Filmbericht/Beitrag des BR - Grauzone Sterbehilfe: Undurchsichtige Praxis statt Tod in Würde

Die Abbildung zeigt einen Mann, der vor einem Grab kniet, umgeben von einer üppigen, lebendigen Landschaft. Die Körperhaltung und Körpersprache des Mannes deuten auf einen ernsten, nachdenklichen Moment hin, da er seinem Respekt Ausdruck verleiht oder den Verlust einer für ihn wichtigen Person betrauert. Die farbenfrohe, naturalistische Umgebung bietet einen friedlichen und nachdenklichen Hintergrund, der das emotionale Gewicht der Szene betont. Der Kontrast zwischen der düsteren Stimmung des Mannes und der lebendigen, fast traumartigen Umgebung schafft eine spürbare Mischung aus Trauer und dem tröstenden Umfang der Natur. Die Szene ruft einen tiefen und ergreifenden Moment der Erinnerung und Meditation hervor.
Der BR sendete gestern am 20.11.2024 um 21:15 Uhr einen Filmbericht unter dem Titel:

Grauzone Sterbehilfe: Das undurchsichtige Geschäft mit Todkranken | Die Story | Kontrovers | BR24 (Link: Grauzone Sterbehilfe: Das undurchsichtige Geschäft mit Todkranken | Die Story | Kontrovers | BR24 - YouTube)


Hier eine Zusammenfassung:

Der Filmbeitrag sagt: „Sterbehilfe in Deutschland befindet sich in einer gesetzlichen Grauzone“. Sagt richtigerweise, dass das Bundesverfassungsgericht 2020 ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben bestätigte aber fälschlich, dass das BVerfG den Bundestag zu einem gesetzlichen Rahmen aufgefordert hätte. Und von verschiedener Seite wird dargelegt, dies führt dazu, dass Sterbehilfevereine unreguliert arbeiten.

Es werden zwei Fälle beleuchtet der der Familie Beer und der der Familie Loske. Lauritz Loske stand 2021 vor einer dramatischen Wendung, als sein Vater Karl-Heinz an einer unheilbaren Krankheit erkrankte und um Sterbehilfe bat. Die Familie trat dem „Verein Sterbehilfe" (https://www.sterbehilfe.de/) bei, doch der Prozess der Freiverantwortlichkeitsprüfung zog sich über Monate, während sich der Gesundheitszustand des Vaters verschlechterte. Trotz wiederholter Kontaktversuche kam es zu keiner Rückmeldung von der Ärztin des Vereins. Karl-Heinz Loske versuchte schließlich, sich selbst das Leben zu nehmen, was zu einem gescheiterten Suizidversuch führte. Er starb unter äußerst schwierigen Bedingungen, ohne die selbstbestimmte Sterbehilfe zu erhalten, die er wollte. Der Präsident des Vereins, Roger Kusch, sah keine Fehler seitens des Vereins und erklärte die Situation als bedauerlich. Lauritz Loske bleibt enttäuscht über die politischen Versäumnisse und fordert klare Regelungen, um Patienten eine würdige Sterbehilfe zu ermöglichen. Trotz seiner Erfahrungen unterstützt er weiterhin die Idee von Sterbehilfe, jedoch mit verlässlichen Abläufen.


Meine Gedanken:

Alles in allem ein recht gut gemachter Beitrag. Ich habe aber mit der Aussage Graubereiche meine Probleme – dazu verweise ich auf meine Gedanken vom April: Wirrwarr und Graubereiche wo keine sind - Sterbehilfe, Gesetzentwürfe und Regelansätze (https://deathwithdignity-wx-widowexperience.blogspot.com/2024/04/wirrwarr-und-graubereiche-wo-keine-sind.html)

Was Dr. Roger Kusch als Adjektiv nutzt ‚glasklar‘ würde ich nicht nutzen. Im Recht und vor Gericht und bei der Ermittlung einer Staatsanwaltschaft denke ich zu mindestens immer an den Satz: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. “. (siehe bitte Polizeiliche Ermittlungen im Fall eines Freitodes https://deathwithdignity-wx-widowexperience.blogspot.com/2022/01/polizeiliche-ermittlungen-im-fall-eines.html

