Sterbehilfe - Gesetzesentwürfe verschiedener Parteien

Mir sind nun 3 Gesetzentwürfe bekannt. In jedem der 3 Entwürfe ist von einer „Beratungspflicht“ die Rede ist, Ähnlich wie im Abtreibungsrecht und ähnlich wie es aktuell ist. Aktuell sind die Voraussetzungen die durch einen Arzt schriftlich zu dokumentieren sind, dass die / der Sterbewillige …

  • wohlerwogen und freiverantwortlich handelt. Über alle medizinischen Angebote (z. B. Psychiatrie, Palliativmedizin, Intensivierung der Pflege, etc.) aufgeklärt ist und diese ablehnt.
  • frei von krankhafter Störung den Entschluss zum Suizid gefasst hat.
  • frei von nötigenden Einflüssen den Entschluss zum Suizid gefasst hat.
  • den Entschluss zum Suizid ernstlich und nachhaltig gefasst hat und für eine längere Dauer und bestenfalls wiederholt kommuniziert hat.

Aber nun die drei Entwürfe

1.: Gesetzentwurf der Abgeordneten ...

Katrin Helling-Plahr (FDP), Karl Lauterbach (SPD) und Petra Sitte (Linke)

Voraussetzung für eine Beihilfe zum Suizid sollen laut dem Gesetzentwurf der drei Abgeordneten eine verpflichtende Beratung des Suizidwilligen und Wartefristen sein. Konkret soll es eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes geben. Künftig soll eine ärztliche Verschreibung eines tödlichen Medikaments an ein­willigungsfähige Suizidwillige möglich werden. Vorausgesetzt, dass sich diese einer verpflichtenden Beratung unter­zogen haben und auch noch nach zehn Tagen Bedenkzeit bei ihrem Sterbewunsch bleiben. Zudem soll es für Suizidwillige entsprechende Beratungsangebote ständig und unentgeltlich geben. Diese sollten öffentlich finanziert werden, aber keine staatlichen Einrichtungen sein.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Dr. Karl Lauterbach, Dr. Petra Sitte, Swen Schulz und Otto Fricke


2.: Gesetzesentwurf der Grünen-Bundestagsabgeordneten ...

Renate Künast und Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen)

Der Gesetzentwurf der beiden Grünenabgeordneten Renate Künast und Katja Keul zur Suizidhilfe unterscheidet zwischen Leiden an einer schweren Erkrankung und dem Suizidwunsch aus anderen Gründen. In diesem Entwurf sollen zwei Ärzten eine entscheidende Rolle zukommen. Diese sollen den Sterbewillen von Schwerkranken prüfen. Dabei sollen die Ärzte zum Einen auf alle medizinischen Möglichkeiten hinweisen, und zum anderen auf alle psychologischen und pflegerischen Möglichkeiten die den Leidensdruck minimieren könnten. Nur nach positiven Bescheid darf nun ein zweiten Kollegen ein tödliches Medikament verschreiben.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Renate Künast, Katja Keul


3.: Gesetzesentwurf der Bundestagsabgeordneten ...

Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Benjamin Strasser (FDP) und Kathrin Vogler (Linke) 

Der Entwurf der Gruppe will Suizidbeihilfe auf volljährige und einsichtsfähige Personen beschränken. Es ist das restriktivste von den drei Entwürfen. Der Entwurf siedelt die Regelung zur assistierten Sterbehilfe erneut im Strafrecht an. Der dritte Entwurf orientiert sich eng am Paragraf 219a Strafgesetzbuch welcher Werbung aber auch ausführliche Informationen über verschiedene Abtreibungsmethoden sowie die damit jeweils verbundenen Risiken verbietet. 
Wer einen Sterbewunsch hat, muss sich zunächst umfassend beraten lassen. In den Gesprächen soll es aber vor allem darum gehen, Alternativen zum Freitod aufzuzeigen. Dann folgt eine Pflichtwartezeit. Staatliche Beratungsangebote soll es nach Vorstellung der Autoren nicht geben. Im Falle des gewählten Freitods sollen nur Angehörige und nahestehende Personen straffrei Hilfe anbieten dürfen - sprich hier schränkt dieser Entwurf das geltende Recht deutlichst und massiv ein..
Die sogenannte geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung durch Sterbehilfevereine dagegen soll unter Strafe gestellt werden. Ebenso wie die Werbung dafür. 


