Befreiung / Modifizierung der Garantenpflicht
Auf meinem Blog beschäftige ich mich nun eine Weile mit der Sterbehilfe.
Und versuche auch auf die rechtlichen Aspekte hinzuweisen.
Nochmals zur Begriffsklärung. Mit der Beihilfe zum Suizid ist die Hilfe bei der Selbsttötung gemeint, dies schließt auch das Beschaffen der tödlich wirkender Substanzen / Medikamente ein.
Auch wenn der / die Sterbewillige das tödlich wirkende Medikament sich selbst verabreicht - brauchen diese Personen am Tag des Abschieds Hilfe, Beistand oder einfach nur deren guten Freunde und Familie.
Dieses Vorgehen bleibt nur unter der Voraussetzung straffrei, dass die Helfer dabei nicht gegen die so genannte Garantenpflicht verstoßen. Die Garantenpflicht verpflichtet Ärzte und andere Anwesende dazu, bei Einsetzen eines Todeskampfes Hilfe zu leisten.
Die Garantenpflicht bezeichnet im Strafrecht die Pflichten, dafür einzustehen, dass ein Straftat oder Lebensbedrohliche Situation nicht eintritt (Strafrecht § 13 StGB). Die Garantenpflicht ist Voraussetzung für eine Strafbarkeit wegen Unterlassens.
Hier nun eine Vorlage zur Erstellung einer Befreiung / Modifizierung der Garantenpflicht:
Wichtige zusammenfassende Informationen:
Weitere ggf. wichtige Informationen in diesem Zusammenhang:
Patientenverfügungen - Vorsorgemappe
Recht auf selbstbestimmtes Sterben in Deutschland
Regelungen zur Sterbehilfe - Gesetzesentwürfe verschiedener Parteien
UPDATE - vom 24.October 2023
Die Befreiung / Modifizierung der Garantenpflicht ist eine privatschriftliche Erklärung.
... eine Beurkundung durch einen Notar ist mir gänzlich unbekannt, ich habe kürzlich dazu eine Frage erhalten.
Der oben genannte Text ist von einer der Anwaltskanzleien, die in 2020 vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die Klage erhoben und gewonnen haben.
Hinweis - Es wird immer zu Ermittlungen durch Kriminalpolizei, Kriminaldauerdienst und Staatsanwaltschaft kommen. Und es kann nie garantiert werden, dass es nicht doch im konkreten Einzelfall es zu einer strafrechtlicher Verfolgung kommt. Der Dreh- und Angelpunkt für alle Dokumente Patientenverfügung, Vorsorgedokumente, etc bis hin zur Garantenpflicht ist die unabdingbare Voraussetzung, dass der / die Sterbewilligen Selbstbestimmungsfähigkeit, Einwilligungsfähigkeit, und Urteilsfähigkeit besitzen können und dies über jedem Zweifel erhaben ist. Geschätzt 90% der strafrechtlichen Verfolgungen gründen auf dem Zweifel oder der Begründung einer fehlenden Selbstbestimmungsfähigkeit, Einwilligungsfähigkeit, und Urteilsfähigkeit.
Letztlich dürfte jedem der weltweit bekannten und gültigen Satz genannt sein: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"
sprich ein Risiko verklagt zu werden und dass es eine abweichende Rechtsauffassung geben könnte bei einem Teil der Judikativen.
Sidenote hier: keiner der beiden Gesetzentwürfe hätte hier eine Verbesserung geschaffen, im Gegenteil, speziell der Castellucci Entwurf hätte die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgungen erhöht, worauf ich aber auch schon eingegangen bin.
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