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Wenn Begriffe verschwimmen: Ein neuer Vorstoß zur Sterbehilfe und die problematische Rhetorik dahinter

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Am Mitte Februar wurde in der Stuttgarter - Zeitung ,  von einer fraktionsübergreifende Gruppe berichtet - von Bundestagsabgeordneten die einen neuen Gesetzentwurf zur Regelung der Sterbehilfe vorbereiten will. Öffentlich als zentrale Akteure genannt wurden  Kirsten Kappert-Gonther   und  Ansgar Heveling . Dies sind leider zwei Personen die in den letzte Jahre ausschließlich durch sehr restriktiven und einschneidende  Überlegungen und Äußerungen bekannt sind. Noch liegt kein Gesetzestext vor. Doch bereits die öffentliche Argumentation der Initiatoren wirft Fragen auf – vor allem wegen einer wiederkehrenden begrifflichen Vermischung, die alles andere als harmlos ist. Zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte In den öffentlichen Stellungnahmen durch Frau  Kirsten Kappert-Gonther   und  Ansgar Heveling  wird regelmäßig von „Suizidprävention“ gesprochen – und im selben Atemzug von der Notwendigkeit, die assistierte Sterbehilfe stärker zu regulier...

Schwer fassbares Argument zur Sterbehilfe und gegen ein eigenverantwortliches Leben und Sterben

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Ich habe nun schon mehrfach die drei Gesetzentwürfe erläutert und kommentiert. Dass letztlich nur einer der Entwurf akzeptabel ist ist offenkundig - der Entwurf der Gruppe um Frau Katrin Helling-Plahr (FDP) und Petra Sitte (Linke) - dieser Entwurf schlägt eine Neuregelung außerhalb des Strafrechts vor. Damit wird das Recht auf einen selbstbestimmten Tod legislativ abgesichert. Der Entwurf stellt, gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gemäß klar, dass die Hilfe zur Selbsttötung grundsätzlich straffrei möglich ist. Und sieht mit selbigen Schwerpunt ein breites Beratungsangebot vor und will diese Beratung und Hilfe gleichwertig anbieten und vorsehen.  Ein optimierbarer aber unzureichender Gesetzentwurf kommt aus einer Gruppe um Renate Künast (Grüne) und Nina Scheer (SPD). Auch dieser Entwurf soll Betroffenen sicheren Zugang zu Medikamenten eröffnen. Eine verpflichtende Beratung ist auch hier vorgegeben aber es wird nach Motiven und Krankenakte unterschieden. Bei einem Sterbew...

Kommentar zur Orientierungs­debatte im Bundestag über die Reform der Sterbehilfe - Mai 2022

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Der Bundestag hat Mitte Mai 2022, in einer Generalaussprache über Möglichkeiten zur Reform der Sterbehilfe beraten.  Hintergrund war und ist das Urteil des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aus Februar 2020, dass das2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der organisierten Sterbehilfe gekippt und klargestellt hat, dass jeder Mensch ein Recht hat, selbstbestimmt zu sterben, auch mit Unterstützung Dritter. In der Generalaussprache des Bundestag hatten viele Redner das Selbstbestimmungsrecht der Bürger*innen hervor gehoben, auf den Lippen. Oft wurde dieses aber schon im Folgesatz eingeschränkt. In fast allen Reden wurde eine 'geeignete Beratungsinfrastruktur' zur Verfügung zu stellen um Suizide wo immer möglich zu verhindern. Wobei leider aus den Reden das Verhindern deutlicher betont wurde als die Hilfe die die Menschen brauchen / bräuchten. Manche Redner forderten einen Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung. Aber bei allen war deutlich - dass sich die Redner weder mit der P...