Regelungen zur Sterbehilfe - Gesetzesentwürfe verschiedener Parteien

In Ergänzung zu meinem Blog-Beitrag Recht auf selbstbestimmtes Sterben und meinem Letzten Blog Beitrag: Überblick über assistierter Sterbehilfe weltweit und auf Bitten verschiedener Rückfragen gerne auch wieder einen Artikel auf Deutsch zur Sterbehilfe, Formen der Sterbehilfe und Gesetzeslage.


Formen der Sterbehilfe

Aktive Sterbehilfe
Als aktive Sterbehilfe bezeichnet man die Tötung eines anderen Menschen auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin.

Beihilfe zum selbstbestimmten Sterben
Die Beihilfe zur Sterbehilfe und Freitod, auch assistierte Sterbehilfe betitelt, oder auch Suizidbeihilfe und assistierter Suizid genannt, ist das Beschaffen und/oder Bereitstellen der Mittel für einen Sterbewilligen.

Indirekte Sterbehilfe
Die indirekte Sterbehilfe wiederum bezeichnet einen Fall, in dem Medikamente verabreicht werden, die zur Linderung von Leiden führen sollen wie Schmerzen oder Angst, aber gleichzeitig einen vorzeitigen Tod bewirken können. Ein Beispiel für diese Form ist die Verabreichung von Opium, welche in früheren Jahrhunderten durchgeführt wurde.

Passive Sterbehilfe
Die passive Sterbehilfe ist das Unterlassen oder Einstellen lebenserhaltender Maßnahmen im Falle einer Krankheit oder nach einem Unfall.



Regelungen zur Sterbehilfe
Bis auf Holland, Belgien, Spanien und Luxemburg haben alle Staaten die aktive Sterbehilfe unter Strafe gestellt.
Die Beihilfe zum Suizid, welche in Deutschland straffrei ist, ist in vielen europäischen Ländern nicht legal.
Kurz und knapp haben wir haben in Deutschland die Situation wie vor § 217 StGB.

Belgien und die Niederland ist am flexibelsten - legal sind - Aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen), Beihilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid), Indirekte Sterbehilfe (Lebensverkürzung durch palliative Therapie), Passive Sterbehilfe (sterben lassen)
Jedoch gilt dies nur für Belgische, die eine Nationalregisternummer haben, die eine Willenserklärung mit Bezug auf die Sterbehilfe abgeben dürfen / können - ähnliches gilt in der Niederlande nur für Niederländische Staatsangehörige.

Deutschland ist schon recht flexibel - Beihilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid) ist legal, jedoch gibt es bei Ärzten Einschränkungen durch das Standesrecht (siehe mein Blog), die Indirekte Sterbehilfe (Lebensverkürzung durch palliative Therapie) und Passive Sterbehilfe (sterben lassen) ist legal, wenn Willensäußerung des Patienten oder gültige Patientenverfügung vorliegt.

Schweiz ist ähnlich wie Deutschland - Beihilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid) ist legal, soweit keine selbstsüchtigen Beweggründe vorliegen, , die Indirekte Sterbehilfe (Lebensverkürzung durch palliative Therapie) und Passive Sterbehilfe (sterben lassen) ist ebenso legal.


Situation in Deutschland
Wie hier in meinem Blog und auf anderen Social Media Channels bereit geschrieben - die Sterbebegleitungen von Deutscher in der Schweiz sind nur noch der Sonderfall und Einzelfall - in der Regel werden nach dem Urteil im Februar 2020 und die Änderungen der Landesärztekammer (Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Berlin und seit November 2021 auch Hessen) werden die Sterbebegleitungen nun in Deutschland durchgeführt.




Erfahrungen der letzten Monate und Jahre
Vor dem Versterben meiner Frau habe ich mich viel informiert - hatte weit mehr als hunderte Gespräche und Telefonate mit Ärzten und Rechtsanwälten - hier sehe ich die größten Hemmnisse Ärzteschaft, Rechtsanwälte (selbst Strafrechtsanwälte) kennen sich nicht aus, sind verunsichert und fühlen sich in Gefahr vor Berufsverbot und Strafrechtsfolgen - nicht ohne Grund wenn diese sich nicht explizit an die Formalien halten und bei den Ärzten in den 'richtigen' Bundesländern ansässig sind. Neben den Gesprächen mit Ärzten und Rechtsanwälten zu dem Wunsch meiner Frau hatte ich 24 Gespräche mit Personen deren Angehörige, Freunde seit 2019 Sterbehilfe in Anspruch oder selber durchgeführt haben - und fand durch die Bank meist Bestätigung - dass eine verlässliche Rechtslage mehr für die Helfer als für die Suizid-Wünschenden her muss.


