Gespräch mit Prof. Dr. Armin Grau - Entwurf zur Sterbehilfe

Ich hatte heute (Worms 25.Mai 2024) ein gutes Gespräch mit Prof. Dr. Armin Grau. Meine Sorgen die ich durch bruchstückhafte Informationen hatte, zu dem Gesetzentwurf und einem Entwurfsversuch und einer dritten Sterbehilferegelung, sind weg.

Als langjähriger Arzt (unter anderem, hatte er auch die Leitung der Neurologischen Klinik am Klinikum Ludwigshafen inne), Sozial-, Umwelt- und Gesundheitspolitiker sowie Kommunalpolitiker weiß er um die Notwendigkeiten und Herausforderungen, die alle Beteiligten für ein gute Setting und Rahmenbedingungen für die Sterbehilfe brauchen.

Ich habe eine gute Zuversicht, dass ein einigungsfähigen Vorschlag entwickelt werden kann. Ob das gelingt, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar, eventuell im Herbst. Er scheint und ich bin jedoch sehr optimistisch.

Wer meinen Blog verfolgt weiß, dass ich ein großer Freund und Helfer bin, dass die assistierte Sterbehilfe eigenständig organisiert werden kann, mit einem vertrauten Arzt vollzogen werden kann.

Wobei die Zahlen der Sterbehilfe zeigen, dass bisher assistierte Sterbehilfen fast nur mit Hilfe von Sterbehilfevereinen durchgeführt werden, möglich sind, da den meisten es so schwer fällt die 'open-minded' Aufmerksamkeit durch Ärzt*innen für dieses Thema und Verständnis für die Bitte um ein Sterben zu organisieren. Dies scheint auch ein Anliegen des Entwurfs zu sein, hier die Rahmenbedingung zu schaffen, dass Ärzte die Hilfe in Erwägung ziehen und die Sicherheit bekommen bei Sterbehilfe zu helfen.
Prof. Grau hält eine zeitnahe Regelung für erforderlich, so wie ich es verstanden habe, da er die aktuelle Praxis in Deutschland, für unbefriedigend hält. 


Entwurf außerhalb des Strafgesetzbuch

Den Entwurf welchen Herr Prof. Grau mir umriss lief bei mir offene Türen ein, da es dem Sterbewilligen, sowohl Weg über Wartefristen angedacht hat, um die Dauerhaftigkeit sicherzustellen, aber auch für akute Erkrankungen, wie sie meine Frau hatte, einen Weg berücksichtigt hat um auch Verfahren für solche Fälle zu beschleunigen - sein Entwurf könnte die Türen öffnet und den Helfenden einen guten Rahmen und ein Gesetz außerhalb des Strafrecht geben.
Zu Einzelheiten äußert sich Prof. Dr. Armin Grau selbstverständlich noch nicht. Wie gesagt und so verstehe ich es - die Gruppe um Armin Grau, ist sich mit den Abgeordneten um Kathrin Helling-Plahr und Renate Künast einig: Sie wollen eine Regelung außerhalb des Strafgesetzbuch, was ich nur unterstütze, im Strafrecht hat solch eine Regelung keine gute Heimat. 

Wenn Beihilfe zum Sterben, die Freiheit zu einem selbstbestimmten Ableben geregelt oder damit auch strafrechtlich verboten wäre, würden Ärzt'innen sich nicht an diese Beihilfe herantrauen – auch nicht in Fällen, in denen der Ärzt*innen auf allen Ebenen Verständnis entgegenbringen und dem Sterbewilligen beistehen würden - weil nun einmal ein Strafgesetz bei den Helfern Sorgen und Ängst auslösen. Wie ich ja mehrfach in meinen früheren Artikel herausstellte, sind diese Sorgen und Ängst gewünschte Nebeneffekte, die ich bei den Unterstützern des Castellucci Entwurf vermute oder mir bekannt sind. Die Regelung eines Freiheitsrecht, eines Grundrecht hat nichts in einem Strafrecht zu suchen, außer man will wie gewisse Politiker und Interessenvertreter eher Angst, Unsicherheit und mit Restriktionen drohen.

