Information zu Pentobarbital ( Nembutal (Natrium Pentobarbital) und anderen Barbituraten

Wie bereits mehrfach erläutert, wird beim assistierten Suizid in vielen Ländern der Wirkstoff Pentobarbital verwendet. In Deutschland ist Pentobarbital ( Nembutal (Natrium Pentobarbital) wie alle anderen Barbituraten verschreibungsfähiges Betäubungsmittel unter das Betäubungsmittelrecht - siehe § 1 Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)  

"Die ärztliche Verschreibung ist in § 13 Abs. 1 BtMG geregelt und nur dann zulässig, wenn die Anwendung am oder im menschlichen Körper „begründet“ ist. Das therapeutische Ziel müsse nach gefestigter BGH-Rechtsprechung sein, Krankheiten zu heilen oder zu lindern, was bei einer letalen Dosis nicht der Fall ist." (Quelle: Medikamente zur Selbsttötung - Deutscher Bundestag)

Es gibt daher auch kein zugelassenes Fertigarzneimittel. Der § 3 des BtMG umfasst die Erlaubnis zur Herstellung, Verkehr, Verkauf von Betäubungsmitteln, wonach das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) diesem zustimmen muss. Der  § 4 Abs. 1 Nr. 3 lit. a BtMG  wiederum sagt dass ein  ärztlicher, zahnärztlicher oder tierärztlicher Verschreibung unabdingbar ist. UND die ärztliche Verschreibung ist in § 13 Abs. 1 BtMG geregelt und besagt nach wie vor sehr eindeutig - dass eine Verordnung nur dann zulässig ist, wenn die Anwendung am oder im menschlichen Körper „begründet“ ist und diese 'Begründung' muss sich nach wie vor an ein BGH Urteil aus 2014 und 1979 halten ( BGH, Urteil vom 28. Januar 2014 - 1 StR 494/13 -, BGHSt 59, 150-172; BGH, Urteil vom 8. Mai 1979 – 1 StR 118/79 –, BGHSt 29, 6-12. )  sprich in 'gut Deutsch' sagen diese BGH Urteile dass das therapeutische Ziel der ärztlichen Verschreibung eine Krankheiten heilen oder lindern soll, was bei einer letalen Dosis nicht der Fall ist.

Und selbst wenn man dies anders sehen würde, verbietet das Standesrecht Ärztinnen und Ärzte in vielen Bundesländern das Verschreiben einer letalen Dosis, wobei unterschiedliche Vorgaben existieren, wie ich den bereits geteilten Artikeln mehrfach bereits beschrieben habe. Während beispielsweise in Niedersachen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen die Sterbehilfe und Sterbebegleitung ausdrücklich untersagt ist - ist Ärzten in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, und Sachsen-Anhalt erlaubt Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Recht auf selbstbestimmtes Sterben

ABER das geht nun mal NICHT mit Pentobarbital ( Nembutal (Natrium Pentobarbital) aber MIT allen anderen Barbituraten. So entschied erst kürzlich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen und bestätigt damit erneut ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. 


Mein Kommentar zu Pentobarbital ( Nembutal (Natrium Pentobarbital)    C11H18N2O

Neben Pentobarbital sollten Sterbewillige, Ärzte und Politik sich nicht auf nur auf diesen einen Wirkstoff konzentrieren. Nur um ein Medikament zu nennen Thiopental wirkt schnell und ist damit schonend. Thiopental wird aus diesem Grund sehr gerne als Narkosemittel eingesetzt - in der Narkose umstritten da es zum Tode führen kann, was in unserem Fall jedoch das Ziel ist. Was für Natrium-Pentobarbital spricht ist, dass es oral einnehmbar ist - aber auch trotz Mittel gegen Übelkeit und gegen Erbrechen (Antiemetikum) kommt es bei Natrium-Pentobarbital all zu oft zu Erbrechen und damit zu Abbruch und nicht erfolgreichem Suizid. Grundsätzlich ist meines Erachtens einem Sterbewillige anzuraten über eine Infusion, die selbst zu öffnen ist, den Sterbeprozess zu starten - mit z.B. Thiopental schläft der Sterbewillige bereits nach wenigen Sekunden ein und kann sanft gehen.

Hinweis zu Thiopental (Ergänzende Hinweise vom 22.April 2022)

Da nun seit einiger Zeit von verschiedenen Personen Thiopental so in den Vordergrund geschoben bzw gehypt wird. Ja es ist ein sehr gutes Mittel aber Thiopental sollte wegen der kurzen Wirkzeit nur parenteral, wie oben bereits gesagt intravenös, verabreicht werden und ist so auch sehr wirksam und schonend. Eine perorale Verabreichung, sprich eine Einnahme über den Mund in den Verdauungstrakt, Absorption im Magen und Darm, ist ungeeignet für den Freitod, wegen der kurzen Wirkdauer. Zudem ist wie bei Natrium-Pentobarbital es Übelkeit und Erbrechen kommen dürfte, und damit zu Abbruch und nicht erfolgreichem Suizid.


Barbiturate

Barbiturate galten als erste Wahl, zur Behandlung von Unruhe, Erregungszustände, aber auch Schlafstörungen und Epilepsien. Wegen den starke Nebenwirkungen von Barbituraten, die zu Sedativa gehören, dem hohen Risiko abhängig zu werden, und wegen tödlichen Verläufen wurden die Indikationen bei den Ärzte diese verschreiben oder verwenden dürfen vor Jahrzehnten schon eingeschränkt. Barbiturate nehmen Einfluss auf das zentrale Nervensystem - beeinflussen und hemmen im Körper wichtige Botenstoff. Trotz ihrer zahlreichen Risiken und Nebenwirkungen gehören Barbiturate nach wie vor zu den wichtigen Therapeutika. Vorausgesetzt allerdings, Ärzte setzen sie zielgerichtet und passend dosiert ein. Bei Operationen wirken sie als wichtiges Anästhetikum. Und hier kann jeder der sich über eine Sterbehilfe Gedanken macht in seinem letzten OP Bericht sehen ob ein gewisses Barbiturat / Anästhetikum gut und schnell bei sich selber gewirkt hat. Diese Medikament könnte dann entsprechend gut und sicher zur Sterbehilfe zum Einsatz kommen - bei ausreichender Wirkdauer.





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