Meine Analyse

Ich kann den Wunsch nach einem mehr Augenprinzip gut nachvollziehen aber dann könnte man doch nur die Empfehlung für ein 'zwei Ärzte Gespräch' favorisieren - aber nicht zu Pflicht machen - es wird auch in Zukunft so sein dass es schwer fallen wird überhaupt einen Arzt zu finden - aber nun auch noch zwei Ärzte. Da kein Arzt verpflichtet werden kann und sollte zur Sterbehilfe - es soll freiwillig sein - aber zwei Ärzte finden wird im Regelfall eine überaus große Herausforderung sein - und viele werden diese Kraft nicht haben - viele Telefonate und Vorgespräche zu führen um dann zu erfahren, dass der Arzt aus ethischen, moralischen oder anderen Gründen nicht helfen will oder kann.

Der dritte Entwurf unterminieren Urteil des Bundesverfassungsgerichts und das verfass­ungs­gerichtlich bestätigte Recht auf selbstbestimmtes Sterben abermals. Das dies auch die Absicht der Gruppe ist sagt Herr Prof. Dr. Lars Castellucci (Vorsitzender des Ausschusses für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages und Beauftragter für Kirchen und Religionsgemeinschaften) in seinem Artikel auf der SPD eigenen Website unmissverständlich = Assistierter Suizid: Wie ein Gesetz zur Sterbehilfe aussehen könnte | vorwärts (vorwaerts.de) - Herr Castellucci beschreibt in dem Artikel auch wieso er und die Verfasser dieses Entwurfs den Betroffenen, die selbst­bestimmt sterben möchten, die Inanspruchnahme von Sterbehilfe in Deutschland erneut nahezu unmöglich machen wollen.


Meine Meinung:

Meiner Vorstellung kommt der erste Entwurf am nächsten. Aber ich frage mich wieso sich die Damen und Herren so schwer tun - das aktuelle Verfahren in dem ein Arzt die ganz am Anfang genannten 4 Perspektiven mit dem Sterbewilligen bespricht hat sich seit über Jahre bewährt und es kam, meines Wissens nie zu Missbrauch oder einem Dammbruch - oder wie Herr Castellucci sagte zu einer 'Förderung' oder Anstieg der Sterbehilfe. 

Somit müsste in meinen Augen einfach nur das aktuell erlaubte Prozederes nur noch in eine gesetzlich Fassung gebracht werden. 

Statt die Menschen erneut in ihrem Recht auf ein selbstbestimmtes Lebensende zu beschneiden, sollte man das / die Gesetze mit Blick auf einen freiheitlichen, würdevolle Ansatz gehen - und den Menschen als Inividuum wahrnehmen. Und ein sicheres Rahmenwerk für die die Sterben wollen schaffen wie auch für jeden der bereit ist zu helfen wie Ärzte, Angehörige , Freunde und Pflegekräfte erleichtern und ermöglichen.

Ich halte es für überaus wichtig, dass Sterbewillige in einem geordneten Verfahren Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung erhalten können und nicht auf unsichere und schmerzhafte Methoden ausweichen müssen. Und damit sich selber mehr Leid, Schmerz und Schaden zufügt als bei einem geordneten Verfahren - aber nicht nur für den sterbewilligen - es würde aber auch Leid oder gar Schäden Dritter, anderen  libe­ralen Sterbehilfegesetz absichern und Betroffenen nicht nur auf dem Papier die Möglichkeit eröffnen auch tödliche Medikamente zur Selbsttötung zu erhalten.

Ärztlich assistierte Suizid war, ist und wird immer der menschlichste und ethisch bestens vertretbare Weg aus dem Leben sein. Damit wird das Leid, der Schmerz für Leidende und auch Beteiligten und insbesondere Angehörigen gemindert oder vermieden. Für mich ist dies ein Gebot der Menschlichkeit.

Der Entwurf der Gruppe der Damen und Herren um Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Benjamin Strasser (FDP) und Kathrin Vogler (Linke)  ist letztlich nur ein Suizidhilfeverhinderungsgesetz 2.0 - welches das Recht auf Würde im Sterben und Hilfe deutlich erschweren wird - UND den Helferkreis noch stärker einschränken wird als bislang - zum Beispiel dürfen Freunde eines Sterbewilligen nach diesem Entwurf nicht mehr helfen. Wie schwer will die oben genannte Gruppe Menschen das Lebensende eigentlich machen?


Bundestag in Berlin


Artikel rund um dieses Thema:

Recht auf selbstbestimmtes Sterben

Regelungen zur Sterbehilfe - Gesetzesentwürfe verschiedener Parteien September 2021






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