„Max’ letzter Akt der Selbstbestimmung – und was wir von ihm daraus lernen können
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020 ist die Diskussion um Sterbehilfe in Deutschland wieder möglich - die Zahlen belegen die Menschen die es tun konnten und lassen erahnen, wie viele mehr die es versuchen, diesen Weg zu gehen.
Das Gericht stellte klar: Das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es umfasst nicht nur das „Ob“, sondern auch das „Wann“ und „Wie“ des eigenen Todes. Damit wurde wieder hergestellt was vor 2015 galt aber noch mehr - ein jahrzehntelanges Tabu aufgebrochen – juristisch wie gesellschaftlich.
Der Fall von Max macht sichtbar, worum es in dieser Debatte wirklich geht. Nicht um schnelle Lösungen, nicht um ein „Wegmachen“ von Krankheit oder Behinderung. Sondern um Freiverantwortlichkeit. Ich bin kein 'BILD' Leser dazu ist mir diese Zeitung aus vielen Grund nicht auf meinem Radar, was man überhaupt lesen kann. Aber dieser Artikel unter dem Titel 'Max beschließt, zu sterben' ist mit kleinen Abstrichen lesbar, so wird im Artikel das Wort Suizid verwendet obwohl es sich um eine freie Willensentscheidung und einem Wunsch des Sterbens, Ende des Leidens und einem Freitod geht. Aber nun gut es ist die Bildzeitung. (siehe hierzu meine Artikel zu einer guten Wortwahl rund um dieses Thema Freitod versus Suizid)
Ein Leben im Widerstand – und eine bewusste Entscheidung
Max lebte über 30 Jahre mit einer schweren, fortschreitenden Erkrankung. Schmerzen, Operationen, Verlust von Mobilität, schließlich Querschnittslähmung. Dennoch war sein Leben reich: an Beziehungen, an Geist, an Humor, an Haltung. Er kämpfte, passte sich an, rang dem Leben ab, was ihm möglich war. Und irgendwann kam er zu dem Entschluss, dass dieser Kampf für ihn zu Ende ist.
Max ist am 26. Dezember 2025 gestorben, am zweiten Weihnachtsfeiertag 2025, seine Mutter schrieb: „… hat heute seine Fesseln abgestreift und endlich seine Freiheit wiedererlangt.“
Was Freiverantwortlichkeit bedeutet
Freiverantwortlich handelt, wer:
urteilsfähig ist,
nicht unter akuten psychischen Erkrankungen leidet, die den Willen verzerren,
ausreichend informiert ist über Alternativen, palliative Möglichkeiten und Konsequenzen,
und seinen Entschluss dauerhaft, ernsthaft und eigenständig fasst.
Das Bundesverfassungsgericht betonte ausdrücklich: Der Staat darf diese Entscheidung nicht bewerten. Er darf sie nicht von Kriterien wie „Leidensdruck“, „Unheilbarkeit“ oder „Lebensqualität“ abhängig machen. Denn genau das würde bedeuten, dass andere über den Wert eines Lebens urteilen.
Freiverantwortlichkeit schützt damit nicht den Tod – sie schützt die Autonomie des Menschen.
Entscheidend ist: Dieser Wunsch von Max entstand nicht aus einer akuten Krise, nicht aus Depression oder äußerem Druck. Er war das Ergebnis jahrelanger Reflexion, medizinischer Gutachten, Gespräche mit Angehörigen, Ärzten, Seelsorgern. Genau hier liegt der Kern der Freiverantwortlichkeit.
Sterbehilfe ist kein Gegenentwurf zum Leben
Oft wird suggeriert, assistierte Sterbehilfe stehe im Widerspruch zu Fürsorge, Medizin oder Solidarität. Max’ Geschichte zeigt das Gegenteil. Gerade weil es palliative Angebote, Pflege, Begleitung und Zuwendung gab, konnte seine Entscheidung überhaupt frei sein. Er wurde nicht allein gelassen, nicht gedrängt, nicht aufgegeben.
Das Urteil von 2020 verpflichtet den Staat sogar dazu, Bedingungen zu schaffen, unter denen ein freiverantwortlicher Entschluss praktisch umsetzbar ist. Dazu gehört auch der Zugang zu ärztlicher Beratung und – im letzten Schritt – zu tödlichen Medikamenten, ohne Kriminalisierung der Beteiligten.
Die Zumutung der Freiheit
Selbstbestimmtes Sterben ist keine bequeme Freiheit. Es ist eine Herausforderung, in jedem Einzelfall – für Angehörige, für Ärzte, für die Gesellschaft. Max’ Mutter liebte ihren Sohn und wollte ihn behalten. Und dennoch respektierte sie seine Entscheidung. Genau darin liegt die ethische Reife, die diese Debatte verlangt: aushalten, dass man jemanden liebt und ihn trotzdem gehen lässt.
Das Bundesverfassungsgericht formulierte es klar: Wir dürfen versuchen, einen Menschen umzustimmen. Wir dürfen trauern, zweifeln, kämpfen. Aber wir müssen die freie Entscheidung akzeptieren.
Warum dieses Recht notwendig ist
Ohne legale Möglichkeiten bleibt Menschen wie Max oft nur der einsame, gefährliche, traumatisierende Weg: brutal Suizidversuche, Gewalt, Verzweiflung. Assistierte Sterbehilfe hingegen schafft einen Rahmen von Sicherheit, Transparenz und Verantwortung. Sie verhindert nicht den Tod – sie verhindert unnötiges Leid.
Seit 2020 ist dieses Recht wieder anerkannt. Die praktische Umsetzung bleibt schwierig, politisch umkämpft, bürokratisch blockiert. Doch die Richtung ist klar: Der Mensch ist kein Objekt staatlicher Lebensschutzlogik, sondern Subjekt seiner Existenz – bis zuletzt.
Ein Recht, das nichts nimmt – sondern Würde bewahrt
Freiverantwortliche Sterbehilfe ist kein Angriff auf das Leben. Sie ist Ausdruck des Respekts vor einem Leben, das bewusst gelebt wurde. Max’ Entscheidung war kein Scheitern, sondern Konsequenz. Kein Aufgeben, sondern ein letzter Akt von Selbstbestimmung.
Ein Gesellschaft, die diese Freiheit anerkennt, sagt nicht:
„Du sollst leben.“ , „Du sollst sterben.“ ... sondern sagt: „Dein Leben gehört dir.“
Zahlen zur Sterbehilfe
Zahlen und Fakten zur Sterbehilfe - Diagnosen und Gründe - 2021-2024

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