Auslegung von Gesetzen - Allgemein und mit Blick auf die Sterbehilfe
Gesetze sind auslegungsbedürftig. Nicht nur weil die Sprache, in der sie verfasst wurden, oft nicht präzise genug ist, um den Absichten ihrer Schöpfer vollständig zu entsprechen, alle Umstände, Rahmenbedingungen und Situationen vollständig abzudecken. Damit ist es notwendig, dass die Wortlaut und Intention des Gesetzes interpretieren und eine angemessene Kontext und Anwendung bei der Auflösung der jeweiligen Problematik finden. Ich schreibe dies, bzw der Artikel ist motiviert aus der Erfahrung die ich machte, bei der Unterstützung bei Sterbewilligen, bei Ärzten die den Landesärztekammern angehören die den Satz "Es ist ihnen verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten." oder einen ähnlichen Satz in deren Berufsordnungen des §16 (Beistand für den Sterbenden) stehen haben. ( Hier ein Link zu den Berufsordnungen in den Bundesländern ). Auch wenn mein Verständnis, diese Satzes, der ist, dass der Satz "Es ist ihnen verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten."...