Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht - Infos in Kürze

Mit einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und weiteren Verfügung kann jeder und sollte jeder frühzeitig für den Fall einer Einwilligungsunfähigkeit für Extremsituationen und Lebensabschnitte vorsorglich festlegen, dass in einer bestimmten Situation bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, wer welche Entscheidungen fällen soll. Damit wird sichergestellt, dass der Wille, die Würde und die persönlichen Vorstellungen und Wünsche umgesetzt werden können oder werden, auch wenn der Betroffene diese in der aktuellen Situation nicht mehr äußert kann.

Eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung, aber auch Ergänzende Dokumente und Wille - diese Dokumente sind wichtig, insbesondere sollte man eine besondere Art der Versorgung oder Pflege für den Fall der Fälle wünscht, aber auch wenn man einen Freitod und Sterbehilfe wünschen sollte, und sollte es zu einem persönlichen zu definierenden inakzeptablen Fall und Situation kommen, und man nicht mehr selbst seine Wünsche äußern kann.
In diesem Zusammenhang empfehle ich mit Familie, Freunden und Ärzten über die Wünsche und Sichtweisen zu sprechen - auch wenn es um das Sterben, den Tod und Beisetzung geht. 
Dies alles ist gut für jeden Betroffenen und Beteiligten. Es gilt so früh wie möglich über den Sinn und Vorstellung des Lebens nachzudenken, zu sprechen und sich mit Leben, Sterben und Tod auseinanderzusetzen. 

Die oben genannten Verfügungen und Vollmachten sind wichtige Dokumente für den Fall, dass jemand ganz Bestimmtes sich um wichtigsten Angelegenheiten kümmern soll, wenn man nicht mehr selber in der Lage ist. Wer hier nicht vorsorgt, riskiert, dass stattdessen eine fremde Betreuungsperson vom Gericht bestellt wird.

Wichtige Infos in Kürze:

  • Jemand anderes wird und muss für den / die Betroffene Entscheidungen treffen und handeln - wenn jemand selbst es nicht mehr kann.
  • Weder Ehepartner*innen, noch Kinder oder andere Familienangehörigen oder Personen können dies automatisch. Diese Personen müssen dazu bevollmächtigt sein. Seit 1. Januar 2023 gibt es in diesem Punkt ein temporäres Notvertretungsrecht für Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten für maximal 6 Monate.
  • in der Basis haben Sie zwei Möglichkeiten vorzusorgen: Sie können jemanden mit einer Vorsorgevollmacht ausstatten. Diese Person darf dann wichtige Entscheidungen für Sie treffen. Oder Sie schreiben eine Betreuungsverfügung, in der konkrete Menschen als Betreuende genannt sind.
Wenn es die oben genannten Dokumente und Regelungen nicht gibt - wird ein/e Betreuer*in vom Gericht benannt - den Antrag für so eine/n Betreuer*in kann jeder stellen (es gab Fälle bei dem die / der Postbote für jemanden solch einen Abtrag stellte)

Es geht sich um ...

  • Vermögenssorge: Dazu gehören die Vermögensverwaltung sowie Bankgeschäfte.
  • Personensorge: Sie umfasst zum Beispiel die medizinische Behandlung oder die Bestimmung des Aufenthaltsortes.

Gibt es Vordrucke ...

Man müssen sich den Inhalt einer Vollmacht, Verfügung, oder Patientenverfügung nicht selbst ausdenken - man kann mit Vordrucken arbeiten aber sollte in jedem Fall individuell anpassen und ergänzen, dies gilt besonders für die Patientenverfügung und Ergänzenden Willenserklärungen. 

Vollmachten können jederzeit geändert oder widerrufen werden

Dabei muss natürlich noch Geschäftsfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Einwilligungsfähigkeit, Einsichts- und Urteilsfähigkeit, und Freiverantwortlichkeit bestehen. Wichtig ist aber, dass Änderungen an der Originalvollmacht vorgenommen werden müssen.

Bei Widerruf bzw. einer Änderungen sollten man sich alle alten Versionen und Kopien zurückgeben lassen und vernichten. Sollten man eine neue Vollmacht anfertigen, muss man auf dieser deutlich und unmissverständlich hinweisen / verweisen, dass die neue Vollmacht die alte Vollmacht ersetzen soll.

Und man sollte darauf achten, dass wieder die erforderliche Form, zum Beispiel für Immobilien, Grundstücks und Banken die Beglaubigung oder notarielle Beurkundung, eingehalten wird. Und noch ein Hinweis, Banken, jede Bank und Finanzgesellschaft hat seine eigenen Vollmachten und nur diese werden von diesen Institutionen anerkannt. Im Regelfall wird keine Bank vor dem Versterben auch eine notariell beurkundete Vollmacht nicht anerkennen.


Artikel in diesem Zusammenhang:

Patientenverfügungen - Vorsorgemappe






Comments

  1. Kommentare sind willkommen. Ich lese Kommentare und antworte wenn möglich und nötig. Veröffentlichen werde ich aus nachvollziehbaren und leicht vorstellbaren Gründen keine.

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