Was ein DNR-Tattoo wirklich bedeutet – und was nicht

Vor rund zwei Jahren habe ich mich erstmals mit dem Thema „DNR – Do Not Resuscitate“ beschäftigt und darüber geschrieben, wie wichtig es ist, seinen letzten Willen klar zu kommunizieren. Inzwischen hat sich an der rechtlichen Lage nichts geändert – aber es gibt neue Beispiele, neue Diskussionen und leider auch immer noch viele Missverständnisse.

Ein aktueller Fall aus Bayern hat das Thema erneut in die Öffentlichkeit gerückt: Eine Frau ließ sich ein „DNR“-Tattoo auf die Brust tätowieren, um im Notfall nicht wiederbelebt zu werden.
Doch was wie ein klares Statement aussieht, wirft rechtlich und medizinisch viele Fragen auf.


1. Kritisch - Ein Tattoo ist rechtlich keine gültige Patientenverfügung

Ein „DNR“-Tattoo, oder ein Armband,Halskette etc.  mag eindrucksvoll sein – aber es hat keine juristische Bindung. Es ersetzt keine schriftliche Patientenverfügung. Für Rettungskräfte und Notärzte ist es kein ausreichender Hinweis, um auf lebensrettende Maßnahmen zu verzichten.

Tattoos können veraltet, scherzhaft gemeint oder falsch interpretiert sein. Wer allein aufgrund eines Tattoos nicht reanimiert, macht sich im schlimmsten Fall sogar strafbar.
Im Zweifel muss also immer reanimiert werden, wenn keine gültige Verfügung vorliegt.


2. Wichtig - Eine schriftliche Patientenverfügung ist notwendig

Was wirklich zählt: Eine schriftliche, unterschriebene und datierte Patientenverfügung, am besten ergänzt durch eine Vorsorgevollmacht. Diese sollte leicht auffindbar sein – z. B. im Geldbeutel, bei der Hausärztin oder in einem Notfallausweis.

Nur so kann der eigene Wille auch im medizinischen Ernstfall rechtlich sicher beachtet werden.


3. Positiv - Das Tattoo kann ein Anstoß zur Diskussion sein

Trotz seiner rechtlichen Bedeutungslosigkeit kann ein DNR-Tattoo einen wertvollen Zweck erfüllen: Es regt zum Nachdenken an – bei Angehörigen, bei medizinischem Personal, in der Gesellschaft. Ein solches Tattoo kann dazu führen, dass Ärzte gezielter nach einer Verfügung suchen oder Gespräche mit Angehörigen führen. Gesellschaftlicher Nutzen -  Bewusstsein schaffen - Sprecht mit Familie, Freunden auch über solche Themen



Fazit und Blick über die Grenzen 

Solche Fälle zeigen vor allem eins: Wir müssen mehr über das Lebensende reden.
Viele, gerade ältere oder chronisch kranke Menschen, wünschen sich klare Regeln für den Ernstfall – aber sprechen nie darüber oder halten ihren Willen nicht schriftlich fest.
Wenn ein Tattoo diesen Prozess in Gang setzt, ist das ein gesellschaftlich wertvoller Impuls. Ärzte sollten das Thema häufiger ansprechen – und auch Angehörige sollten sich trauen, das Gespräch zu suchen.

Ein Tattoo kann ein starkes Symbol sein – doch nur die schriftliche Verfügung und ein klarer Hinweis im Alltag machen deinen Wunsch im Ernstfall wirksam. Wer seinen Willen respektiert wissen will, muss ihn eindeutig und nachvollziehbar dokumentieren.

In der Schweiz etwa wird im Rahmen des sogenannten Advance Care Planning (ACP) der Reanimationswunsch detailliert dokumentiert. Zusätzlich nutzen manche Menschen sichtbare Signale wie tagesaktuelle Stempel auf der Haut oder Armbänder mit DNR-Hinweis. Zwar sind diese Zeichen rechtlich nicht bindend, sie gelten aber als starkes Indiz für den aktuellen Willen – insbesondere, wenn sie eindeutig und aktuell sind. Rettungskräfte dürfen sich daran orientieren, wenn keine widersprüchlichen Informationen vorliegen.

In den Niederlanden kann über den Hausarzt ein offizielles DNR-Armband bezogen werden. Dieses ist standardisiert, wird landesweit anerkannt und gilt im Rettungsdienst als vertrauenswürdiger Nachweis des Patientenwillens. Andere Symbole (z. B. Tattoos oder selbstgemachte Anhänger) haben hingegen keine rechtliche Wirkung.

In Deutschland und Österreich wird empfohlen, einen Notfallausweis mit sich zu führen, der auf die Existenz und den Aufbewahrungsort der Patientenverfügung hinweist – etwa im Portemonnaie oder in einer Notfalldatenbank.

Ein Tattoo auf der Haut ersetzt keine Patientenverfügung. Aber es kann wichtige Gespräche anstoßen – in Familien, in Praxen, in der Öffentlichkeit.

Am Ende bleibt: Wer seinen Willen respektiert wissen will, muss ihn schriftlich festhalten in Form einer guten Patientenverfügung - ergänzt durch einen Notfallausweis.
Alles andere ist Symbolik – hilfreich vielleicht, aber nicht ausreichend.




... in diesem Kontext:

Sterben und Tod sollte und darf keine Tabus mehr sein.

Bis wohin reicht mein Leben, und wo beginnt die Nacht

Würde im Leben – Würde im Sterben: Warum Selbstbestimmung bis zuletzt zählt

Die Zügel des Lebens in den Händen spüren und halten





Comments

  1. Ich veröffentliche keine Kommentare, lese aber jede einzelne Nachricht sorgfältig.
    Bitte habt Verständnis, dass ich selten unmittelbar antworte – meist fließen eure Fragen und Gedanken in künftige Beiträge ein, damit sie auch anderen helfen können.
    Wenn ihr eine direkte Rückmeldung benötigt, schreibt bitte eure Kontaktdaten und den Grund dazu; ich prüfe dann behutsam, ob und wie ich antworten kann.

    I don’t publish comments, but I read every single message carefully.
    Please understand that I rarely respond directly — most questions and thoughts find their way into future posts, so they can help others as well.
    If you need a personal reply, please include your contact information and the reason for your message; I will then carefully consider whether and how I can respond.

    ReplyDelete

Post a Comment

Popular posts from this blog

Podcast-Tipp: Ärztlich assistierter Sterbehilfe – Erfahrungsbericht

Hilfe finden ...

Sterbehilfe - Organisation, Hilfe finden, Kosten

Sterbehilfe - Was ist erlaubt? - Wo ist es erlaubt?

Dr. Johann Spittler erneut wegen Totschlags vor Gericht - Jan 2025