Hospiz - und Palliativversorgung
Die Hospiz- und Palliativversorgung beinhaltet die Begleitung und Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen und ihren Zugehörigen. Ziel ist der Erhalt der Lebensqualität und ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod entweder in der gewohnten Umgebung , zu Hause, in stationären Pflegeeinrichtungen oder in Hospizen.
Aber was Leben ist und wann es nur noch Existieren ist kann und muss jeder für sich bewerten und entscheiden.
Hospizdienste
Hospizdienste können ambulant als auch stationär sein. Beide Formen sind vom Vorhandensein und den Ressourcen der lokalen Hospizdienste ab, wie viele und wie intensiv Begleitungen übernommen werden kann - Einen Anspruch auf hospizliche Begleitung kann nicht eingefordert werden.
Ambulante Hospizdienste sind verschiedenste Dienste, Gruppen und Initiativen, die Palliativpatienten und ihre Angehörigen vorwiegend im häuslichen Umfeld begleiten.
Der Schwerpunkt liegt auf ehrenamtlichen Leistungen, die hauptberuflichen Fachleute sind vor allem in der Beratung, Organisation und Fortbildung tätig. Alle ehrenamtlichen Hospizhelfer sind für ihre Arbeit speziell fortgebildet. Ihre wichtigste Leistung ist es, da zu sein, zu entlasten, zu wissen, wer in schwierigen Situationen helfen kann und auch die Trauer über den Tod hinaus mit zu begleiten. Begleitungen durch ambulante ehrenamtliche Hospizdienste finden meist zu Hause, aber auch in stationären Pflegeeinrichtungen oder im Krankenhaus statt. Ambulante Hospizdienste werden meist von Krankenkassen gefördert und darüber hinaus durch Spenden finanziert.
Für den Patienten entstehen bei der Inanspruchnahme keine Kosten.
Informationen über Hospizdienste bietet der Deutsche Hospiz– und Palliativverband https://www.dhpv.de/themen_ambulante-hospizarbeit.html
Adressen von ambulanten Hospizdiensten finden Sie im Wegweiser Hospiz und Palliativversorgung oder auch dem hospizlotse Hospizlotse
Stationäre Hospize
Stationäre Hospize sind Pflegeeinrichtungen, die unheilbar Kranke in ihrer letzten Lebensphase (durchschnittlich etwa 2–4 Wochen lang) umfassend begleiten und betreuen.
Die Hospizmitarbeiter gehen ganzheitlich auf die Bedürfnisse des Schwerkranken/Sterbenden und seiner Angehörigen ein. Das Angebot umfasst die palliativ-pflegerische, soziale, psychologische und spirituelle Betreuung. Zu meist wird die ärztliche Betreuung von Hausärzt*innen oder Behandelnden Ärzt*innen geleistet.
Voraussetzungen sind ...
Menschen, die an einer schweren, unheilbaren und weit fortgeschrittenen Krankheit leiden, können in
einem stationären Hospiz aufgenommen werden, wenn ...
- ... die / der Patient*in die Aufnahme wünscht und mit der Hospizinstitution vereinbart werden kann / wurde
- ... eine Aufnahme aus medizinischer Sicht begründet ist
- ... Krankenhausmaßnahmen und Klinik notwendig machende Behandlungen erforderlich sind
- ... ambulanten Versorgung im Haushalt oder der Familie des Versicherten möglich ist ( z.B. ambulante Hospizdienste oder SAPV)
Aufgrund dieser ärztlichen Bescheinigung der Notwendigkeit wird ein entsprechender Antrag bei der Krankenkasse gestellt. Antragsformulare sind beim dem Hospiz oder bei der Krankenkasse erhältlich. Wenn Sie Hilfe beim Anmeldeverfahren brauchen wird in der Regel immer die Institutionen der Hospiz Ihnen helfen den Antrag zu stellen.
Die Kosten für den Aufenthalt in einem stationären Hospiz werden zum Teil von der Krankenkasse, bei Pflegebedürftigkeit zum Teil von der Pflegekasse und der Rest vom Hospizträger getragen. Ich empfehlen vor der Aufnahme eine Kostenübernahmeerklärung der Kasse zu klären - aber auch der stationäre Hospiz wird Sie darauf hinweisen. Der Patient muss in der Regel keine Zuzahlung leisten.
Stationäre Kinderhospize - Diese Pflegeeinrichtungen sind, anders als ihr Namen vermuten lässt, vom Krankenhaus unabhängig. Wenn gerade keine medizinische Behandlung notwendig ist, sorgen stationäre Kinderhospize für eine Entlastung der betroffenen Familien. Im Sinne einer Kurzzeitpflege wird das Angebot für zwei oder vier Wochen genutzt.
Im Unterschied zu Erwachsenen-Hospizen verstirbt nur ein kleiner Teil der Gäste im Hospiz. Stationäre Kinderhospize benötigen jährlich rund eine dreiviertel Million Euro, um weiter geöffnet zu bleiben. Fünf Prozent werden als Eigenanteil über Spenden finanziert. Anders als in Deutschland gehören Palliativmediziner in Großbritannien, Irland, USA oder Polen obligatorisch zum Behandlungsteam eines stationären Hospizes. Hierzulande sind es Pflegeteams, die teilweise von einem Arzt unterstützt werden.
Die Zahl der stationären Einrichtungen ist in Deutschland deutlich gewachsen. Gab es in den 1990er-Jahren noch 30 stationäre Hospize, waren es im Jahr 2016 mehr als 230.
