen ( Detaillierter hier ): 1. Assistierte Sterbehilfe: Bereitstellung der Mittel zur Selbsttötung. Nicht strafbar, solange der Sterbewillige die letzte Handlung selbstständig ausführt. 2. Indirekte Sterbehilfe: Verabreichung von Medikamenten zur Schmerzlinderung, die auch den Tod beschleunigen können. Nebenfolge ist unbeabsichtigt und unvermeidbar. Rechtfertigbar nach § 34 StGB (Notstand). 3. Passive Sterbehilfe: Unterlassen oder Einstellen lebenserhaltender Maßnahmen. Kann als Totschlag durch Unterlassen nach § 212 StGB strafbar sein. Eine klare Patientenverfügung kann dies verhindern. 4. Aktive  Sterbehilfe  oder direkte Sterbehilfe: Tötung eines Menschen auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin. Verboten und strafbar nach § 212 (Totschlag) und § 216 (Tötung auf Verlangen) StGB. Hilfe findet man in Deutschland entweder ... beim eigenen Arzt, dies ist auch meine Empfehlung...

5 Jahren im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts - Sterbehilfe in Deutschland

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Es gibt keine Grauzonen, wenn es um das Thema Sterbehilfe geht. Ich diskutiere, betone und erläutere nun schon sehr lange, dass die Sterbehilfe, ein würdiger Freitod möglich ist - seit nun 5 Jahren im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts stattfinden können. Ein neues Gesetz ist nicht notwendig, da Ärzte sich an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an das Urteil vom 26. Februar 2020 halten können, das die freie Verantwortlichkeit des Freitod-Suchenden, des Sterbewilligen als Voraussetzung für die Sterbehilfe betont. Diese Entscheidung muss selbstbestimmt getroffen werden, und die Betroffenen müssen die Folgen ihrer Wahl absehen können. Ein Arzt sollte den Sterbewilligen intensiv begleiten und gegebenenfalls einen Psychiater hinzuziehen, der die Einsichtsfähigkeit des Betroffenen prüft. Leider zeigen die aktueller Gerichtsfälle in Essen und Berlin , dass nicht immer diese Anforderungen beachtet werden, was zu rechtlichen Konsequenzen führt - da viell...

Vorschläge des DGPPN zur Sterbehilfe - Kritik am Eckpunktepapier des DGPPN

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Ich bin erst heute, auf die Pressemeldungen aus Juli 2024 gestossen, da ich wegen meiner Arbeit beim DRK und ASB weithäufiger gute Vorschläge zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz – NotfallG) lese. Wie gesagt ich habe nun die Pressemeldung des  DGPPN - mit dem Thema Assistierte Sterbehilfe und den aktualisierten Vorschlägen für die Regelung der Sterbehilfe gelesen. Quelle:  https://www.dgppn.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2023/dgppn-aktualisiert-vorschlaege-fuer-die-gesetzliche-regelung-der-suizidassistenz.html Prof. Dr. Andreas Meyer-Lindenberg, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). fordert: „ Wir brauchen ein Gesetz zur Suizidassistenz und wir brauchen es schnell “ ... „ Denn die Zahl der assistierten Suizide steigt, ihre Durchführung ist aber unreguliert. “ Prof. Dr. Thomas Pollmächer, Past President und Vorsitzender der DGPPN-Kommission „Ethik und Recht“ sagt ...

Gespräch mit Prof. Dr. Armin Grau - Entwurf zur Sterbehilfe

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Ich hatte heute (Worms 25.Mai 2024) ein gutes Gespräch mit Prof. Dr. Armin Grau. Meine Sorgen die ich durch bruchstückhafte Informationen hatte, zu dem Gesetzentwurf und einem Entwurfsversuch und einer dritten Sterbehilferegelung, sind weg. Als langjähriger Arzt (unter anderem, hatte er auch die Leitung der Neurologischen Klinik am Klinikum Ludwigshafen inne), Sozial-, Umwelt- und Gesundheitspolitiker sowie Kommunalpolitiker weiß er um die Notwendigkeiten und Herausforderungen, die alle Beteiligten für ein gute Setting und Rahmenbedingungen für die Sterbehilfe brauchen. Ich habe eine gute Zuversicht, dass ein einigungsfähigen Vorschlag entwickelt werden kann. Ob das gelingt, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar, eventuell im Herbst. Er scheint und ich bin jedoch sehr optimistisch. Wer meinen Blog verfolgt weiß, dass ich ein großer Freund und Helfer bin, dass die assistierte Sterbehilfe eigenständig organisiert werden kann, mit einem vertrauten Arzt vollzogen werden kann. Wobei...

Sterbehilfe - 4 Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.Februar 2020

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4 Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot des §217 StGB (dem Gesetz welches für etwa 5 Jahre Sterbehilfe de facto verboten hat), welches am 26.Februar 2020 für Verfassungswidrig erkannte, ist wichtig, denke ich, um Missverständnisse und Fragen im Zusammenhang mit den Mitte 2023 im Bundestag vorgelegten Gesetzentwürfen für ein neues Regelungsgesetz für den Freitod, die begleiteten Lebensbeendigungen zu klären. Zumal nun ein dritter Gesetzentwurf von einer weiteren Gruppe Abgeordneter angedacht wird. Da es diesbezüglich wesentliche Punkte gibt, erachte ich es als notwendig, diesen erläuternden Artikel zu schreiben: Erstens war es in Deutschland seit der Reichsgründung im Jahr 1871 stets erlaubt, begleitete Sterbehilfe durchzuführen – das ging bis Dezember 2015 - und wie wir wissen und erdulden mussten bis Februar 2020. Gegner der Sterbehilfe erreichten damals ein Verbot der Sterbehilfe (§ 217 StGB). Dieses gegen das Grundgesetz verstoßende Gesetz wurde jedoch am 2...