„Max’ letzter Akt der Selbstbestimmung – und was wir von ihm daraus lernen können
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020 ist die Diskussion um Sterbehilfe in Deutschland wieder möglich - die Zahlen belegen die Menschen die es tun konnten und lassen erahnen, wie viele mehr die es versuchen, diesen Weg zu gehen. Das Gericht stellte klar: Das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es umfasst nicht nur das „Ob“, sondern auch das „Wann“ und „Wie“ des eigenen Todes. Damit wurde wieder hergestellt was vor 2015 galt aber noch mehr - ein jahrzehntelanges Tabu aufgebrochen – juristisch wie gesellschaftlich. Der Fall von Max macht sichtbar, worum es in dieser Debatte wirklich geht. Nicht um schnelle Lösungen, nicht um ein „Wegmachen“ von Krankheit oder Behinderung. Sondern um Freiverantwortlichkeit. Ich bin kein 'BILD' Leser dazu ist mir diese Zeitung aus vielen Grund nicht auf meinem Radar, was man überhaupt lesen kann. Aber dieser Artikel unter dem Titel ' Max beschließt, zu sterben ' ist...