Debatte zum Thema Suizidhilfe & Gesetzentwürfe vom April 2021

Wie umgehen mit dem Suizidwillen von Menschen und mit der Unterstützung Dritter dabei?

Die Abgeordneten lassen sich mehr als reichlich Zeit mit dieser Frage. Denn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das diese Neuregelung erforderlich macht, ist bereits mehr als 2 Jahre alt.

Vor einem Jahr gab es eine Debatte im Bundestag zur Suizidhilfe und bis dato drei Gesetzentwürfe.


Was ist die aktuelle Situation?

Das wichtigste vorweg: Sterbehilfe ist in Deutschland erlaubt! (mehr dazu hier)
Aktive Sterbehilfe, also Tötung auf Verlangen, etwa durch eine Spritze die ein Arzt oder anderer Dritte setzt die zum Tode führt, bleib verboten.

Was ist die Ausgangslage?

Am 26. Februar 2020 verkündete das Bundesverfassungsgericht deren Urteil von großer gesellschaftlicher Tragweite und erklärte den entsprechenden Strafrechtsparagrafen 217 für nichtig. Das Bundesverfassungsgericht kippte damit das seit 2015 bestehende Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe und damit im Prinzip auch die Sterbehilfe in Gänze in Deutschland. 

Grund sei so das Bundesverfassungsgericht, dass der Strafrechtsparagrafen 217 "die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung faktisch weitgehend entleert". Dabei hat "geschäftsmäßig" nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet "auf Wiederholung angelegt".  

Ein Leitgedanke des Grundsatzurteils:

"Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen."

Das gilt ausdrücklich für JEDEN Menschen, NICHT NUR für unheilbar Kranke. (Az. 2 BvR 2347/15 u.a.) ich betone dies da ganz offenbar dies weder die Abgeordneten der unten folgenden dritten  Gesetzesentwurf (Castellucci, Heveling, Kappert-Gonther, Strasser, Vogler) nicht wahrnehmen wollten.


Der Bundestag hat im April 2021, im Rahmen einer vereinbarten Debatte mit dem Thema Suizidhilfe befasst.

Ich verlinke nachfolgende etwa die Hälfte aller Redebeiträge  aus der oben genannten Debatte (jeweils alphabetisch geordnet) aufgeteilt in drei Gruppen von gut und hörenswert bis zu einer Gruppe, bei einem oft der Atem stockt und der Magen sich dreht:

Gute und hörenswerte Redebeiträge ...


Grenzwertige Redebeiträge


Redebeiträge  ... bei denen ich mir schwer tue ein Adjektiv zu finden (mir kamen Adjektive von a wie alarmierend  bis z wie zynisch in den Sinn - auch wenn ich in den Redebeiträgen den Sinn suchen muss)


Auch wenn diese Debatte nun ein Jahr her ist - sollte man sich diese Redebeiträge anhören - auch wenn es bei letztgenannten Redebeiträgen es schwerfällt sich diese bis zum Ende anzuhören auch wenn die einzelnen Redebeiträge nur jeweils ca. 3 Minuten sind.



Die Gesetzentwürfe hier schnell in Kürze ...

1.: Gesetzentwurf der Abgeordneten ...

Katrin Helling-Plahr (FDP), Karl Lauterbach (SPD) und Petra Sitte (Linke)

Voraussetzung für eine Beihilfe zum Suizid sollen laut dem Gesetzentwurf der drei Abgeordneten eine verpflichtende Beratung des Suizidwilligen und Wartefristen sein. Konkret soll es eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes geben. Künftig soll eine ärztliche Verschreibung eines tödlichen Medikaments an ein­willigungsfähige Suizidwillige möglich werden. Vorausgesetzt, dass sich diese einer verpflichtenden Beratung unter­zogen haben und auch noch nach zehn Tagen Bedenkzeit bei ihrem Sterbewunsch bleiben. Zudem soll es für Suizidwillige entsprechende Beratungsangebote ständig und unentgeltlich geben. Diese sollten öffentlich finanziert werden, aber keine staatlichen Einrichtungen sein.


2.: Gesetzesentwurf der Grünen-Bundestagsabgeordneten ...

Renate Künast und Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen)

Der Gesetzentwurf der beiden Grünenabgeordneten Renate Künast und Katja Keul zur Suizidhilfe unterscheidet zwischen Leiden an einer schweren Erkrankung und dem Suizidwunsch aus anderen Gründen. In diesem Entwurf sollen zwei Ärzten eine entscheidende Rolle zukommen. Diese sollen den Sterbewillen von Schwerkranken prüfen.


3.: Gesetzesentwurf der Bundestagsabgeordneten ...

Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Benjamin Strasser (FDP) und Kathrin Vogler (Linke) 

Der Entwurf der Gruppe will Suizidbeihilfe auf volljährige und einsichtsfähige Personen beschränken. Es ist das restriktivste von den drei Entwürfen. Der Entwurf siedelt die Regelung zur assistierten Sterbehilfe erneut im Strafrecht an. Der dritte Entwurf orientiert sich eng am Paragraf 219a Strafgesetzbuch welcher Werbung aber auch ausführliche Informationen über verschiedene Abtreibungsmethoden sowie die damit jeweils verbundenen Risiken verbietet. 


Wie man sieht beteiligt sich jede bis auf eine Partei an der Arbeit und dem Entwurf eines Gesetzentwurfs für eine Sterbehilfe in Deutschland - bis auf die sogenannte Alternative.





 

Comments

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