Weg zur Freiverantwortlichkeit - Teil 4 - Von der Dokumentation zur Rechtssicherheit – warum frühzeitige Gespräche alle Beteiligten schützen

Je intensiver ich mich mit dem Thema Sterbehilfe und damit immer mit der Freiverantwortlichkeit beschäftige, desto mehr wächst in mir die Überzeugung, dass wir häufig erst dann beginnen, über Sterben und Sterbehilfe zu sprechen, über die Feststellung der Freiverantwortlichkeit  nachzudenken, wenn eine Entscheidung bereits unmittelbar bevorsteht. Ich sehe dies in der Begleitung und Information rund um die Sterbehilfe die ich in Einrichtungen mache, bei meinen Blaulichtkollegen und auch bei meinen Beratungen von Arztpraxen.  Eigentlich müsste genau das Gegenteil der Fall sein.

Freiverantwortlichkeit entsteht nicht an einem Tag

Ein Sterbewunsch entwickelt sich in den seltensten Fällen von heute auf morgen. Weil wenn dies der Fall ist sind wir in aller Regel im Bereich der Suizidalität. Freitodwünsche entstehen über Monate oder eher meist über Jahre – bei meiner Frau waren es über 10 fast 11 Jahre. In dieser Zeit sprechen viele Betroffene mit ihrem Hausarzt, mit behandelnden Fachärztinnen und Fachärzten, mit Psychologen, Palliativmedizinern oder Angehörigen. Aber klammern diese Gespräche mit deren Ärzte aus.
Meine Frau und ich taten dies nicht. Wir sprachen über all diese Jahre sehr offen mit Familie, Freunden und Ärzten offendarüber.
Was bei uns sehr gut war, waren Einzel- und Paargespräche mit einem Psychiater zu dem Thema Freitodwunsch, als wir beiden gemeinsam in einer Kur für pflegende Angehörigen im Allgäu waren. Diese Kur war in der unsäglichen Zeit von 2015 bis 2020, also wir sprachen mit dem Psychiater zu dem Wunsch meiner Frau über ihren Sterbewunsch, zu einem Zeitraum als die Sterbehilfe in Deutschland faktisch noch verboten war.  (Sterbehilfe in Deutschland - Erläutert in 3 bis 4 Minuten)

Genau deshalb kann ich aus eigenen Erfahrungen meiner Frau und meinen Sterbehilfebegleitungen, aus eigener Erfahrung gut sagen, dass diese Gespräche wertvoll sind.

  • Sie zeigen Entwicklungen.
  • Sie machen Veränderungen sichtbar.
  • Sie lassen erkennen, ob ein Wunsch konstant bleibt oder sich verändert.
  • Sie dokumentieren, ob Alternativen geprüft wurden und wie sich Entscheidungen im Laufe der Zeit entwickeln.

Diese Informationen lassen sich später kaum durch ein einzelnes Gespräch ersetzen.

Rechtssicherheit beginnt lange vor der letzten Entscheidung
Oft wird Rechtssicherheit mit einem Gutachten gleichgesetzt. Dabei beginnt Rechtssicherheit viel früher. Sie beginnt dort, wo Gespräche dokumentiert werden.

  • Wo Ärztinnen und Ärzte ihre Beobachtungen nachvollziehbar festhalten.
  • Wo Veränderungen ebenso dokumentiert werden wie Beständigkeit.
  • Wo Fragen gestellt werden dürfen.
  • Wo Zweifel ausgesprochen werden können.
  • Wo Entscheidungen reifen dürfen.

Ein Gutachten kann diesen Prozess zusammenfassen. Es kann ihn aber nicht ersetzen.

Schutz für die Betroffenen
Für die betroffene Person bedeutet eine frühzeitige Dokumentation vor allem eines. Sie muss ihre Lebensgeschichte und ihre Beweggründe nicht erst in einer einzigen Untersuchung vollständig erklären, darum habe ich ja auch im vorherigen Artikel das Erstellen eines Lebensbericht empfohlen und diesen seine/r Ärztin / Arzt lesen zu lassen oder zumindestens in der Patientenakte zu haben. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte kennen häufig bereits den Krankheitsverlauf, die persönlichen Belastungen, die bisherigen Therapien und die Entwicklung des Sterbewunsches. Dadurch entsteht ein vollständigeres Bild.

