Patientenverfügungen - Vorsorgemappe

Ich wünsche mir, dass sich Menschen mehr und früher Gedanken über ihr Leben, Alter, und auch Ableben machen und viel häufiger eine Patientenverfügung abfassen und auch bestens weitere Vorsorge zu treffen wie zum Beispiel Vollmachten für Angehörige. Sie ersparen damit ihren Angehörigen viele Sorgen, Probleme aber auch Kopfzerbrechen und Leid, und sich selbst auch.

Wichtig zu wissen:

  • Auch Ehe- und Lebenspartner benötigen eine Patienten­verfügung und eine Vorsorge­vollmacht.
  • Eine Vorsorge­vollmacht stellt sicher, dass gewünschte Personen wie die Partner / der Partner Auskunft von Ärzten bekommt und für Sie medizinische, aber auch in anderen Bereichen Entscheidungen treffen darf. Die festgelegte(n) Person(en) können dann dem Wunsch des Ausstellers entsprechen handeln und entscheiden, wie auch über Aufenthaltsort bestimmen oder Bankgeschäfte erledigen -wobei bei Bank bankeneigene Vorsorge - und Vollmachten ausgestellt werden müssen da dies Banken verlangen.
  • Mit der Patienten­verfügung bestimmen Sie, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Damit nehmen Sie Ihrer geliebten Person schwierige Entscheidungen ab.
  • Wichtige Informationen im Zusammenhang mit Patientenverfügung und weitere Willenserklärungen im Falle von psychischen Erkrankungen in diesem Artikel und hier ein Artikel zu einer Psychiatrische Patientenverfügung ergänzend zur Patientenverfügung


Zwei-Drittel oder sogar Drei-Viertel der in Deutschland lebenden haben für den Ernstfall keine Vorsorge getroffen / Patientenverfügung formuliert- je nach dem in welche Statistik man schaut - aber in jedem Fall sind es viel zu viele. Die fehlende Vorsorge / nicht vorhandene Patientenverfügung stürzt viele Angehörige in schwere Konflikte. 

Jeder muss selbst entscheiden, wie man leben will, was Leben lebenswert macht und in nächster Konsequenz wie und wann er sterben möchte. Denn wie wir mit Krankheit, Schmerzen oder schwere körperliche Einschränkungen umgehen, hängt vom Einzelnen ab - UND kann nur jeder für sich formulieren - und sollte dies darum auch. Was wir als Verlust der eigenen Würde empfinden, ist von Mensch zu Mensch verschieden.

Zu definieren, ob eine körperlicher oder geistiger Abbau und Verlust, ob eine Krankheitssituation oder auch das Sterben erträglich oder unerträglich für jemanden ist, möge jeder bitte immer jedem selbst überlassen sein. 

Ob jemand eines natürlichen Tod stirbt, ob es plötzlich zu einem Unfall kommt mit Folgen die man nicht erdulden will, eine Patientenverfügung zu haben ist überaus gut. Speziell wenn es um den Freitod oder die Inanspruchnahme von Sterbehilfe durch Ärzte oder Sterbehilfevereine geht, fast immer, und dies ist nachvollziehbar, ist die Erstellung eine Patientenverfügung und ggf. Ergänzende Willenserklärung, die persönliche Argumente nennt, ist / sind eine Voraussetzung, um den Antrag auf eine Suizidassistenz bei Sterbehilfevereine und bei Ärzten stellen zu können bzw. ein guter Start um auch zu veranschaulichen, dass die Wünsche und Vorstellungen dauerhaft sind.


Wie oben schon gesagt, ob eine Situation oder auch Sterben erträglich oder unerträglich für jemanden ist, muss jedem selbst überlassen sein. So hat es ja das Bundesverfassungsgericht 2020 deutlich formuliert. Hierzu müssen Politiker bitte nun nach Jahren der rechtlichen 'Schwammigkeit' endlich etwas rechtlich sicher formulieren - für leidende Menschen, Würde verlierende Menschen und auch lebensbedrohlich Erkrankte. 