Das was erkennen und heraushören konnte, könnte es ein Freiheit gewährendes Gesetz werden, welches dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe entsprechend eine Regelung gibt, die dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben gerecht wird und gleichzeitig ein angemessenes Schutzkonzept für Sterbewillige beinhaltet, wie auch Prävention für Person die aus einem Affekt heraus handelt wollen und damit einen Suizid wollen und nicht einen Freitod, der wohlerwogen ist. Es muss für alle Beteiligten immer feststehen, dass der Sterbewunsch aus dem selbst gebildeten Willen heraus entstanden und dauerhaft ist.

Hier nochmal mein Verständnis von Suizid versus Freitod.

Die lateinische Bezeichnung "Suizid" (Suicid = Tötung seiner / selbst  =  sui „seiner [selbst]“ und caedere „töten, morden“)  hat nun einmal seine begriffliche Nähe zur Suizidalität. Suizidalität der psychischen Zustand, in dem Gedanken, Phantasien, Impulse und Handlungen anhaltend, wiederholt oder in krisenhaften Zuspitzungen darauf ausgerichtet sind, durch den eigenen Tod sich dem Leben zu entziehen / zu fliehen.

Ein Freitod ist eine andere Welt - Die Bezeichnung Freitod steht dafür, dass sich ein Mensch im Bewusstsein seines Geistes, Wohlerwogenheit und selbstbestimmt ableben will - Beendigung des eigenen Lebens, welche unter vollstem Bewusstsein und durch den eigenen, freien Willen vollzogen wird / werden soll. 

Oder ein anderes Gedankenbild - da ich in Bildern denke. Ein Suizid ist eine ängstliche, sorgenvolle, oder anders motivierte Flucht aus dem Leben. Ein Freitod ist ein wohlerwogener Weg und eine klare, individuelle Verneinung anderer Wege, der selbstbestimmte, persönliche Weg vom Leben zu einem willkommenen Tod

Auch zum Gebrauch der Worte Suizid, Suizidhilfe versus Freitod, Sterbehilfe und Freitodbegleitung hatte ich mit Prof. Grau einen kurzen Gedankenaustausch.


Was bringt die Zukunft

Was die Zukunft bringt wissen wir alle nicht - in dem Entwurf von Prof. Grau lege ich, ohne die Details zu kennen eine Zuversicht. Vor den Parlamentarier*innen werden schwierige Verhandlungen liegen. Ethische und medizinische Fragen müssen mit juristische Anforderungen ausbalanciert werden. 

Auch die Abgeordnetengruppen um Kathrin Helling-Plahr und Renate Künast arbeiten weiter an ihren Gesetzentwürfen, um ein liberalen Sterbehilfegesetz - das gute Ansätze hatte aber auch Schwachstellen und Aspekte die nur hürdenreich erreichbar wären.
Gänzlich die Hoffnung auf einen menschlichen, dem Grundgesetz und dem Urteil des Bundesverfassungericht entsprechenden Entwurf durch die Gruppe um Lars Castellucci kann man auch bei bester Zuversicht, aufgeben.


Artikel in diesem Kontext:

Neuauflage eines § 217 StGB - Nicht Notwendig - Nicht Zielführend (Castellucci Entwurf)

Sterbehilfe was ist erlaubt - Formen der Sterbehilfe


Rückblick auf die Abstimmung der Gesetzentwürfe im letzten Jahr - im July 06, 2023 







Comments

  1. Kommentare sind mir wichtig. Ich lese diese und bringe gerne Ideen, die ich bekomme, in künftige Artikel ein, beantworten kann ich wegen Menge der Kommentare nicht alle. Veröffentlichen werde ich keine, ich denke dies ist nachvollziehbar und selbsterklärend in Angesicht der Themen / des Thema. DANKE

    ReplyDelete

Post a Comment

Popular posts from this blog

Sterbehilfe bei psychisch kranker Studentin - Berlin 2024

Sterbehilfe - Organisation, Hilfe finden, Kosten

Medikament - Freitod

My experience of losing my wife.

Zahlen und Fakten zur Sterbehilfe - Diagnosen und Gründe - 2021-2024