Was tun bei einem Sterbefall?
Nach dem Tod eines Menschen und in der Regel ja eines geliebten Menschens, ist es schwer, klare Gedanken zu fassen.
Jedoch gewisse Schritte der Bürokratie und gewisse organisatorische Dinge müssen einfach gemacht werden. Auch wenn es ungewöhnlich klingt, oder unangenehm sich anfühlt - gut wäre es wenn man das eine oder andere zumindestens frühzeitig bespricht oder gar definiert - ansonsten bleibt viel an den Hinterbliebenen hängen - die nun von der Trauer eingenommen oder gar gefangen oder gehemmt sind.
Stirbt ein Mensch zu Hause und wird von Angehörigen tot aufgefunden, ist das eine emotionale Ausnahmesituation. Dennoch müssen unmittelbar nach dem Todesfall gewisse Dinge getan werden beginnend mit dem Arzt der zu rufen ist bishin zu den Dingen danach und Tage danach - von A wie in Arzt zu V wie in Versicherungen.
Eine kurze Vorabbemerkung ...
Tritt der Todesfall in einer Pflegeeinrichtung ein, werden die ersten organisatorischen Angelegenheiten von der Einrichtung geregelt und die Angehörigen kontaktiert.
Im öffentlichen Ort, zum Beispiel im Falle eines Unfalls muss unmittelbar der Rettungsdienst verständigt werden - der wieder sich um die ersten organisatorischen Notwendigkeiten kümmern wird.
Die ersten Dinge die zu tun sind im Falle des Todes eines Menschens
Die wichtigsten zwei Empfehlungen
- Es muss immer ein Arzt verständigt werden - im besten Fall ein niedergelassener Arzt (siehe nachfolgende Begründung)
- Ist die Ursache des Todes offensichtlich oder ein Unfälle, Suizide oder Fremdverschulden möglich ist es dringend angeraten parallel zum Arzt auch die Polizei zu verständigen.
- Feststellung der Todesursache durch den Arzt - ob die Todesursache: natürlich, unnatürlich oder nicht geklärt ist.
- Bei ungeklärter oder unnatürlicher Todesursache muss die Polizei informiert werden
- Als „unnatürlichen Tod” bezeichnet man Unfälle, Suizide oder Fremdverschulden
- Ein unnatürlicher Todesfall hat eine Obduktion zur Folge
- Bei einer natürlicher Todesursache erhalten die Hinterbliebenen vom der Ärztin / Arzt nach der Leichenschau den Totenschein.
Die ersten Schritte nach dem die Ärztin / Arzt den Tod offiziell festzustellen hat und den Totenschein ausgestellt hat:
- Benachrichtigung der engsten Angehörigen und weitere Schritte besprechen
- Wichtige Unterlagen suchen (Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, usw.)
- Verträge und Verfügungen des Verstorbenen suchen und entsprechend handeln
- am Vorrangigsten wäre da z.B. Körperspende, Organspende,
- Willenserklärung zur Bestattung, Vorsorgevertrag mit Bestattungsinstitut, Willenserklärung zur Feuerbestattung, Bestattungsverfügung, usw.) Im Besten Fall hat der Verstorbene eine Notfallmappe vorbereitet. Oft wird der Hinweis, wo sich eine solche Notfallmappe befindet, am oder im Kühlschrank aufbewahrt.
Bei einem natürlichen Haussterbefall kann die Verstorbene / der Verstorbene vor Ort belassen werden, um Abschied nehmen zu können. Man sollte aber die Raumtemperatur absenken und zum Bedecken des Toten nur eine dünne Auflage benutzen.
Ein wichtiger Hinweis auch bei einem Sterbefällen im Pflegeheim kann man ebenfalls sein Recht auf Abschiednehmen wahrnehmen, auch wenn die Pflegeheimeinrichtung oftmals auf eine schnelle Abholung drängen.
Die nächste Schritte die innerhalb der nächsten 1-2 Tage getan werden müssen / sollten:
- Wohnung versorgen (Haustiere und Pflanzen versorgen, eventuell Strom, Gas, Wasser abstellen)
- Abholung des Verstorbenen und Überführung des Leichnams in die Leichenhalle
- Sterbefall beim Standesamt melden und Sterbeurkunde ausstellen lassen
- Ein eventuell vorhandenes Testament beim Nachlassgericht abgeben (Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 2259 Abs. 1 BGB) ist jeder Mensch verpflichtet, ein Testament, das er findet, unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht einzureichen, wenn er vom Tod des Erblassers Kenntnis erhält. Zuständig ist das Nachlassgericht am Wohnsitz des Verstorbenen. Sollte das zuständige Nachlassgericht zu weit entfernt sein, ist der Ablieferungspflicht durch die Abgabe des Testaments beim nächst gelegenen Amtsgericht Genüge getan.)
- Eine Bestattungsverfügung umfasst den Willen des Menschen, was nach dem Tod geschehen soll.
