Zwischen Würde und Freiverantwortlichkeit – Gedanken zum BGH-Urteil im Fall Turowski

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den Arzt Christoph Turowski bestätigt. Drei Jahre Haft wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft. Die FAZ beschreibt den Fall nüchtern und klar: Eine junge Frau, schwer depressiv, ein Arzt, der sich nach einem Gespräch zur Sterbehilfe bereit erklärt, eine tödliche Infusion – und am Ende die Feststellung der Gerichte, dass hier nicht von selbstbestimmtem Sterben gesprochen werden kann.

Die  FAZ zeigt sehr deutlich, worum es den Richtern ging:
Nicht um eine Grundsatzabrechnung mit dem Recht auf Sterbehilfe – dieses Recht besteht seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020. Sondern um die Frage, wer in diesem Moment tatsächlich die Kontrolle hatte. Das Gericht kamen zu dem Schluss: Dass es in diesem Fall nicht die Frau, sondern der Arzt war.

Die Analyse der Rechtsdepesche bringt dafür den entscheidenden Begriff ins Spiel: Freiverantwortlichkeit. Ein Sterbewunsch ist nur dann rechtlich geschützt, wenn er dauerhaft, gefestigt und autonom ist.
Nicht impulsiv. Nicht widersprüchlich. Nicht getragen von einer akuten psychischen Krise.
Genau das sahen die Richter hier nicht mehr gegeben.

Und damit verschiebt sich alles. Denn wenn Freiverantwortlichkeit fehlt, wird aus „Hilfe beim Sterben“ juristisch eine Straftat. in all meinen Beratungen geht es in den ersten Gesprächen immer oder fast nur um das Erkennen der Freiverantwortlichkeit - dann erst weiß ich ob ich weiter berate zur Sterbehilfe oder Suizidprävention.

Das ist hart. Und für viele, die sich für Death with Dignity und Sterbehilfe einsetzen, schwer auszuhalten. Auch für mich. Aber es zwingt uns, genauer hinzusehen.

Leid allein ist kein Beweis für Selbstbestimmung. Verzweiflung ist nicht automatisch ein freier Wille.
Nur weil jemand leidet, bedeutet das nicht automatisch, dass seine Entscheidungen frei sind.
In Verzweiflung wirken Gedanken und Möglichkeiten oft unsichtbar, Hoffnung schwindet und alles scheint auf einen einzigen Ausweg hinauszulaufen. Ein freier Wille braucht jedoch echte Alternativen und einen inneren Raum ohne starken Zwang, Angst oder Druck. Auch wenn sich eine Entscheidung in der Verzweiflung richtig und gewollt anfühlt, kann sie aus einer Situation entstehen, die die Freiheit stark einschränkt.
Verzweiflung kann zu Entscheidungen drängen, ohne dass sie wirklich frei gewählt sind.


Gleichzeitig macht dieser Fall ein strukturelles Versagen oder ein 'Fehlen' / Lücken sichtbar:
Der Gesetzgeber hat es bis heute nicht geschafft, klare Regeln zu schaffen. Keine verbindlichen Prüfverfahren. Keine verlässlichen Schutzmechanismen. Keine Orientierung für Ärzt*innen – und keine Sicherheit für Betroffene.
Stattdessen entscheiden Strafgerichte im Nachhinein über Fragen, die eigentlich vorher geklärt sein müssten. Dies schreibend und sagend es geht mir nicht um ein 'großes neues Gesetz' und ich war und bin gegen die Gesetzentwürfe aus 2023, aber es fehlen Leitlinien die klar aber flexibel sind.

Der Fall Turowski ist deshalb mehr als ein Urteil über einen Arzt. Er ist ein Spiegel einer Gesellschaft, die das Recht auf selbstbestimmtes Sterben bejaht, aber die Voraussetzungen dafür nicht sauber definiert hat.

Wenn wir über Würde im Sterben sprechen, müssen wir auch über Schutz vor irreversiblen Entscheidungen in Momenten tiefster innerer Not sprechen.
Diese Spannung bleibt. Sie lässt sich nicht auflösen – aber sie lässt sich verantwortungsvoll gestalten.

Dafür brauchen wir endlich einen rechtlichen Rahmen, der Autonomie ernst nimmt, ohne Verzweiflung zu romantisieren.
Alles andere ist ein Risiko – für die Sterbenden, für die Helfenden und für die Idee von Würde selbst.




Artikel in diesen Zusammenhang:

Q&A Fragen und Antworten zur Sterbehilfe

Eine Neuauflage eines § 217 StGB ist a) nicht notwendig und b) in keinster Weise zielführend

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Konzept - Sprechen über Freitod und Sterbehilfe

Freiheit im Leben und Ableben


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