Beweggründe für den Wunsch nach Sterbebegleitung des DGP - Eine retrospektive Auswertung

Eine wenig aussagekräftige Studie der DGP Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin wurde kürzlich veröffentlicht. Hierzu ein im  Ärzteblatt, auch wenn nur einen kleinen Gruppe von 53 Menschen mit Sterbewünschen dokumentiert wurden (mehrfache Anrufe sind bei diesem Zeitraum nicht ausgeschlossen, für zum Beispiel Rückfragen), die sich telefonisch an die DGP gewandt haben (zu dem waren es rechnerisch, etwa ein Anrufer pro Woche über ein Jahr) da muss man von Abweichungen bis hin zu Fehlern ausgehen.
Zumal das Selbstverständnis und die Grundhaltung der Hospiz- und Palliativversorgung geprägt ist, die Existenz vor das Leben zu stellen und wie Hospiz- und Palliative-Mitarbeiter*innen und, -Ärzt*innen oft vehement herausstellen, und dass es um die  Aufgabe geht, „Leben bis zuletzt“ zu ermöglichen bis hin zum erzwingen.

Der Zeitraum wärend dem die 53 telefonische Anfragen, bezüglich einem Freitod und Sterbehilfe vom DGP erfasst wurden, waren 12 Monate.

Den Anrufern ging es primär um ...

  • Rechtliche Informationen
  • Optionen im Umgang mit Autonomieverlust 
  • Umgang mit unkontrollierbarem Leiden

Die Anrufer waren ...

  • 20–89 Jahre alt
  • 62,3 Männer / 37,7 % Frauen
Bei den Anrufern äußerten ...
  • 5 Personen einen akuten Sterbewunsch
  • 13 Personen, dass mit Nahestehenden über diese Gedanken gesprochen wurde
  • 21 Personen waren bereit über Suizidversuchen und -gedanken zu sprechen 
  • 4 Personen sprachen über erfolgte Suizidversuche
Genannte Erkrankungen waren ...
  • 10 Personen nannten Neurologische Erkrankungen
  • 7 Personen mit Onkologische / Tumorerkrankungen
  • 6 Personen kardiovaskuläre / Herz und das Gefäßsystem betreffend Erkrankungen
  • 5 Personen mit psychischen Erkrankungen
  • 4 Personen pulmonale / die Lunge betreffende Erkrankungen
  • 21 Personen nannte andere oder keine Erkrankungen


Sidenote, zu den Neurologische Erkrankungen, wie bei meiner Frau haben die meisten Sterbewillige die ich bislang unterstützt habe Neurologische Erkrankungen mit einer Lebenserwartung von vielen Jahren gehabt, bei meiner Frau sagte der Neurologe: "Sie können noch viele Jahre leben mit ihrer Krankheit, Sie können noch 20 Jahren leben, wenn Sie wollen." darauf antwortete meiner Frau: "Sie meinen existieren, oder? Weil für mich wäre das kein Leben und kein lebenswertes Leben, und ich nur noch da bin, meine Seele, mein ich, gefangen in meinem, in einem Körper.". Und ähnliches sagten andere neurologisch Erkrankte, für die eine jahrzehnter langes Verweilen in einer Palliativstation oder Hospiz weder von den Regularien möglich wäre, noch von der Würde ertragbar wäre.

Die ärztlich unterstützte Sterbehilfe gehört zum Aufgabengebiet der Ärztinnen und Ärzte, weil es zu den ärztlichen Aufgaben gehört sich dem schwerstkranken und sterbenden Menschen gegenüber respektvoll zu verhalten, sich mit den Wünschen und Sorgen des Patienten auseinanderzusetzen und den betroffenen Patienten die ärztlichen Alternativen, Optionen zum Leben, die palliativmedizinischen Optionen zur Linderung ihres Leids und auch die Wege zur und durch die Hospiz aufzuzeigen, aber auch in letzter Logik als die oder der medizinische Versierteste ein wohlerwogenes und freibestimmtes Sterben zu ermöglichen. 

Einer undifferenzierten moralischen Bewertung des Suizidwunsches oder auch eines Wunsches nach einem Freitod sollte entgegengewirkt werden. In erster Linie für den Betroffenen, Zuhören und wirklich Hören und Verstehen und dann die Hilfe geben oder vermitteln welche passend ist - Man sollte nie die eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten unterschätzen, einer suizidalen Person zu helfen und unter Umständen ein Leben zu retten und vor der Flucht vor sich selber präventiv und aktiv zu helfen.
Oder einem Menschen bei dem wohlerwogenen Weg zum Freitod beizustehen.
Und auch mit mit Blick auf Angehörige sollte von vorschnellen Erklärungen, Schuldzuweisungen oder der Verwendung der falschen Begrifflichkeiten Abstand genommen werden.


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