Polizeiliche Ermittlungen im Fall eines Freitodes

In meinem Blog geht es um Leben und Sterben in Würde. Primär selbstredend um Diejenigen die unter Krankheit, Schmerzen oder Würdeverlust leiden . Aber auch immer wieder um die Vorbereitung des Akt des Sterbens für Sterbewillige. Dies schließt für mich auch deren Familie, Freunde und Angehörigen ein. 

Des Weiteren wer sterben möchte sollte nicht nur für sich vorsorgen sondern auch für Helfer wie Ärzte und Sterbebegleitende - und auch für die Menschen die nach dem Ableben kommen müssen und mit dieser Situation und deren Pflichten umgehen müssen. Dies ist der Rettungsdienst der von der Streifenpolizei standardmäßig gerufen werden muss - und der Rettungsdienst soll ja nicht einschreiten und versuchen das Leben zu retten. Aber auch die Polizei und Kriminalpolizei / Kriminaldauerdienst.

Die Aufgabe der Polizei ist bei Tötungsdelikten und bei Suizid wie auch bei einem Freitod / Sterbebegleitung ebenso eindeutig wie bei allen anderen ähnlichen Taten auch: Aufnahme der Ermittlungen zu Tatumständen und Hintergründen, Personen und Abgabe des Vorgangs an Kriminaldauerdienst und die Staatsanwaltschaft. Und im weiteren  Klärungung ob es sich nicht doch ebi einem Freitod um Tötung auf Verlangen und damit eine Straftat gemäß § 216 des deutschen StGB ist.

Mir geht es darum Verständnis für deren Arbeit zu generieren - versteht bitte den Menschen der in seiner Uniform, in seiner Funktion zu dem Verstorbenen und den Helfern kommt - Rettungsdienstmitarbeiter, Notärzt*innen, die Polizeibeamt*in und Kriminalpolizist*in - diese Beamten kommen mit deren persönlichen Gefühlen, deren dienstlichen Pflichten  Probleme und Herausforderungen - und werden von dem Sterbefall und der Sterbehilfe überrascht - und wir können uns und diesen Menschen, Rettuingskräften und Beamten die Arbeit und den schweren Tag leichter machen.


Die Polizei ist verpflichtet bei jedem Suizid zu ermitteln. 

Die Möglichkeit eines Verbrechens muss von der Polizei, Kriminalpolizei ausgeschlossen werden. Hierzu wird die Polizei von jedem Anwesenden die persönlichen Daten erfassen und die Anwesenden als Zeuge vernehmen. Die Anwesenden werden zu dem Ablauf und möglichen Ursachen und Gründen für den Suizid und zur Vorgeschichte befragt. Die persönlichen Daten müssen an die Beamten weitergegeben werden als Zeuge können sie vorsorgen durch vollständige Informationen wie ich sie in einem früheren Artikel genannt habe. Und sie können den Beamten deren Pflichten erleichtern wenn sie als aller erstes die Befreiung / Modifizierung der Garantenpflicht aushändigen.

Die Ermittlungsbeamten werden versuchen, alle wichtigen Informationen zu sammeln und leiten diese an die Staatsanwaltschaft weiter. Je besser und vollständiger die Dokumente sind wie das Ärztliche Dokument zum Arztgespräch und der Rezeptierung des Medikaments, Patientenverfügung, Ergänzende Willenserklärung mit den persönliche Argumente, die Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten, ggf ein Tagebuch um so einfach machen sie es sich und den Beamten um so glatter wird der Tag des Sterbens ablaufen und die Tage danach. Dinge wie das Tagebuch oder ein Abschiedsbrief können als Beweismittel beschlagnahmt werden. Nach einigen Tagen bekommen Sie diese zurück. Ansonsten rate ich an bereiten sie ausreichende Kopien vor.

Sobald feststeht, dass der Tod nicht durch Unfall oder Mord verursacht wurde, werden die Ermittlungen eingestellt. Diese Entscheidung kann aber nur die Staatsanwaltschaft treffen. Diese Ermittlungen können einige Tage (wie bei meiner Frau) dauern aber auch länger - in dieser Zeit kann üblicherweise das Bestattungsunternehmen den Leichnam unter Auflagen bereits abholen - da der Leichnam von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wird. 


Ich habe nachfolgenden Artikel auf der Internetseite der GdP Gewerkschaft der Polizei gefunden welcher, wie ich finde gut und nachvollziehbar die Perspektive der Polizei beschreibt und meinen Erfahrungen und Empfehlungen entsprechen.

Ich möchte und darf folgende Passage aus dem Artikel zitieren:

"In den Ermittlungen würden z.B. nachfolgende und weitere Fragen zu klären sein: 

  • Was war das Motiv des Verstorbenen? 
  • Hat er die Entscheidung wirklich selbst und ohne Druck von außen getroffen? 
  • Wer hat seinen letzten Weg begleitet? 
  • Wer hat ihn mit dem gewünschten Todescocktail versorgt?

Wenn all diese Dinge vor dem Akt des Suizids feststehen würden, dann sollte eine entsprechend beglaubigte Dokumentation zeitnah der Polizei übergeben werden."

(Quelle: https://www.kriminalpolizei.de/ausgaben/2021/juni/detailansicht-juni/artikel/assistierter-suizid-ein-problem-fuer-die-polizeiarbeit.html?tx_ttnews%5BsViewPointer%5D=1&cHash=946a8dd6c58c35b46321d06d379ae7d8)


Titel des Artikels: Assistierter Suizid – Ein Problem für die Polizeiarbeit?

Von: KHK a.D. Rolf Strehler, Aschersleben

Hyperlink: Die Kriminalpolizei - Zeitschrift der Gewerkschaft der Polizei - Ausgabe Juni 2021


Wenn es schon zu einem Freitod kommen soll bereitet diesen für euch selber, eure Familien (Informieren Sie Familie und Freunde über einen bevorstehenden Freitodwunsch) gut vor - aber auch für alle die Euch helfen sollen und bitte vergesst dabei nicht alle die später auch damit klarkommen müssen und da sehe ich auch unsere Polizei. 

Danke






Comments

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