Schutz für Angehörige
Auch Angehörige profitieren von einer offenen Dokumentation. Sie erleben, dass Entscheidungen nicht heimlich oder kurzfristig getroffen wurden. Angehörige sehen und hören den Wunsch, und können damit später bestätigen, dass Gespräche stattgefunden haben, dass Alternativen besprochen wurden, dass der Wunsch über längere Zeit Bestand hatte. Das kann spätere Zweifel und belastende Fragen zumindest teilweise reduzieren.

Schutz für Ärztinnen und Ärzte
Und auch Ärztinnen und Ärzte gewinnen dadurch Sicherheit allgemein und individuell. Sterbewünsche und Gespräche werden normaler ohne dass es Normalität werden sollte und soll. Eine sorgfältige Verlaufsdokumentation macht nachvollziehbar,

  • welche Gespräche geführt wurden,
  • welche Fragen gestellt wurden,
  • welche Veränderungen beobachtet wurden,
  • weshalb die Freiverantwortlichkeit bejaht oder gegebenenfalls verneint wurde.

Gerade in einem sensiblen Bereich wie der Sterbehilfeassistenz ist Transparenz ein wesentlicher Bestandteil ärztlicher Verantwortung.

Schutz für Organisationen
Auch Organisationen, die Menschen am Lebensende begleiten, benötigen verlässliche Grundlagen.
Je besser ein Entscheidungsprozess dokumentiert wurde, desto nachvollziehbarer werden spätere Entscheidungen. Davon profitieren letztlich alle Beteiligten. Wenn man in den Organisation schon länger Mitglied ist hat auch dies seine Aussagekraft, besonders wenn man aktive Mitglied ist. (Siehe auch  Q&A - Wo findet man Sterbehilfe in Deutschland?)

Mehr Vertrauen statt mehr Bürokratie
In den vergangenen Jahren wurde häufig darüber diskutiert, welche zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen notwendig wären. Vielleicht lohnt sich aber auch eine andere Perspektive. Nicht jede Verbesserung entsteht durch neue Gesetze, Verordnungen, Formulare oder weitere Gutachten.
Manchmal entsteht sie dadurch, dass wir gute Gespräche führen, gesellschaftlich offen auch über solche Themen sprechen können, vorhandene ärztliche Begleitung bewusster nutzen und besser dokumentieren.
Ein Hausarzt, der einen Menschen über viele Jahre begleitet, besitzt häufig einen Erfahrungsschatz, den kein einmaliger Untersuchungstermin vollständig ersetzen kann. Diese Begleitung verdient deshalb einen deutlich höheren Stellenwert.

Mein persönliches Fazit
Ich wünsche mir, dass wir künftig weniger darüber diskutieren, welches Dokument am Ende auf dem Schreibtisch liegt. Viel wichtiger erscheint mir die Frage, wie wir Menschen auf ihrem Weg begleiten.
Freiverantwortlichkeit ist kein Formular. Sie ist auch kein einmaliger Untersuchungstermin.
Sie ist das Ergebnis eines oft langen, schwierigen und sehr persönlichen Entscheidungsprozesses. Wenn Ärztinnen und Ärzte diesen Prozess frühzeitig begleiten und sorgfältig dokumentieren, profitieren alle Beteiligten, die Sterbewilligen, die betroffenen Menschen, ihre Angehörigen, die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, Gutachterinnen und Gutachter, Organisationen, und letztlich auch die Rechtssicherheit.

Vielleicht beginnt genau dort eine Kultur der Verantwortung, die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am ehesten gerecht wird: nicht durch immer neue Hürden, sondern durch eine frühzeitige, offene, kontinuierliche und nachvollziehbare Begleitung freiverantwortlicher Entscheidungen und gesellschaftliche Offenheit, guten ehrlichen Gesprächen.


Zum Ersten Teil , dem Zweiten Teil, und Dritten Teil der Serie zur Freiverantwortlichkeit


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