Wichtige Faktoren beim Umgang mit Sterbeerwartung, Sterben und Tod aber auch Freitodwunsch

Wichtige Faktoren beim Umgang mit Sterbeerwartung, Sterben und Tod - Oder auch wie geht man mit dem Wunsch um, wenn man selber oder ein anderer Menschen sein eigene Leben beenden möchte.

Umgang mit dem Sterbewunsch eines Menschen

Auch wenn es manchmal schwer zu sehen und zu erkennen ist - Wenn Menschen sich Gedanken machen über das Sterben und den Tod geht es immer auch um Leben - sogar oft nur um Leben oder auch dem Sterben mehr Leben zu geben - sei es im Alter, bei schwerer Krankheit, bei der Palliativversorgung, Hospiz und auch bei der Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Wenn jemand über „Sterben wollen“ reden will geht es immer um Leben - Definition von Leben - die Qualität die der jeweilige Mensch sieht, sehen will - die er oder sie einerseits erfährt und erlebt und andererseits erfahren und erleben will - und damit um Würde. Somit liegt der wesentliches Augenmerk bei der Person, dem Patienten, dem Sterbewilligen gegenüber Offenheit zu signalisieren und ihm zu ermöglichen, über seine Gedanken und Todeswünsche zu sprechen. 

Wenn der Kern der Gedanken sich nur um Sterben dreht - liegt der Verdacht nahe, dass es nicht um einen Freitod sondern um einen Suizid geht, Gedanken wo wir derjenigen / demjenigen Perspektiven und Hilfe offerieren müssen. Bei einem Freitod sieht man um so mehr, dass es den Menschen um dessen eigenes Verständnis von Leben, Lebenswürde, Lebensqualität geht und eine reine Verlängerungen des Daseins, der reinen Existent, und die Alternativen durch Mediziner, Palliativpflege und Hospiz als keine Alternative angesehen werden.


Entlastung für den Patienten, den / die Sterbewillige und sein Umfeld

Wenn ein Mensch sein Leben beenden möchte, so ist dies nicht nur für Patient und Familie, sondern auch für alle Helfenden, das Behandlungsteam und Ärzt*innen spannungsvoll und belastend.

Folgende Herangehensweisen können hilfreich sein, um mit einem vermeintlichen oder geäußerten Todeswunsch umgehen zu können:

  • Zu aller Erst und Durchgängig - sehe ich dort bzw fordere ich hier ein eine offene und respektvolle Kommunikation mit dem Betroffenen und den Angehörigen über den Todeswunsch, die Motivationen, Bedürfnisse des Menschen der betroffen ist und diesen Wunsch hat.
  • Konkrete Auseinandersetzung mit den individuellen Sichtweisen und Wünschen und damit auch mit den individuellen und subjektiven Problemen und Befürchtungen, die den Patienten belasten und den Todeswunsch motivieren.
  • Erörtern und Darlegung, der individuell passenden, bestmögliche Behandlung unter Einbindung interdisziplinärer Optionen und Alternativen wie Verbesserung der vom Betroffenen als unerträglich empfundenen Situation aussehen könnten - und dies schließt auch, einen Freitod mit ein, wenn dies vom betroffenen Menschen erwogen oder gewünscht wird.
  • Dem Betroffenen und seiner Familie sollten konkrete Optionen und Möglichkeiten zum Beispiel der Entlastung im häuslichen bzw. im stationären Umfeld durch die verschiedenen in die Palliativ- oder Hospizversorgung Eingebundenen aufgezeigt werden.

Aber - selbst bei exzellenter Medizin wird es Menschen geben, die aus der Situation ihrer schweren Erkrankung oder Lebenssituation heraus einen Freitod wünschen, weil dieser gut durchdacht, schlüssig in den persönlichen Herleitung und wohlerwogen ist - und dazu gehört auch eine Lebenssattheit.


Situation der Ärztinnen und Ärzte

Für Ärztinnen und Ärzte kann es im Umgang mit schwierigen Einzelfällen zu Dilemma-Situationen und Ethischen Konflikten kommen. Dies ist so verständlich wie auch individuell.

Die Landesärztekammern haben unterschiedlich bereits auf das Urteil des BVerfG reagiert und den Ärztinnen und Ärzte durch die Anpassung der Berufsordnungen im § 16 den Weg geöffnet zu helfen.
Da nur Ärztinnen und Ärzte ausgebildet, informiert und sicher helfen können, ist es, zählt es, meines Erachtens und meines Verständnis nach, zu den ärztlichen Aufgaben, sich respektvoll mit Todeswünschen von Menschen – wie auch Sterbewünschen im engeren Sinne – auseinanderzusetzen. Hierzu gehört es, mit den betroffenen Patienten, deren Angehörigen und dem eingebundenen Team die palliativmedizinischen Optionen zur Linderung von Leid zu erörtern und zu versuchen, einen gemeinsamen Weg zu finden ob über Palliative-Einrichtungen, Hospiz oder auch einer ärztlich assistierten / unterstützten Sterbehilfe  - selber zu helfen oder eine/n Kolleg*in für den Patienten zu finden
Die Mehrheit der Deutschen sind für Sterbehilfe durch Ärzt*innen - so auch die Zahlen durch Umfrage in der Bevölkerung (Stand: Januar 2023) und Umfrage bei Ärztinnen und Ärzten aus dem Februar 2023.