Gesetzesentwürfe
Die Gesetzesvorlagen der FDP, SPD, Grünen und Linken sind interessant und gehen in eine gute Richtung und diese sind nahe am Aktuellen Ablauf aber würden dies endlich gesetzlich und Bundesweit definieren.  
Hier der Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe von SPD, FDP und Linken
Ich hatte leider keinen Einblick in den oder über den Entwurf von der CDU und Herrn Spahn.


Interessante Diskussion mit dem Titel ...

Live&Liberal: „Mein Recht auf Leben, mein Recht auf Tod – Ich geh‘ wann ich will!“

In dem Zoom-Meeting Mitschnitt berichtet Frau Kathrin Helling-Plahr von dem o.g.  Gesetzesentwurf, welcher zusammen mit anderen Abgeordneten zu einem Sterbehilfegesetz erarbeitet wurde.

Dauer des Videos: 1:15 Std

Privates Statement - auch wenn ich mit der FDP sehr wenige Schnittmengen habe - habe ich überaus große Schnittmengen mit dem was Frau Kathrin Helling-Plahr sagt. 


Kurzbeschreibungen der Gesetzesentwürfen
Wie oben bereits erwähnt der tolerantesten Gesetzentwurf kommt von einer Gruppe um die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr, und dem SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach und die Linken-Politikerin Petra Sitte gehören. Und von den Grünen, der Entwurf der Politikerinnen Renate Künast von den Grünen und Katja Keul geht in eine ähnliche Richtung.

FDP, SPD, und die Linke wollen die Straffreiheit der Suizidhilfe festschreiben und den Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung sichern, etwa zu dem Medikament Natrium-Pentoarbital. Die Suizidhilfe soll vor allem eine ärztliche Aufgabe sein. Das soll Sterbehilfevereinen die Geschäftsgrundlage entziehen. Auch ein Recht auf Beratung soll es geben.

Die Grünen allerdings unterscheiden nach dem Motiv der Selbsttötung. „Für Sterbewillige mit einer tödlichen Krankheit sind Ärztinnen und Ärzte die richtigen Ansprechpartner“, sagt Künast. „Für alle anderen braucht es unabhängige staatliche Stellen, die Beratung anbieten und die entsprechenden Medikamente bereitstellen.“ Für sie sollten strengere Auflagen wie etwa längere Wartezeiten gelten.

Die CDU verfolgt ein restriktivste Konzept, welches von einer Gruppe um den CDU-Politiker Ansgar Heveling, sowie der von den religionsideologischen politischen Sprechern von Union, SPD und FDP unterstützt wird. Sie wollen geschäftsmäßige, also regelmäßig angebotene Sterbehilfe grundsätzlich unter Strafe stellen – mit Ausnahmen, die an strenge Bedingungen geknüpft sind. „Wichtig sind eine unabhängige ethisch-soziale Beratung, eine Begutachtung durch Fachleute aus dem psychiatrischen Bereich und die Einhaltung von Fristen zur Bedenkzeit“, sagt Heveling.


Schlusssatz von mir, ...
... ich sehe nur in den Gesetzesentwürfen der SPD, Grünen, FDP, und der Linken die Aussicht auf ein selbstbestimmtes Sterben in Würde.

Schwerkranke und leidende Menschen, Menschen die Würdeverlußt und Schmerzen erdulden müssen werden geradezu zum Leben genötigt. Der Patient / der leidende Mensch sollte bestimmen, was unerträglich ist, nicht der Arzt, -  aber ich finde schon, dass man es für Ärzte / Ärztinnen, die helfen sollen und wollen, es zumindest nachvollziehen können / sein muss.

Ärzte, Apotheker, Angehörige und alle helfenden Personen brauchen Rückhalt und Rechtssicherheit.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe war richtig und überfällig. Jetzt kommt es auf die Ausgestaltung durch Ärztekammer und Gesetzgeber an.





Comments

  1. Sie / Ihr könnt gerne Kommentieren - Kommentare werden nicht veröffentlicht! Aber wenn Du / Ihr eine Antwort erwartet bitte hinterlasst auch eine Email-Adresse - Danke

    ReplyDelete

Post a Comment

Popular posts from this blog

Sterbehilfe bei psychisch kranker Studentin - Berlin 2024

Sterbehilfe - Organisation, Hilfe finden, Kosten

Medikament - Freitod

Leid heißt nicht nur Schmerz - Gedanken zum Freitod

Wie werden in wenigen Tagen die Abgeordneten über die Sterbehilfe abstimmen?