Ich störte und stoß mich mehrfach an dem was  Dr. Pedram Emami (Präsident der Ärztekammer Hamburg) sagte. Wenn Dr. Emami klare Regeln fordert kann ich dem noch folgen – ABER das Vakuum ist nicht wirklich existent da es klare Rahmenbedingungen gibt – die hat das BVerfG genannt und das Strafgesetzbuch setzt diese seit Jahren und Jahrzehnten und zum Teil länger.
Eine vernünftige Begleitung gibt es ebenso – nur wollen viele Ärzte dies oft nicht leisten – in meinen Augen wegen schlicht weg einer Uninformiertheit.
Der Sinn der Grundsatzentscheidung war die  Entscheidung selber, dass das faktische Verbot und Verhinderung der Sterbehilfe Verfassungswidrig war und ist.
Weitere Entscheidungen liegen nicht beim Gesetz, da dies klare Rahmen und Strafbarkeit setzt. Die Entscheidungsblockade und Handlungsblockade sehe ich zu aller größten Teilen bei der Ärzteschaft und dann on Top bei einer Regelung der Zugänglichkeit und Verschreibbarkeit von Medikamenten. Somit Herr Dr. Pedram Emami muss ich Ihnen sagen, das Zaudern und Zögern kommt von Ärztlicher Seite.

Die von Dr. Emami geforderter Standardisierung kann ich nachvollziehen und würde ihn zunächst Fragen ob er die Handlungsempfehlungen aus der Ärzteschaft kennt und verinnerlicht hat – ich nenne hier nur die der DEGAM und die Handlungsempfehlung AWMF-Register-Nr. 053-063 – sowie die bekannten Einschätzungen zu Suiziden: ‚Bella‘ und ‚Graduierung Suizidalität gemäß NVL‘ – Sehr geehrter Herr Dr. Emami hier ein Quellenverweis: Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Arbeitsgemeinschaft der Wissen schaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Online verfügbar: www.leitlinien.de/depression.
Ich kann es mir nicht vorstellen – auf Basis seiner im Interview getätigten Statements und Forderungen – dass er sich damit intensiv vertraut gemacht hat. Aber ich kann mich ja auch täuschen, ob das Interview ungeschickt zusammen geschnitten wurde
Gerade wenn Dr. Emami ein ‚Standardisierung‘ fordert habe ich ‚Probleme‘ – jedem ist glasklar, dass jede Standardisierung jedem der nicht in den Standard passt, dem Standard aus individuellen Herausforderungen nicht folgen kann – damit auch aus diesem standardisierten Prozess, standardisierten Sachkompetenz, standardisierten Qualitätskontrolle in Konflikt kommt oder herausfällt

Recht gebe ich der Frage: „Wie lange darf so etwas dauern?“  … das frage ich mich selber auch oft. Und meine Überlegungen und aktuelle Überzeugung ist – es ist individuell, aber bei ‚glasklaren Fällen‘ muss es sehr rasch gehen können.


Zur Erinnerung in diesem Zusammenhang

Bundesverfassungsgericht (Groeben, Bundestag contra Bundesverfassungsgericht, a.a.O.):

„Die Entscheidung des Einzelnen, dem eigenen Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, entzieht sich einer Bewertung anhand allgemeiner Wertvorstellungen, religiöser Gebote, gesellschaftlicher Leitbilder für den Umgang mit Leben und Tod oder Überlegungen objektiver Vernünftigkeit. Sie bedarf keiner weiteren Begründung oder Rechtfertigung, sondern ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.“


Voraussetzungen für die Freitodbegleitung

  • Freiverantwortlichkeit
  • Urteils- und Entscheidungsfähigkeit: die Person weiß, was sie tut und kann die Tragweite ihrer Entscheidung erfassen.
  • Sterbeentscheidung ist wohlerwogen, nachhaltig und dauerhaft und wurde nicht im Affekt getroffen.
  • Die Person ist informiert und aufgeklärt - kennt mögliche Alternativen und hat diese abgewogen.
  • Die Entscheidung wurde ohne Druck durch Dritte getroffen
  • Tatherrschaft - Den letzten Schritt muss der Sterbewillige selbst vollziehen.


Jeder darf helfen

  • Jede und Jeder darf beim Freitod helfen – jede Ärztin und jeder Arzt.
  • Keiner muss helfen.





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