Politiker wie die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr, SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach , Linken-Politikerin Petra Sitte ,  Renate Künast von den Grünen und Katja Keul arbeiten schon eine geraume Zeit an einem neuen würdigen Rechtlichen Rahmen. Leider konnte ich von der CDU / CSU der 'christlichen' Partei hierzu nicht oder nur gegenteiliges finden. (siehe auch Regelungen zur Sterbehilfe - Gesetzesentwürfe verschiedener Parteien )


Vorsorgemappe 

Und nun möchte ich gerne noch einen Schritt weiter gehen und empfehlen eine Vorsorgemappe anzulegen. Solch eine Vorsorgemappe kann / sollte umfassen:

  • Patientenverfügung
  • Lebensbericht mit einer ergänzende Willenserklärung, die persönliche Argumente nennt und die eigenen Gedanken zum selbstbestimmten Sterben
  • Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten
  • Testament (ggf. auch nur der Hinweis wo es zu finden ist)
  • Betreuungsverfügung
  • Vorsorgevollmacht / Vollmacht / Generalvollmacht für Rechtsgeschäfte (dies ist Notariell notwendig wenn es um Bank- und Immobiliengeschäfte und Immobilien im Allgemeinen geht) 
  • Behandlungsverfügung
  • ggf. Organspendeausweis

Und noch ein wichtiger Hinweis die allermeisten Banken erkenne selbst Notariell beglaubigte Vollmachten und Generalvollmachten NICHT an. Hierzu haben alle Banken Ihre Bankeigenen Vordrucke und Abläufe. Darum Vorsorge ist wichtig!


Patientenverfügung 

Eine Patientenverfügung ist unerlässlich, wenn sich Patienten nicht äußern können. Die darin enthaltenen konkreten Behandlungsanweisungen sind für Ärzte grundsätzlich bindend. Jedoch ist die Qualität der Verfügung wichtig - der individuelle Wille des Verfassers muss präzise und praxistauglich formuliert sein - und sollte regelmäßig bestätigt werden und bestenfalls von Zeugen bestätigt werden - und diese Momente in dem man seinen Willen mit seinem Partner, Familienangehörigen, Freund formuliert und als Zeuge abzeichnen lässt - schlägt man mehrere Fliegen mit einer Klappe - da man seine nahestehenden Personen aufklärt und informiert über den eigenen Willen.

Seit dem September 2009 ist im Bürgerlichen Gesetzbuch die Patientenverfügung rechtlich geregelt. Sie ist definiert als eine schriftliche Dokument, welches die konkrete medizinische Behandlungen oder Eingriffe erlaubt oder untersagt. Eine Patientenverfügung kommt erst dann zur Anwendung, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden. Solange er ansprechbar und einwilligungsfähig ist, muss jegliche Behandlung mit ihm persönlich besprochen werden.

Für eine Patientenverfügung gibt es weder eine vorgefertigte Form noch Vorschrift. Sie muss aber erkennen lassen, dass sich der Verfasser über die Umstände seines Lebens und Sterbens Gedanken gemacht hat. Und am wichtigsten ist, dass der eigene Willen klarpräzise und praxistauglich formuliert , unterschrieben und datiert ist / wurde. Wegen der präzisen und praxistauglichen Formulierung  wird es für den einen oder anderen ratsam sein sich Hilfe zu suchen - hier sehe ich mit Medizinrecht vertraute Fachanwälte, auch haben sich Ärzte darauf spezialisiert oder auch die Sterbehilfevereine können von Hilfe sein.

Eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig. Der Patient kann seine Verfügung jederzeit formlos widerrufen. Aber ggf, Verbindet man beim Notar die Erstfassung der Patientenverfügung mit der Generalvollmacht die man für den Fall der Fälle erteilen sollte.

Wichtige Informationen zur Patientenverfügung die ich herausstellen will:

1. Eigene Wünsche und Wertvorstellungen definieren
Im Ernstfall können medizinische und pflegerische Maßnahmen über Leben und Tod entscheiden. Überlegt Euch deshalb genau, was Eure Wünsche und Wertvorstellungen sind, während ihr die Patientenverfügung abfassen. Und tun sie dies zu präzise wie euch möglich und wichtig.