- Ein Bestattungsvorsorgevertrag wird direkt mit dem Bestattungsinstitut abgeschlossen wird - dort wurden dann bereits inhaltliches und finanzielle Dinge geklärt.
- Hat die verstorbene Person ggf. eine Sterbegeldversicherung um die finanzielle Seite abzudecken / vorzusorgen?
- Bestattungsform bestimmen (Bestattungsarten: z.B. Erd- & Feuerbestattung, Naturbestattung, Baumbestattung, Seebestattung, Luftbestattung (meines Wissens in Deutschland nicht erlaubt) ...)
- Friedhof, Friedhofsart (Gemeindefriedhof oder anderer Friedhof (des Geburtsortes, Wohnsitz, Ehepartner, ...) Friedwald, Seebestattung, ...)
- Bestattungsinstitut auszuwählen
- Bestattungsvertrag und den Leistungsumfang mit dem Bestatter festlegen – welche Aufgaben werden selbst übernommen?
- Auswahl des Sarges, der Urne, der Totenbekleidung, Umfang der Trauerfeier, usw.
Die weiteren Schritte die zu tun sind für die Bestattung:
- Friedhof und Grab auswählen, Grabnutzungsrechte erwerben, verlängern, ...
- Termin für Bestattung festlegen - hier sind Ansprechpartner Friedhofsträger bzw. der Grabstättenverwaltung
- Im Fall einer Feuerbestattungen ist die Genehmigung des Krematoriums einzuholen - meist ist dies Teilleistung des Bestattungsinstitut (in den Vertrag schauen und unbedingt klären)
- Wenn gewünscht - Terminvereinbarung für das Trauergespräch mit einer Trauerrednerin / Trauerredner oder auch dem Pfarrer vereinbaren.
- Aufsetzen einer Todesanzeige und versenden der Trauerkarten
- Grabschmuck für Trauerhalle und Grab bei Gärtnerei bestellen (Blumen, Kränze, Trauerschleifen)
- Räumlichkeiten für den Beerdigungskaffee reservieren
Die weiteren formalen Schritte die zu tun sind:
- Krankenkasse informieren über den Tod
- Lebens- und Unfallversicherung informieren
- Unterlagen des Verstorbenen zusammenstellen: Personalausweis/Reisepass, Personenstandsurkunden/Stammbuch (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehepartners o.ä.), Versichertenkarte, Rentennummer.
- Pfarramt benachrichtigen, falls kirchlicher Beistand erwünscht ist
- Arbeitgeber des Verstorbenen kontaktieren
Nach der Trauerfeier oder Beisetzung:
- Danksagungen durch Karten, Zeitungsinserat, oder auch durch Social Media aufgeben
- Social Media Accounts still legen
- Laufende Zahlungen abbrechen und Verträge
- Stromversorger
- Telefonanbieter / Internet, Mobilvertrag
- Mitgliedschaften
- Mietwohnung
- Abos
- ...
- Abmelden bei ... (wenn nicht im Zuge der oben genannten Meldungen geschehen)
- Rentenkasse
- Krankenkasse
- Versicherungen
- Akte mit wichtigen Dokumenten anlegen
- Sterbeurkunde
- Grabnutzung & Pflege
- Abrechnungen
- Räumung der Wohnung - ggf können durch Spenden an Organisation wie der örtlichen Tafel auch Helfer für das Räumen organisiert werden und Möbel dankbare Abnehmer finden
- Nach Testamentseröffnung: Erbschein beim Nachlassgericht beantragen - sehr wichtig wenn es um Banken und Immobilien geht
Spätere Schritte die im Auge behalten werden sollten:
- 6 Wochen nach der Beisetzung sollte dann das Grab aufgeräumt werden. In der Regel liegt die Grabpflege bei den Angehörigen, kann aber von eine Gärtnerei übernommen & delegiert werden.
Ein Schlusssatz
Mit zu den ersten Dinge die Sie tun sollten ist sich Zeit nehmen - sich Kraft nehmen ... zum Abschied nehmen! Der Mensch zählt - das heißt der Verstorbene und die Hinterbliebenen!
Und ich möchte hier noch den Link zu einem früheren Artikel teilen - in dem es darum geht sich Gedanken zu machen - wie könnte so eine Beisetzung geplant werden. Und sich beizeiten zu überlegen, was einem bei der eigene Bestattung wichtig ist. Auch wenn beileibe kein Finanzexperte bin empfehle ich sorgen Sie finanziell vor. Entweder über ein Treuhandkonto oder über Banksparpläne. Geben Sie das Geld aber nicht dem Bestattungsinstitut im Voraus. Geht dieses Bankrott, ist es verloren.
Keine Sorge auch wenn der Artikel in Englisch geschrieben ist - ich denke ich habe Plain English verwendet und mittlerweile bieten alle Browser eine Übersetzungsfunktionalität an - nutzen Sie sie - die Übersetzungen sind meist sehr gut.
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