Mehr Menschlichkeit im Abschied – Rheinland-Pfalz reformiert das Bestattungsrecht

Wenn ein Mensch stirbt, beginnt für Angehörige ein Weg des Abschieds, der Trost, Halt – und oft auch neue Entscheidungen braucht. Mit dem neuen Bestattungsgesetz geht Rheinland-Pfalz einen mutigen Schritt in Richtung individueller Trauerkultur. Erstmals öffnet ein deutsches Bundesland in diesem Ausmaß den Raum für neue Formen des Gedenkens – und stellt dabei den Willen der Verstorbenen konsequent in den Mittelpunkt. Ein Gesetz, das Nähe zulässt Der klassische Friedhof verliert seit Jahren an Bedeutung. Immer mehr Menschen wünschen sich eine andere Form des Abschieds – stiller, persönlicher, naturverbundener. Das neue Bestattungsgesetz trägt diesem Wandel Rechnung: Künftig darf Totenasche – unter Auflagen – im Rhein, der Mosel oder der Lahn beigesetzt werden. Auch die Aufbewahrung der Urne zu Hause wird erlaubt, ebenso das Verstreuen der Asche im eigenen Garten. Voraussetzung: Der verstorbene Mensch hat dies zu Lebzeiten schriftlich festgelegt. Rheinland-Pfalz geht mit diesen Regel...