Pflegefall - Was ist zu tun?

Ein/e Angehörige/r wird zum Pflegefall.

  • Was ist zu tun?
  • Wer sind Ansprechpartner?
  • Wer übernimmt die Pflege oder bietet Unterstützung?
  • Wie lässt sich die Versorgung finanzieren?

Ich möchte in diesem Artikel pflegende Angehörige Antworten zum Thema Pflegefall geben

Rechtlich definiert ist der Begriff eines Pflegefall und Pflegebedürftigkeit  im § 14 des 11. Sozialgesetzbuchs (§14 SGB XI) als wichtigstes Merkmal muss hierzu eine gesundheitlich bedingte Beeinträchtigung (körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen werden nicht mehr selbstständig kompensiert oder bewältigt) der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten des / der Betroffenen vorliegen und diese Person muss auf Hilfe von anderen angewiesen sein.
Um als Pflegefall anerkannt zu werden, muss die Pflegebedürftigkeit für voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen und unter eine der in §15 SGB XI festgeschriebenen Pflegegrade fallen. 

Pflegebedürftigkeit bezeichnet einen Zustand, in dem eine Person mit Krankheit oder Behinderung, häufig altersbedingt, ihren Alltag dauerhaft nicht mehr selbständig bewältigen kann und deshalb auf Pflege oder Hilfe durch andere angewiesen ist.

Alte wie junge Menschen können durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit zum Pflegefall werden. Sie sind dann nicht mehr in der Lage, komplett eigenständig ihren Alltag zu bestreiten. 


Kriterien der Pflegebedürftigkeit:

  1. Mobilität
  2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Selbstversorgung
  4. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

So früh wie möglich sollten sie den Grad der Pflegebedürftigkeit bestimmen lassen durch den MDK, aber auch sich und die zu pflegenden Person auf diesen Termin vorbereiten. Hier ein Link zur Liste der Kriterien - Pflegegrad-Rechner.


Erster Schritt sollte es sein ...
Die Klärung der Situation und des Pflegebedarf, der Pflegeanforderung und die Wünschen zur Pflege.

Und wer kann, will und oder soll bei dem Pflegefall welche Dinge, Notwendigkeiten und Leistungen übernehmen. Ein Hinweis schon hier dies wird im Laufe der Pflege sich ändern, verändern, verlagern und dann muss man erneut sich diese Fragen stellen und Lösungen auflisten und bestimmen.

Tritt ein Pflegefall ein, ist die Pflegekasse der Ansprechpartner. Die Pflegekassen sind an die Krankenkassen angegliederte bei der der Pflegebedürftige versichert ist, diese Pflegekassen leistet nicht nur die Zahlungen für die auftretenden Pflegebedürfnisse, diese beraten auch /je nach Kasse gut, befriedigend oder weniger gut. Die Kostenübernahme der Pflegekasse regelt sich dabei nach dem jeweils gültigen Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) auch hier ist es von Notwendigkeit sich regelmäßig zu informieren - diese Information sollte zwar auch von den Pflegekassen erfolgen - in diesem Punkt sind die meisten der Pflegekassen durch die Bank verbesserungswürdig.

Der wichtigste Schritt bei einem Pflegefall - Leistungen bei der Pflegeversicherung beantragen!
Dafür treten Sie mit der, für die zu pflegenden Person, zuständigen Pflegekasse in Kontakt.
Darauf hin wird Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) prüfen - diese prüfen dann im Rahmen eines Hausbesuchs, zum Teil leider auch hier und da nur telefonisch, ob und in welchem Ausmaß Pflegebedürftigkeit vorliegt. Je nach Pflegegrad stehen Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen verschiedene Leistungen zu. Auch hierzu empfehle ich frühzeitig, und immer wieder ergänzend eine Liste der Notwendigkeiten aber auch den Wünschen der / des Betroffenen zu niederzuschreiben.


Einige Überlegungen die Sie anstellen sollten

Wie soll die zu pflegende Person betreut werden? Kann und soll die Person daheim bleiben, bei der Familie, einem Familienmitglied oder ist die Unterbringung in einem Heim nötig?
Übernehmen ambulante Pflegedienste die Betreuung, oder sind und können Angehörige oder Freunde für die Pflege zuständig sein? Wie umfänglich und wie dauerhaft oder temporär?
Am besten wird die Pflege auf so viele Schultern wie möglich verteilt: Falls möglich, können Angehörige Freunde und Nachbarn für Arztbesuche und Behördengänge eingespannt und die medizinische Versorgung an ambulante Pflegekräfte abgeben werden.
Und was mir ganz wichtig ist - beziehen sie die / den Pflegebedürftige in Überlegungen, Entscheidungen mit ein - die Würde und Wünsche der zu pflegenden Person sollte immer unsere Leitlinie sein.

Bedenken Sie so früh wie Ihnen möglich die finanzielle und rechtliche Vorsorge für den Pflegefall (Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung)

Wenn Sie daheim pflegen wollen - hierzu ein paar Gedanken.

  • Wie funktioniert Pflege zu Hause?
  • Wer sich dafür entscheidet, einen Menschen daheim zu pflegen, wird sich sehr schnell vor Herausforderungen sehen: 
  • Wie funktioniert das An- und Auskleiden? 
  • Körperhygiene wie kann kann gewaschen werden, wie beim Stuhlgang geholfen werden?
  • Wie lässt sich ggf, schwere oder immobile Erwachsener heben? 