Dies gibt mir Gelegenheit nochmals auf den Eid des Hippokrates (oder Hippokratischer Eid, auch Schwur des Hippokrates) und das Genfer Gelöbnis zu verweisen. Bei dem Ärzt*innen bei der Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand geloben deren Wissen und Tätigkeit in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen, sowie mit Gewissenhaftigkeit und Würde auszuüben. 

Im Wandel der Zeit, müssen Mediziner*innen schon lange nicht mehr den Hippokrates ablegen.  Als Deklaration von Genf hat der Hippokratische Eid jedoch einen modernen Nachfolger erhalten. Der kurze aber bedeutende Halbsatz "Ich verspreche, die Autonomie und Würde meines Patienten zu respektieren." , macht stellvertretend gut das gewandelte ärztliche Selbstverständnis deutlich.
Während der / die Patient*in im Hippokratischen Eid eine rein passive Rolle eingenommen hat, ist der Patientenwille in der modernsten Version, dem Genfer Gelöbnis, des Ärztegelöbnisses eine feste Größe - Menschlichkeit und Würde.

In Deutschland werden heute weder der Hippokratische Eid noch seine moderne Version, das Genfer Gelöbnis, nach der Approbation verpflichtend geleistet. In vielen Ländern ist es Teil der ärztlichen Berufsordnung, in manchen hat es sogar Gesetzescharakter. In Deutschland ist das Genfer Gelöbnis Bestandteil der Berufsordnungen der Ärzte.


Suizid vs. Freitod

Das Grundgesetz schützt die Menschenwürde des Einzelnen absolut, absolut auch im Sinne und Fall einer Lebensbeendigung. Damit ist weder ein Suizid noch der Freitod, die ja einer meiner zentralen Themen auf meinem Blog sind, selbst nicht strafbar, dies gilt für den Sterbewilligen als auch die helfende Tätigkeiten. Der Suizid- oder Sterbeversuch ist ebenfalls straflos, was aber nicht gleich bedeutet, dass viele Personen und Funktionen in der Judikativen und Exekutiven (bis hin zur legislative - siehe die Diskussionen über die Regelung einer Sterbehilfe) solche Verhalten für gut befinden, es sind nun mal auch Menschen mit Dienstpflichten und privaten Weltanschauungen.

Juristisch gesehen handelt es sich entgegen dem deutschen Wort Selbstmord aber nicht um Mord, da der deutsche strafrechtliche Mord eine Tötung eines anderen Menschen verlangt.

Von der Wortbedeutung und Wahrnehmung in der Öffentlichkeit hat ein Suizid wieder mit einem Mord und Gewalt gegen sich selber eine semantische Nähe - und darum ist es so immanent wichtig einen Suizid von einem Freitod sehr bewusst zu unterscheiden zumal ein Suizid und ein Freitod keine Schnittmenge haben.


Wichtige Dinge die man bedenken, organisieren und durchführen sollte beim Entschluss zu einem Freitod. 

Wenn es schon zu einem Freitod kommen soll, bereitet diesen nicht nur für euch selber vor, ich kann nur empfehlen auch eure Familien (Informieren Sie Familie und Freunde über einen bevorstehenden Freitodwunsch) gut vorzubereiten und einzubeziehen - aber auch für alle die Euch helfen sollen und bitte vergesst dabei nicht alle die später auch damit klarkommen müssen und da sehe ich auch unsere Polizei und die später ermittelnde Kriminalpoizei / Kriminaldauerdienst. Beim Fall meiner Frau, und später bei zwei weiteren Fällen haben sich die Beamten / die Beamtin bedankt für die Vorabinformation da sie dann emotional vorbereitet anfahren konnten. Bei diesen Telefonaten habe ich den Beamte*innen über das Freitodvorhaben, die Rechtsgrundlage aufklärt, die vorbereitete Entbindung der Garantenpflicht und die Anzahl (nicht die Namen) Anwesenden, die Stadt (keine exakten Ortsangaben), Tag, grobes Zeitfenster (Vormittag, Nachmittag, Abend, ...) genannt. Und ich hatte nur einmal einen Rückruf, weil der Beamte noch eine Rückfrage hatte.

Wie oben schon genannt, ganz wichtig ist die Befreiung von der Garantenpflicht für alle die dem Sterbewilligen beiwohnen werden im Moment des Sterbens.  

Und ein paar weitere Links zu inhaltlich verknüpften Artikel - Was tun bei einem Sterbefall? sowie Informationen zu Hilfe zur Sterbebegleitung finden - Lebensbericht - Persönlicher Brief(e) und auch ein Artikel zur Polizeiliche Ermittlungen im Fall eines Freitodes















Comments

  1. Kommentare sind willkommen, auch wenn ich keine Kommentare veröffentlichen werde - Ich lese die Kommentare und wenn nötig und möglich beantworte ich diese auch.

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