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Suizid & Freitod - Unterschiedliche Worte, Anlässe und Unterschiedliche Bedeutungen

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Begriffe Ein Mensch nimmt sich das Leben. Wie immer beim Sterben und Tod fehlen uns die Worte und die Worte die wir finden Beschreiben das was ist, das was wir sehen, das was für empfinden. Die Begriffe, die wir dafür wählen, sind aber mehr als ein Wort - Worte stellen eine Verbalisierung unserer Gedanken, Vorstellung und unserem Verständnis dar - lassen bei anderen Menschen wieder eigene Verständnisse wachsen und spiegeln Bilder und Vorstellungen wieder. Diese Worte transportieren auch eine Wertung - Wertungen des Geschehnis. Sie sagen also auch etwas darüber aus, was wir für «gut» empfinden oder auch anders. Im Wort Selbstmord ist der prägende Wortbestandteil 'Mord' - Mord steht allgemein für ein vorsätzliches Tötungsdelikt, dem gesellschaftlich ein besonderer Unwert zugeschrieben wird. Unwert ist ein Begriff aus dem Strafrecht, der die Existenz einer Sache als unwürdig einordnet (Handlungsunwert und Gesinnungsunwert). Als nächster wortverwandter Begriff haben wir das Wort S...

Freiheit zur Selbstbestimmung ist ein Grundrecht

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Die Freiheit zur Selbstbestimmung zählt zu unseren Grundrechten. Deshalb ist es meines Erachtens von zentraler Bedeutung, dass Menschen selbst bestimmen, wann und wie sie sterben möchten. Freitod und Selbsttötung umfasst: Jemand kann ohne fremde Hilfe ein Mittel sich zu führen, dass den Sterbewilligen einigermaßen sicher seinem Lebensende zuführt, ohne dass sie / er groß leiden muss.  Und es geht in jedem Fall darum keine weiteren Menschen unbeabsichtigt zu involvieren. Es geht also dabei nicht darum, sich für den Freitod irgendwo herunterzustürzen. Es geht also bei diesen Fragen um Jede und Jeden, oder den Leitgedanken des Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgericht zusammen zu fassen: "Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen." Das gilt, so ...