Hier gut zu wissen es gibt Zuschüsse beim Umbau des privaten Wohnumfeldes und der Wohnung - sprechen sie mit der zuständigen Pflegekasse und Pflegeberatungen. Kurse für pflegende Angehörige gibt es bei den vielen Wohlfahrtsverbänden oder auch in Krankenhäusern vor Ort. Die Schulungen thematisieren auch rechtliche Gegebenheiten der Pflege und Pflegeversicherung.


Wie lassen sich Arbeit und Pflege vereinbaren?

Sprechen Sie mit ihrem Arbeitgeber - in meinem Fall hat mein Arbeitgeber ein umfangreiches Angebot an Hilfen. Pflegende Angehörige haben kurzfristig gesetzlichen Anspruch auf bis zu zehn Tage Freistellung sowie Pflegeunterstützungsgeld, um die Erstversorgung des Pflegefalls zu gewährleisten und die weitere Pflege zu planen. Danach können sie Pflegezeit oder Familienpflegezeit nehmen und eine Pause vom Job einlegen, wenn sie selbst für die Pflege aufkommen.


Meine empfohlenen Schritte kurz und knapp

Schritt 1: Pflegebedarf erfassen - Beantragen Sie einen Pflegegrad.

Schritt 2: Auflisten, klären, besprechen welche Form der Versorgung für die Situation der zu pflegenden Person, der Familie, Angehörigen etc. am besten geeignet ist.
Überlegen Sie und legen Sie fest, wer welche Aufgaben übernimmt.
Nutzen Sie dazu unbedingt eine Pflegeberatung. Sie haben einen rechtlichen Anspruch auf diese.

Schritt 3: Schaffen Sie die rechtlichen Voraussetzungen für die vollwertige Vertretung Ihres Familienangehörigen. Vorsorge-Mappe, Patientenverfügung, oder mehr hier mein Artikel zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht - Infos in Kürze

Schritt 4: Stellen Sie die Finanzierung der Pflege sicher. Pflege kostet Geld. Je nach Pflegestufe übernehmen Kranken- und Pflegeversicherung mit Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Entlastungsbeitrag einen unterschiedlich hohen Teil der Kosten. Rücklagen und Vermögen lassen sich ebenfalls für die Pflege nutzen. Allerdings: Betrifft der Pflegefall die Eltern, sind die Kinder in bestimmten Fällen unterhaltspflichtig. Wie hoch die Kosten sind, die die Kinder zu tragen haben, hängt vom Einkommen und den weiteren unterhaltspflichtigen Angehörigen ab.

Weitere Schritte / Mögliche Schritte

Schwerbehindertenausweis: Um einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, können Sie entweder ein formloses Schreiben oder ein Antragsformular verwenden, das bei der zuständigen Behörde angefordert werden kann. In manchen Ämtern ist auch eine Online-Beantragung möglich. Voraussetzungen für den Antrag sind ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und ein Wohnsitz oder Arbeitsort in Deutschland. ...  Antragsverfahren

Betreuer: Wie geht es mit dem Partner oder einem Angehörigen weiter, wenn er nicht mehr für sich selbst entscheiden kann? Wer als Betreuungsperson in Frage kommt und was alles zu regeln ist. Ich rate immer zu einer Betreuungsperson aus der Familie, einer Freundin / Freund ... und nicht zu einem per Gericht eingesetzten Betreuer, ja es gibt mit Sicherheit gute, die wirklich im Interesse der zu betreuenden Personen handeln, aber sehr oft ist es anders.  ... Infos zum Betreuungsrecht


Ich weiß viele Informationen aber ich hoffe etwas geholfen zu haben.  Aber wo bekommt man noch weitere Information und Hilfe?

Ich denke es ist gut zu wissen: Auch wenn man sich am Anfang und im Laufe der Pflegezeit oft alleine fühlt - Es gibt zahlreiche Anlaufstellen, die in der neuen Lebenssituation unterstützen und helfen, die weiteren Schritte zu organisieren.
Ich habe viel oder das meiste selbst gelöst, meine Frau und ich waren immer selbstständig beruflich tätig, aber was ich empfehlen kann suchen sie breit Hilfe. Und ggf finden Sie wie auch ich (nach dem ich ein angestellten Verhältnis begonnen habe) auch in Ihrer Firma / Unternehmen Unterstützung. Mein Arbeitgeber, den ich nun seit einer Weile habe, bietet hier sehr sehr viel und umfassend, ggf bei Ihnen auch. Ansonsten sind Ihre Ansprechpartner

  • Hausarzt, Facharzt oder Klinik
  • Die Krankenkasse des zu Pflegenden und die Pflegekasse
  • Pflegestützpunkte der Region - Pflegestützpunkte finden
  • Beratungsstellen von Wohlfahrtsverbänden DRK, ASB, Malteser, Religionsgemeinschaften, ...
  • Bundesministerium für Gesundheit (online oder per Telefon)
  • Seniorenberatung / Seniorenheime / Pflegeeinrichtungen
  • Selbsthilfegruppen, zum Beispiel über nakos.de
Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen recht guten "Online-Ratgeber Pflege
  • Leistungsübersicht der Pflegeversicherung
  • Informationen zur Pflegeversicherung
  • Pflege zu Hause
  • Beratung im Pflegefall
  • Finanzierung der Pflegeversicherung


Comments

  1. Kommentare sind willkommen - ich lese ihre Kommentare, aber veröffentliche keine - danke

    ReplyDelete

Post a Comment

Popular posts from this blog

Sterbehilfe bei psychisch kranker Studentin - Berlin 2024

Sterbehilfe - Organisation, Hilfe finden, Kosten

Medikament - Freitod

Hilfe finden ...

Sterbehilfe - Was ist erlaubt?