FVNF Sterbefasten - "Sterbefasten – Nichts essen und trinken bis zum Tod“
In jedem Fall ist das Sterbefasten ein möglicher Weg des selbstbestimmten, freiverantwortlichen Lebensende. Aus juristischer Sichtweise und Juristen ist einzig und allein die Frage entscheidend: Handeln der Mensch der ein selbstbestimmtes und freiverantwortliches Lebensende wünscht aus eigener, reiflicher und wohlerwogenenen Überlegung, ohne Druck von außen und ohne krankhafte Störung. Und wenn sie oder er frei verantwortlich nicht mehr isst und trinkt, um dem Leiden und Leben ein Ende zu setzen, dann ist es völlig legal, diesem Menschen zu helfen, zu betreuen, zu unterstützen, ihm Medikamente zu geben die das Leiden beim Fasten lindern, oder auch einen Aufenthalt in einem Hospiz, in einem stationären Setting oder zuhause zu geben, ihn als Priester, Angehörige, Sanitäter oder Arzt – alle handeln legal.
Bei dem Sterbefasten gilt ebenso wie bei der assistierten Sterbehilfe - wenn jemand nicht in der Lage ist, die Konsequenzen seiner Entscheidung zu erkennen, und damit selbstbestimmt, freiverantwortliche und wohlerwogen entscheiden zu können, weil zum Beispiel der Mensch krank, depressiv oder verwirrt ist und deswegen nicht mehr essen und trinken will, dann ist bzw kann jegliche Hilfeleistung zum Sterbefasten durch Helfer, Angehörige oder Pflegekräfte und Ärzte strafbar sein bzw sich machen.
Ich nehme das Thema Sterbefasten wieder in meinem Blog auf, da das Thema erneut Fahrt aufnimmt, weil durch die Urteile gegen die Dr. Turowski und Psychiater Johann Spittler in der Sache sich zwar nichts verändert hat (meine Gedanken zur Sterbehilfe und den beiden Verfahren (März 2024)) aber selbstredend bei vielen Helfern und Ärzten mit größerer Vorsicht angegangen wird bzw nicht getraut wird. Und damit wird in vielen Foren und auf vielen Ebenen oft laienhaft über das Thema gesprochen. Damit ist das Audiorecording des SWR sehr hörenswert zumal es kaum länger ist als eine halbe Stunde.
Wie lange dauert der Sterbeprozess?
Meine Recherche besagt dass das Sterbefasten 6 bis zu 55 Tage dauern kann. Auf der Website von Christiane & Hans-Christoph zur Nieden, die in dem SWR Beitrag auch zu Wort kommen, wird die Zeitspanne dauert dieser Prozess in der Regel zwischen 7 und 21 Tagen in Abhängigkeit vom Alter, der körperlichen Verfassung und Vorerkrankung . Verkürzende Faktoren können sein: bösartige Tumorerkrankungen, sehr hohes Lebensalter und völliger Flüssigkeitsverzicht schon ab dem ersten Fastentag.
Ganz wichtig Sterbefasten ist alleine nicht zu schaffen. In den letzten 10 Minuten ab der 22zigsten Aufnahmeminute wird sehr gut auf die wichtigen Aspekte zur Begleitung des Sterbefasten eingegangen, in einem Erfahrungsbericht.
Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) hat eine Broschüre zur Begleitung beim freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken herausgebracht, die man downloaden kann.
Sterbehilfe - Was ist erlaubt?
Erläuternde Worte zu „Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit“ (FVNF) / „Freiwilliger Verzicht auf Essen und Trinken“ (FVET)
Das bewusste und freiwillige Beenden des eigenen Lebens durch Sterbefasten unterscheidet sich in seinem passiven Art und Weise und der Langwierigkeit von einem Sterben über ein oral oder intravenös einnehmbaren Medikamenten. Auch wenn letztlich die sterbewillige Person 'nur' auf Nahrung und Flüssigkeit verzichtet. Die / der Sterbewillige überlässt sie sich dem natürlichen Prozess des körperlichen Verfalls. In den meisten bekannten Fällen führt der nahezu vollständige Verzicht auf Flüssigkeitsaufnahme schließlich zu Nierenversagen, was wiederum einen Herzstillstand zur Folge hat.
Eine grundlegende Voraussetzung für das Sterbefasten ist, dass die betroffene Person ihren Entschluss in voller Freiverantwortlichkeit, Einsichts- und Urteilsfähigkeit, Einwilligungsfähigkeit, und Wohlerwogenheit trifft.
Sterbefasten ist nicht gleichbedeutend mit dem Verlust von Hunger- und Durstempfinden, der zu einem unwillkürlichen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit bei einem schwerkranken Menschen führt, dessen Appetit aus physiologischen Gründen stark nachgelassen hat. Weil beim Sterbefasten der Sterbewillige Mensch auf Essen und Trinken verzichtet, weil sie oder er sterben möchte - steht der „Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit“ (FVNF) oder auch „Freiwilliger Verzicht auf Essen und Trinken“ (FVET) im klaren Gegensatz zu „jemand isst und trinkt nicht mehr, weil er stirbt“.
Zudem unterscheidet sich Sterbefasten vom Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit aufgrund von Schluckbeschwerden, Übelkeit, Appetitlosigkeit oder Magersucht. Ein wesentlicher Aspekt des Sterbefastens ist, dass die betroffene Person in der Lage ist, Nahrung und Flüssigkeit – zumindest mit Unterstützung – zu sich zu nehmen.
Sprich wer sich überlegt den Weg des „Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit“ (FVNF) / „Freiwilliger Verzicht auf Essen und Trinken“ (FVET) braucht dabei Hilfe durch Dritte. Damit die Helfer nicht iu Konflikt kommen mit Strafgesetzen bzw bei Ärzt*innen mit der Berufsordnung, mit deren Ärztekammern, muß diese Entscheidung gut dokumentiert werden und die Freiverantwortlichkeit, Einsichts- und Urteilsfähigkeit, Einwilligungsfähigkeit, und Wohlerwogenheit unzweifelhaft ist.
Kommentare sind von großer Bedeutung, da ich damit neben den Leserzahlen weiteres Feedback bekomme. Ich lese diese und bringe gerne Ideen, die ich bekomme, in künftige Artikel ein, beantworten kann ich wegen Menge der Kommentare nicht alle. Veröffentlichen werde ich keine, ich denke dies ist nachvollziehbar und selbsterklärend in Angesicht der Themen / des Thema. DANKE
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