Was ein DNR-Tattoo wirklich bedeutet – und was nicht
Ein aktueller Fall aus Bayern hat das Thema erneut in die Öffentlichkeit gerückt: Eine Frau ließ sich ein „DNR“-Tattoo auf die Brust tätowieren, um im Notfall nicht wiederbelebt zu werden.
Doch was wie ein klares Statement aussieht, wirft rechtlich und medizinisch viele Fragen auf.
1. Kritisch - Ein Tattoo ist rechtlich keine gültige Patientenverfügung
Ein „DNR“-Tattoo, oder ein Armband,Halskette etc. mag eindrucksvoll sein – aber es hat keine juristische Bindung. Es ersetzt keine schriftliche Patientenverfügung. Für Rettungskräfte und Notärzte ist es kein ausreichender Hinweis, um auf lebensrettende Maßnahmen zu verzichten.
Tattoos können veraltet, scherzhaft gemeint oder falsch interpretiert sein. Wer allein aufgrund eines Tattoos nicht reanimiert, macht sich im schlimmsten Fall sogar strafbar.
Im Zweifel muss also immer reanimiert werden, wenn keine gültige Verfügung vorliegt.
2. Wichtig - Eine schriftliche Patientenverfügung ist notwendig
Was wirklich zählt: Eine schriftliche, unterschriebene und datierte Patientenverfügung, am besten ergänzt durch eine Vorsorgevollmacht. Diese sollte leicht auffindbar sein – z. B. im Geldbeutel, bei der Hausärztin oder in einem Notfallausweis.
Nur so kann der eigene Wille auch im medizinischen Ernstfall rechtlich sicher beachtet werden.
3. Positiv - Das Tattoo kann ein Anstoß zur Diskussion sein
Trotz seiner rechtlichen Bedeutungslosigkeit kann ein DNR-Tattoo einen wertvollen Zweck erfüllen: Es regt zum Nachdenken an – bei Angehörigen, bei medizinischem Personal, in der Gesellschaft. Ein solches Tattoo kann dazu führen, dass Ärzte gezielter nach einer Verfügung suchen oder Gespräche mit Angehörigen führen. Gesellschaftlicher Nutzen - Bewusstsein schaffen - Sprecht mit Familie, Freunden auch über solche Themen
Fazit
Solche Fälle zeigen vor allem eins: Wir müssen mehr über das Lebensende reden.
Viele, gerade ältere oder chronisch kranke Menschen, wünschen sich klare Regeln für den Ernstfall – aber sprechen nie darüber oder halten ihren Willen nicht schriftlich fest.
Wenn ein Tattoo diesen Prozess in Gang setzt, ist das ein gesellschaftlich wertvoller Impuls. Ärzte sollten das Thema häufiger ansprechen – und auch Angehörige sollten sich trauen, das Gespräch zu suchen.
Ein Tattoo auf der Haut ersetzt keine Patientenverfügung. Aber es kann wichtige Gespräche anstoßen – in Familien, in Praxen, in der Öffentlichkeit.
Am Ende bleibt: Wer seinen Willen respektiert wissen will, muss ihn schriftlich festhalten in Form einer guten Patientenverfügung - ergänzt durch einen Notfallausweis.
Alles andere ist Symbolik – hilfreich vielleicht, aber nicht ausreichend.
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