Freiheit zur Selbstbestimmung ist ein Grundrecht
Freitod und Selbsttötung umfasst:
Jemand kann ohne fremde Hilfe ein Mittel sich zu führen, dass den Sterbewilligen einigermaßen sicher seinem Lebensende zuführt, ohne dass sie / er groß leiden muss.
Und es geht in jedem Fall darum keine weiteren Menschen unbeabsichtigt zu involvieren. Es geht also dabei nicht darum, sich für den Freitod irgendwo herunterzustürzen.
Es geht also bei diesen Fragen um Jede und Jeden, oder den Leitgedanken des Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgericht zusammen zu fassen: "Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen." Das gilt, so das Bundesverfassungsgericht, ausdrücklich für JEDEN Menschen, NICHT NUR für unheilbar Kranke.
Oder wie ich es sehe und erlebt habe - es geht um die Menschen, die erhebliche Qualen ihrer Würde, ihrer eigenen Werte und in den meisten Fällen auch erhebliche körperliche Schmerzen leiden und das nicht mehr wollen.
Die generelle Frage, ob es ein Recht auf Selbsttötung gibt, wird heute nicht mehr bestritten. Jetzt wo die Sterbehilfe wieder erlaubt ist wie vor 2015 und nun wieder seit 2020 - geht nun konkret um einen guten besten rechtlich abgesicherten Rahmen für alle Helfenden und arzneimittelrechtliche Regelung und ggf auch Freigabe, bei der ich in vielen Punkten skeptisch bin. Also die Frage, ob einem Sterbewilligen der Zugang zu einem entsprechenden Medikament gegeben werden muss, damit derjenige selbstbestimmt sterben kann. Und damit geht es meines Erachtens um eine Frage der Menschlichkeit. Man kann nicht wollen, dass sich die leidenden Menschen vor irgendetwas schmeißen oder herunterstürzen muss.
Die Patientenverfügung verhindert Konflikte
Wie auch schon im Falle der Patientenverfügung haben wir ein alt eingesessenes Problem. Das sind die Ärzte, die glauben, sie dürfen allein entscheiden und die Lebensschützer, die glauben, alles was ein Leben verlängert, müsse zum Einsatz kommen. Beiden ist gemeinsam, dass sie nicht respektieren, was der Patient selber für sich für richtig, wichtig und würdevoll hält.
Schau ich auf das Grundgesetz - und hier auf Artikel zwei, der das Recht auf Selbstbestimmung garantiert, solange man dabei keine Rechte von anderen verletzt. Damit ist aus meiner Sicht auch die eigene Definition von Würde verfassungsrechtlich geschützt.
Sprich das heißt aus meiner Wahrte, dass wenn ein Patient ein Weiterleben mit Alzheimer, kompletter Lähmung oder im Koma ablehnt, dann müssen wir das respektieren. Und wenn man ihn dann gegen seinen Willen ärztlich behandelt, dann ist das Körperverletzung.
Die Konflikte entstehen dann, wenn nicht klar ist, was der Sterbende möchte beziehungsweise wenn dies nicht in Form einer Patientenverfügung fixiert wurde. Für mich ist die Beihilfe zur Selbsttötung eines Patienten dann ethisch zu vertreten, wenn der Patient, dem ich helfe, freiverantwortlich ist und trotz aller Angebote bei seiner Entscheidung bleibt.
Wichtigste Infos rund um die Patientenverfügung in Kürze:
Damit eine Patientenverfügung gültig ist, müssen Sie beim Verfassen volljährig und einwilligungsfähig sein. Außerdem muss die Patientenverfügung schriftlich vorliegen und Sie müssen sie unterschreiben.
Wurde sie einmal verfasst, gilt sie unbeschränkt. Dennoch sollten Sie in regelmäßigen Abständen prüfen, ob sie noch Ihrem Willen entspricht. Da wenn diese einige Jahre oder wichtige Ereignisse im Leben eingetreten sind leicht von Angehörigen oder Verantwortlichen in Frage gestellt wird, wie vielfach geschehen. Darum sollte in einer Patientenverfügung und ergänzenden Dokumenten / Dokumentationen sehr präzise der Wille formuliert werden, damit sie gültig ist, UND regelmäßig mit Datum und ggf. Zeugen (dies könnte auch schon das Hinterlegen beim Hausarzt bei jedem Update geschehen) bestätigt, erneuert oder ergänzt werden - dies empfehle ich aus den Erfahrungen der von mir begleiteten Sterbebegleitungen und da es der VdK und die Bundesnotarkammer empfehlen.
Das Überprüfen Ihre Patientenverfügung und unterschreiben mit einem aktuellen Datum macht klar, dass Ihr Wille unverändert gilt. Denn ist das Dokument älter oder gar schon Jahrzehnte alt, kann es Probleme geben. In Ihrer Verfügung können Sie auch darauf eingehen, wie Sie persönlich zum Thema Sterbehilfe und Organspende stehen. Ein Bezeugen ist immer dann sinnvoll wenn sich die Unterschrift massiv verändert, der Verfasser nicht mehr selber unterschreiben kann oder auch Zweifel an seinem Willen aufkommen könnte. (Siehe hierzu auch den Absatz im verlinkte Artikel zur Urteilsfähigkeit)
Das Hinterlegen beim Hausarzt ist nicht zwingend, aber wenn man den Wunsch zu einer Sterbebegleitung und Freitod hat, deckt das Hinterlegen beim Arzt drei sehr wichtige Aspekte ab, die sehr wichtig und hilfreich sein werden wenn es zum Sterbewunsch kommt. Der Arzt bzw Kollegen, die ggf. Sterbebegleitung machen würden oder ein Rezept / Verordnung eines tödlichen Medikaments ausstellen würden, erkennen an frühzeitig hinterlegten ggf geupdaten Dokument, dass der Wunsch a) dauerhaft und b) wohlerwogen und c) freiverantwortlich ist. Somit öffnen Sie sich durch das Hinterlegen frühzeitig die 'Türen' um später durch eine 'Tür' schreiten zu können.
In diesem Zusammenhang ein ggf. wichtiger Hinweis, für Notärzte ist Ihre Patientenverfügung nicht relevant, da es die Aufgabe eines Notarztes ist, das Leben JEDES Patienten zu erhalten - aber es lohnt sich auch im Stress eines Notfalls den Notarzt darauf hinzuweisen was der Wille des Patienten ist.
Und heute möchte ich den Artikel schließen mit dem Wunsch - Lass uns verantwortungsvoll mit dem Tod umgehen
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Und nun in diesem Zusammenhang - verschiedenen Aspekte rund um das Thema - Freiheit, Selbstbestimmung, Freitod ...
Sendemitschnitt vom RBB - Lebenswelten - Schwerstkranke und Sterbende nicht alleine lassenHilfe zur Sterbebegleitung finden - Lebensbericht - Persönlicher Brief(e)
Patientenverfügungen - Vorsorgemappe
Suizid - Sterbehilfe und psychische Erkrankungen
Der Tod - Ein natürlicher Teil des Lebens - Wichtigkeit einer Patientenverfügung
Ärztliche Unterstützung bei Sterbehilfe
Sterbehilfe - Kritiker & Gegner
Sterbehilfe - Gesetzesentwürfe verschiedener Parteien
Polizeiliche Ermittlungen im Fall eines Freitodes
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Recht und Rechtslage auf selbstbestimmtes Sterben in Deutschland
Sterbefasten - FVNF - Freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit
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