Forschungsnetzwerk zur Sterbehilfe - Forschungsnetzwerk Suizidassistenz
Ein Forschungsnetzwerk unter dem Titel Forschungsnetzwerk Suizidassistenz hat im Herbst 2024 die Arbeit aufgenommen.
Ein Forschungsnetzwerk kann wenn wirklich der Wille zu einer wissenschaftliche Betrachtung da ist wertvoll sein. Die Erarbeitung von wissenschaftlich fundierte Richtlinie ist zu begrüßen - eine Gesetzliche Regelung ist aber nicht notwendig, da ausreichende Gesetze bei einem Missbrauch existieren, so wie auch das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 unmissverständlich aussagte.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 hat den unsäglichen §217 StGB der von 2015 bis 2020 Sterbehilfe nahezu unmöglich machte und hat für den Freitod die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Anfragen klarer definiert. Das Urteil eröffnet nicht nur rechtliche Möglichkeiten für Personen, die Unterstützung beim Sterben suchen, sondern wirft auch zahlreiche ethische, medizinische und psychologische Fragen auf.
Das wissenschaftliche Netzwerk, das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert wird, kritisiere ich in jedem Fall das Wort Suizidassistenz und hätte mir gewünscht für eine bessere Sprache und besseres Verständnis, wenn eher von Sterbehilfe oder Hilfe und Beistand beim Sterben verwendet würde - aber ich bin mir sicher, dass dazu diskutiert wurde, Dieses Netzwerk wird hoffentlich wissenschaftlich und objektiv sich mit diesen komplexen Fragestellungen auseinander setzen.
Die drei Hauptziele des Netzwerks spiegeln die Notwendigkeit wider, eine verantwortungsvolle und fundierte Grundlage für die Praxis der assistierten Sterbehilfe zu begründen.
- Beurteilung der Selbstbestimmungsfähigkeit durch Aspekte und Beurteilungskriterien - Dieses Aspekte und Beurteilungskriterien wird entscheidend sein, um sicherzustellen, dass Personen, die um Hilfe zu einem selbstbestimmten Sterben erbittet, in der Lage sind, informierte und autonome Entscheidungen zu treffen. Die Beurteilung der Selbstbestimmungsfähigkeit erfordert sowohl psychologische als auch ethische Überlegungen.
- Qualitätskriterien - für Dokumentation und Bewertung zu Vor- und Folgegespräche zur Aufklärungs- und Beratungsgesprächen um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu sichern. Auch hier wie bei Punkt 1, wird es wichtig sein, dass die Beratung in Übereinstimmung mit ethischen Standards erfolgt und die Bedürfnisse sowie Wünsche der Betroffenen im Mittelpunkt stehen,
- Zum Dritten geht es dem Netzwerk um ein methodisches Rahmenwerkes - Welches notwendig ist um eine interdisziplinäre Betrachtung der Aspekte, Vielfältigkeit und Herausforderungen rund um die Freitodbegleitung zu gewinnen und sicherzustellen.
Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für das Jahr 2027 anvisiert.
Lesen sollte man in diesem Kontext auch die steigenden Zahlen - Mehrheit der Deutschen für Sterbehilfe durch Ärzte und mehr Artikel zur Ärzten und deren möglichen Hilfe.
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