Sterbehilfe in Deutschland: Es braucht kein großes neues Gesetz – sondern Verantwortung, Klarheit und Handlung auf anderen Ebenen

Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe / Suizidassistenz (§ 217 StGB) aufgehoben hatte, versuchte der Bundestag 2023, eine gesetzliche Neuordnung zu schaffen. Zwei konkurrierende Gesetzentwürfe – einer strafrechtlich geprägt (Lars Castellucci u. a.), der andere liberaler und auf Regelung außerhalb des Strafgesetzbuchs ausgerichtet (Helling-Plahr/Künast) – scheiterten. ( Gesetzentwürfe Juli 2023 ) Doch gerade dieses Scheitern sollte als Chance begriffen werden: Nicht jeder gesellschaftlich sensible Bereich braucht ein großes, zentrales Gesetz. Vielmehr liegt der Handlungsbedarf dort, wo die Praxis stattfindet – in der konkreten Arbeit von Ärzten, Therapeutinnen, Rettungskräften, Juristen, Pflegepersonal und ethischen Gremien. Der wohlerwogene Freitod ist heute bereits rechtlich möglich Die aktuelle Gesetzeslage – bei allen Schwächen und Herausforderungen – bietet bereits eine tragfähige Grundlage, um einen wohlerwogenen, freiverantwort...