Wünsche, Vorkehrungen und Verfügungen zum Leben und Sterben
In diesem Zusammenhang empfehle ich mit Familie, Freunden und Ärzten über die Wünsche und Sichtweisen zu sprechen - auch wenn es um das Sterben, den Tod und Beisetzung geht.
Dies alles ist gut für jeden Betroffenen und Beteiligten. Es gilt so früh wie möglich über den Sinn und Vorstellung des Lebens nachzudenken, zu sprechen und sich mit Leben, Sterben und Tod auseinanderzusetzen.
Wünsche, Vorkehrungen und Verfügungen
Ein Unfall, eine plötzlicher Erkrankung, ein Schlaganfall oder eine unerwartete Schicksalsschlag können das Leben von einem auf den anderen Tag verändern. Daher kann ich nur empfehlen, frühzeitig im Leben auf solche Situationen etwas Zeit zu investieren - Sie investieren dies für das Wichtigste - für Sich!
Dies erfordert, sich mit dem eigenen Tod und auch mit potenziellen Bevollmächtigten, Partner*in, Familie, Freunden darüber auszutauschen.
Es gibt verschiedene rechtliche Möglichkeiten, dies zu tun:
Patientenverfügung:
In einer Patientenverfügung legt man fest, welche ärztlichen Maßnahmen man wünscht oder ablehnt, wenn man seinen Willen nicht mehr äußern kann.
Es ist ratsam, sich mit verschiedenen Szenarien auseinanderzusetzen und zu überlegen, wie man in bestimmten Situationen behandelt werden möchte. Was soll passieren, bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall.
- Wie können Sie sich vorstellen, mit einer Lähmung weiterzuleben zu wollen?
- Wie soll bei einer Krebsdiagnose verfahren werden?
- Wenn man für lange Zeit im Koma liege?
- Was getan oder nicht getan werden, zum Beispiel im Falle eines Schlaganfall.
- Wenn man nicht mehr entscheidungsfähig ist?
- Welchen Umgang wünschen Sie sich in Bezug auf lebensverlängernde Maßnahmen oder Reanimation?
- Was wünschen Sie sich bezüglich einer künstlicher Ernährung, Medikamentengabe oder wie mit einer Blutwäsche umgegangen werden soll?
Die Verfügung ist für Ärzte und Pflegekräfte bindend und kann online oder mit Hilfe von Vorlagen erstellt werden.
Allerdings kann die Umsetzung einer Patientenverfügung in Notfallsituationen problematisch sein. Deshalb ist es sinnvoll, zusätzlich einen Notfallausweis zu erstellen, aktuell gibt es nur eine Reihe verschiedene regionale Varianten, es wird an einem bundesweit gültigen Ausweis gearbeitet, der eine Kurzfassung der Patientenverfügung enthält und wichtige Kontaktdaten zu einem Hausarzt oder Palliativ-Team. (Mehr zur Patientenverfügung)
In diesem Zusammenhang der Link zu meinem Artikel zur DNR - einer / der Do-not-resuscitate-Anordnung, kurz DNR-Anordnung - „Verzicht-auf-Wiederbelebung”-Anordnung, auch bekannt als Code oder Erlaubnis zum natürlichen Tod. Und weshalb es rechtlich keinen Sinn macht einen DNR in den Ausweis bzw an der Halskette oder als Tattoo zu tragen - aber ich habe auf meinem Ausweis den Hinweis eines Do-Not-Resuscitate darauf stehen, wenn es auch rechtlich nicht zum Tragen kommt.
Vorsorgevollmacht:
Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt ausgewählte Personen, Behördengänge zu erledigen und gesundheitliche Entscheidungen zu treffen. Es ist wichtig, diese Vollmacht nur Menschen zu geben, denen man vollstes Vertrauen schenkt, da sie eine große Verantwortung beinhaltet. Ohne gültige Vollmacht können nahe Angehörige im Krankenhaus unter Umständen nicht einmal Auskünfte erhalten. Es ist möglich, die Vollmacht für verschiedene Bereiche auf verschiedene Personen zu verteilen. Es wird empfohlen, Kopien der Vollmacht an die Bevollmächtigten, den behandelnden Arzt oder ein Krankenhaus zu geben. (Mehr zur Vollmachten)
Betreuungsverfügung:
Wenn man aufgrund von Krankheit oder Behinderung keine Vorsorgevollmacht hat, bestimmt das Gericht einen rechtlichen Betreuer. In einer Betreuungsverfügung kann man festlegen, wer als Betreuer ausgewählt werden soll oder nicht. Die Verfügung ist jederzeit widerrufbar und dient als "kleine Schwester" einer Vorsorgevollmacht, mit gewissen Sicherheitsschranken und unter Aufsicht eines Betreuungsgerichts. Es ist wichtig, seine Wünsche klar und konkret zu formulieren, damit das Gericht diese nachvollziehen kann.
Notfallausweis
Mit diesen Informationen eines Notfallausweises gelingt es dem Rettungsdienst besser, gezielt zu behandeln und die Wünsche der Patientinnen und Patienten zu beachten.
Sie können den Notfallausweis (eine Vorlage nachfolgend) alleine, nach Beratung oder zusammen mit geeigneten Personen ausfüllen (Angehörige, Pflegekräfte, Hausärztin/Hausarzt).
Der Notfallausweis sollte schnell zu finden sein. Daher ist es sinnvoll, den Ausweis bei den Personalpapieren (e.g. Portemonnaie) immer bei sich zu tragen. Wichtig ist auch, die Angehörigen über die Existenz und den Inhalt, wie ich auch immer zu den Gedanken zur Widerbelebung und Freitod, die eigene Entscheidung zu informieren und ihnen den Aufbewahrungsort des Ausweises mitzuteilen.
Positionieren Sie den Notfallausweis so aus, dass er schnell gefunden werden kann, zum Beispiel:
- in die Pflegeakte,
- in einen Umschlag in Augenhöhe an die Innenseite der Wohnungstür geklebt oder
- in eine Notfalldose im Kühlschrank (in Verbindung mit einem Aufkleber an der Innenseite der Wohnungstür)
- ins Portemonnaie, in die Hülle des Smartphone, ...
- überlegen was für Ihre Lebensumstände am idealsten sein könnte / wird
Vorlagen für einen Notfallausweis Ausdruckbar auf DinA4 - gefaltet ca. 7cm x 10cm:
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