2. Verwendung von Vordrucke und Formulare (auch die von mir unten verlinkten)
Bei einem Vordruck oder Formular ist es nicht klar, ob ihr euch tatsächlich mit der Materie auseinandergesetzt habt und nicht einfach leichtfertig etwas angekreuzt wurde. Gerade Ärzte verweigern dann die Befolgung der in der Patientenverfügung niedergelegten Behandlungswünsche und medizinische Maßnahmen. Problematisch sind bei fertigen Formularen zudem meist auch der pauschale Text und die unklaren Formulierungen. Mein Tipp verwendet solche Vorlagen nur als Leitlinie und formuliert jeden Satz und Absatz in eurer eigenen Art und Weise und mit euren Schwerpunkten die EUCH wichtig sind.

3. Formelle Voraussetzungen einhalten
Die Einhaltung von rechtlich richtigen formalen Punkten ist ebenfalls wichtig - darum ist es gut eine Vorlage zu nutzen als Basis. Die Patientenverfügung muss persönliche Daten wie Name, Geburtstag und aktuelle Wohnanschrift enthalten. Weiterhin müsst ihr das Dokument mit aktuellem Datum versehen und unterschreiben und es ist anzuraten alle zwei Jahre sich sein eigene Patientenverfügung nochmals durchzulesen, zu reflektieren ob dies alles noch der Wunsch ist und mit aktuellen Datum zu unterzeichnen und wenn dies nicht mehr möglich ist durch eine weitere Person.

4. Mit Vertrauenspersonen sprechen
Kommt eine Patientenverfügung zum Einsatz, so wird es sich zu aller meist um eine Ausnahmesituation oder Notsituation handeln, in der es um Leben und Tod geht. Deshalb ist es wichtig, dass eure Vertrauenspersonen von eurer Patientenverfügung und den darin enthaltenen Wünschen wissen. Unabdingbar ist es, dass ihr mit den von euch eingesetzten Bevollmächtigten über die Patientenverfügung sprechen - tut dies bitte mit, bei oder direkt nach der Erstellung eurer Patientenverfügung - denn wenn diese Person die ihr als Bevollmächtigte*n  eingetragen haben euren Wünschen nicht nachkommen kann oder will - dass ihr eine andere Person finden könnt.
Und tut dies um so mehr wenn ihr, wie ich auch es getan habe, Passagen und Wünsche zu einem Freitod habt.

5. Patientenverfügung richtig aufbewahren
Eine Patientenverfügung ist nur von Nutzen, wenn diese in einer Ausnahmesituation oder Notsituation  auch eingesetzt, aufgefunden werden kann. Die richtige Aufbewahrung einer Patientenverfügung ist daher sehr wichtig. Ihr könnt eure  Patientenverfügung in einem eigenen Ordner bei euren wichtigen Unterlagen aufbewahren - es hat sich bewährt im Kühlschrank eine Notfalldose aufzubewahren solche Notfalldosen bekommt ihr beim DRK, jeder Apotheke und im Online-Handel.
Informiert Euch zusätzlich auch eure Angehörigen und Vertrauenspersonen über den genauen Aufbewahrungsort bzw. hinterlegen eine Kopie auch dort. So stellt Ihr sicher, dass Eure Patientenverfügung schnell gefunden wird. Schließlich solltet ihr auch euren Arzt*in vor einer Behandlung über das Vorliegen einer Patientenverfügung informieren und händigen Sie ihm eine Kopie aus bzw Hinterlegt eine Kopie bei Eurem Hausarzt und Facharzt.

6. Patientenverfügung regelmäßig überprüfen und aktualisieren
Die Patientenverfügung ist ein „lebendes Dokument", das sich an eure aktuellen Lebenssituation orientiert und entsprechend regelmäßig überprüft und aktualisiert werden muss / sollte. Es ist daher ratsam, die Patientenverfügung regelmäßig zu erneuern oder durch Unterschrift und aktuelles Datum unter das bestehende Dokument diese Fassung aktuell zu halten und somit zu bestätigen. Eine einmal wirksam erstellte Verfügung hat zwar kein festes Ablaufdatum, jedoch ist die Übereinstimmung des Geschriebenen mit der aktuellen Lebenssituation immens wichtig. 