AAPV - Allgemeine ambulante Palliativversorgung
Die AAPV ist die ambulante Option zur SAPV. Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) wird von ambulanten Pflegediensten, die zusätzlich palliativmedizinisch fortgebildet sind, sowie von Haus- und Fachärzten erbracht. Leistungen der AAPV sind z.B. Schmerzbehandlung, Wundversorgung.Wenn ambulante Pflegedienste (mit speziell ausgebildeten Palliativfachkräften) eng mit einem Haus oder Facharzt zusammenarbeiten und die Pflege des Palliativpatienten gemeinsam koordinieren, wird auch von einer allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) gesprochen.
Je nach Bedarf werden geschulte ehrenamtliche Hospizmitarbeiter eingebunden. Wenn die therapeutischen Möglichkeiten der AAPV nicht ausreichen, um den Patienten zu versorgen, wird eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) notwendig.
SAPV - Spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung
Die „spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ ist eine Krankenkassenleistung, die dabei hilft, dass Menschen auch bei besonders aufwendiger Versorgung zu Hause/im Pflegeheim bleiben können.
Voraussetzungen
Die Krankenkasse ist der Kostenträger. Eine Zuzahlung muss für die SAPV keine geleistet werden. Jedoch fallen Zuzahlungen an, für Hilfsmittel und Medikamente, die im Rahmen der SAPV verordnet / nötig werden. Auch private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten, zumindest den Betrag, den auch die gesetzliche Krankenkasse übernimmt. Privat versicherte Patienten sollten sich die Kostenübernahme vorher genehmigen lassen.
Im Rahmen der Gesundheitsreform wurde 2007 im Sozialgesetzbuch der Rechtsanspruch auf die spezialisierte ambulante Palliativversorgung für die Versorgung im häuslichen Umfeld verankert. Mit dem Hinweis "die besonderen Belange von Kindern sind zu berücksichtigen" wurde ausdrücklich auch eine spezifisch pädiatrische SAPV gefordert. Für die Betroffenen heißt das, dass sie einen Anspruch auf die Pflege zuhause haben.
Anspruch auf SAPV haben gesetzlich versicherte Patienten ...
- ... die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Krankheit leiden, die eine begrenzte Lebenserwartung zur Folge hat
- ... die eine besonders aufwendige Versorgung benötigen, die ambulant oder in stationären Pflegeeinrichtungen erbracht werden kann.
Informationen zur Verordnung und Kostenträger
Niedergelassene Ärzt*innen können eine SAPV unbegrenzt verordnen Im Falle von Krankenhausarzt kann die Verordnung in der Regel für 7 Tage ausstellt werden. Die Krankenkassen genehmigen in der Regel zunächst bis zu 4 Wochen / 28 Tage. Sollte darüber hinaus ein SAPV-Bedarf bestehen, kann eine Folgeverordnung ausgestellt werden. Aktuellste Informationen zur SAPV findet man auf der Website des GKV-Spitzenverband, der Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland:
Palliativstationen in Kliniken
Die Zielsetzung einer Palliativstation / einer Palliativabteilung, in einer Klinik, mit einem multiprofessionelles Team, ist sowohl die körperlichen Beschwerden einer unheilbaren, fortgeschrittenen Krankheit als auch die damit verbundenen psychosozialen Probleme zu lindern, wie auch das Lindern akuter Schmerzen und anderer Symptome - aber mit dem Ziel einer Rückkehr des Patienten in das häusliche Umfeld.
In den meisten Palliativstation und Palliativabteilung werden die Angehörigen so weit möglich eingebunden.
Kriterien für die Aufnahme sind, dass die Patient*in an einer unheilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung und unter Symptomen leiden, die so stark oder so komplex sind, dass sie zu Hause oder im Heim nicht behandelt werden können, und deshalb eine Krankenhausbehandlung auf einer Palliativstation / einer Palliativabteilung notwendig ist. Patienten müssen für die vollstationäre Behandlung auf einer Palliativstation eine Zuzahlung je Tag leisten - ab der Vollendung des 18. Lebensjahres. Diese Zuzahlung ist auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.
Wichtig, da ein Aufenthalt in einer Palliativstation nur begrenzt ist (durchschnittliche Verweildauer zwischen 10 bis 14 Tagen), ist es wichtig so früh wie möglich zu klären, ob die spätere Entlassung nach Hause, in eine stationäre Pflegeeinrichtung oder in ein stationäres Hospiz erfolgen kann und soll. Bei diesen Überlegungen können Patienten und Angehörige von Sozialarbeitern der Palliativstation oder vom Sozialdienst des Krankenhauses beraten und unterstützt werden.
Noch ein abschließender Hinweis, auch wenn keine Palliativstation eingerichtet ist, kann eine Betreuung durch die Angehörigen und dem Fachpersonal ein würdiges Sterben im Krankenhaus gewährleisten - wobei dieses würdige Sterben schließt bei den aller meisten Kliniken nach wie vor aus eine Sterbehilfe zu bekommen - einige Kliniken helfen in der Form von passiver Sterbehilfe - und einige wenige Helfen in Form von Sterbefasten und ggf. auch einer palliativen Sedierung.
Schlussgedanke
Im Mittelpunkt sollte immer der Mensch stehen nicht die Krankheit, seine individuellen Wünsche und Bedürfnisse Es sollte um Nähe und Zuwendung gehen. Leider sehen sich viele Ärzte und Kliniken nicht in dieser Pflicht, obwohl das Ärzterecht den Menschen und Menschlichkeit im Mittelpunkt stellt.
Frühere Artikel zu dem Thema:
Patienten am Lebensende begleiten - Palliativversorgung / Palliativmedizin
Würdig Leben - Gedanken zur Pflegesituation
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