Schwer fassbares Argument zur Sterbehilfe und gegen ein eigenverantwortliches Leben und Sterben

Ich habe nun schon mehrfach die drei Gesetzentwürfe erläutert und kommentiert.

Dass letztlich nur einer der Entwurf akzeptabel ist ist offenkundig - der Entwurf der Gruppe um Frau Katrin Helling-Plahr (FDP) und Petra Sitte (Linke) - dieser Entwurf schlägt eine Neuregelung außerhalb des Strafrechts vor.
Damit wird das Recht auf einen selbstbestimmten Tod legislativ abgesichert. Der Entwurf stellt, gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gemäß klar, dass die Hilfe zur Selbsttötung grundsätzlich straffrei möglich ist. Und sieht mit selbigen Schwerpunt ein breites Beratungsangebot vor und will diese Beratung und Hilfe gleichwertig anbieten und vorsehen. 

Ein optimierbarer aber unzureichender Gesetzentwurf kommt aus einer Gruppe um Renate Künast (Grüne) und Nina Scheer (SPD). Auch dieser Entwurf soll Betroffenen sicheren Zugang zu Medikamenten eröffnen. Eine verpflichtende Beratung ist auch hier vorgegeben aber es wird nach Motiven und Krankenakte unterschieden. Bei einem Sterbewunsch aus anderen Gründen als Krankheit sollen Ämter und Behörde die Voraussetzungen überprüfen - Hier liegt die größte Unzulänglichkeit.

Und es gibt den dritten Entwurf der nahezu in Gänze unerträglich ist - und sehr offenkundig eine Verhöhnung des Bundesverfassungsgerichts und Schmähung der Menschenwürde darstellt.
Nach dem Entwurf einer Abgeordnetengruppe um Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) soll die mehrmalige Hilfe oder wiederkehrenden Unterstützung bei einem selbstbestimmten Freitod grundsätzlich unter Strafe gestellt werden. Und darüber hinaus soll auch die Information über das Recht und die Möglichkeiten eines würdigen Sterbens unter Strafe stehen.
n meinem persönlichen Gespräch hat mir Herr Lars Castellucci mehrfach und in selber Argumentation, gesagt und sehr deutlich gemacht, dass für Ihn fremde Argumente nicht von Interesse sind, beziehungsweise er sich mit anderen Ansichten und Argumenten nicht beschäftigen will.

Dies zeigt Herr Lars Castellucci auch sehr deutlich an seiner sehr individuellen Schlussfolgerungen von Fakten, Informationen und Schlussfolgerungen - die er sicherlich wegen seiner unkonkret, vagen und durch sein persönlichen Weltbild getriebenen Einschätzung als Gastbeitrag Ende November 2022 auf Focus.de unter dem Titel: "5 Mythen über den assistierten Suizid" publizierte.

Wenn der Bundestag der Suizidbeihilfe ein stabilen und rechtlich guten Rahmen bilden und bieten will  und Menschenwürdig regeln will, muss die Selbstbestimmung der Sterbewilligen gestärkt werden und nicht wie im Entwurf der Gruppe um Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) ausschließlich als nicht normal, abwegig dargestellt werden. Und neben dieser Selbstbestimmung und Eigenverantwortung ist der Schutz vor Fremdbestimmung wie im ersten Entwurf zu gewährleisten. 

Keiner der drei Gesetzentwürfe kann diesen Ansprüchen gerecht werden aber der wenigsten kommt der Gesetzentwurf der Gruppe um Frau Katrin Helling-Plahr (FDP) und Petra Sitte (Linke)  diesem sehr nahe. Und obwohl das Verfassungsgericht sehr deutlich betont hat, dass das Recht des Einzelnen, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen, sei als „Akt autonomer Selbstbestimmung“ zu respektieren - macht die Gruppe um Herr Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) sehr deutlich dies nicht anzuerkennen zu wollen.




Comments

  1. Kommentare werden von mir gelesen und noch Möglichkeit auch beantwortet aber nicht publiziert.

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