Keine Vorsorgevollmacht – Wer entscheidet für mich?

Wenn für jemanden keine Vorsorgevollmacht vorliegt, bestimmt das Gericht einen gesetz­lichen Betreuer. Dies kann unter Um­ständen auch ein Angehöriger werden. Aller­dings sind in dem Falle eine Reihe von Nach­wei­sen an die Betreuungs­behörde zu leisten, die be­le­gen, dass die betreuende Person ihrer Aufgabe gewachsen ist. Außerdem unter­liegt der Betreuer immer der Kontrolle durch das Betreuungs­gericht und muss in regel­mäßigen Abständen beispiels­weise Rechen­schaft zur Vermögens­verwaltung abgeben. Auch verheiratete Paare brauchen eine Vor­sorge­vollmacht, wenn der Partner im Ernst­fall ihre Vertretung übernehmen soll. Ehe­partner werden nicht automatisch zu gesetz­lichen Vertretern!

Nochmals eine Vorsorgevoll­macht ist eine besondere Art der Voll­macht - in der schriftlich festgelegt wird, wer Aufgaben erledigen und rechts­verbindliche Erklärungen abgeben darf, falls Ihnen selbst dies nicht mehr möglich sein sollte. Was die bevoll­mächtigte Person alles darf, sollte unbedingt klar und eindeutig in der Voll­macht niedergeschrieben werden sein. Es ist sinn­voll, wenn die von Ihnen Bevoll­mächtigten mit Ärzten sprechen und gesundheitliche Entscheidungen für Sie treffen dürfen. Sie sollten entscheidungs­befugt gegen­über der Kranken­versicherung, Reha-Einrichtungen, Pfle­geheim, Behörden und Versicherungen sein. Ebenso gehören das Öffnen Ihrer Post und der Zugang zu Ihren Online-Pass­wörtern, E-Mail-Konten, Streaming­diensten und sozialen Medien dazu. All dies sollte Sie als Voll­macht­geber in Ihrer Vorsorgevoll­macht regeln. Und zusätzlich die Vollmachten und Kontovollmacht bei den / der Bank klären.
Die wichtigste Voraus­setzung für eine Vorsorgevoll­macht ist, dass der Bevoll­mächtigte das Vertrauen des Voll­macht­gebers hat und weiß, was der Voll­macht­geber für sich wünscht. Dem Bevoll­mächtigten sollte klar sein, dass die Aufgabe mit erheblichem Zeit­aufwand verbunden sein kann.
Und auch noch einmal - Mit Datum und Ihrer Unter­schrift ist Ihre Vorsorgevoll­macht gültig. Einen Notar brauchen Sie nicht. Vorlagen gibt es im Netz aber IMMER den eigenen Wünschen und Willen anpassen!



Es gibt viele verschiedene Vorlagen

Viele Institutionen wie zum Beispiel die meisten Krankenkassen haben Vorsorge-Mappen vorbereitet. In jedem Fall sollte man nie einfach so Copy-Paste die Vorlagen übernehmen. Es geht um den individuellen Willen, das Leben und Sterben. 
Nehmt Euch Zeit. Lest Euch eure eigenen Worte und Wünsche wieder und wieder durch. Und von Jahr zu Jahr wieder - ob dies was ihr dort formuliert habt weiterhin Euer Wille ist.

Vorlagen (aber auch viele Krankenkassen und Unternehmen bieten solche Vorlagen für solche Mappen an fragen Sie einmal bei Ihrer HR / Personalabteilung nach)

Bundesjustizministerium

Das Vorsorge-Set: Patientenverfügung, Testament, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht | Stiftung Warentest

Vorsorgevollmacht der Krankenkasse Zentrale  

Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

















Comments

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